Zur Geschichte der Ziegelei (1)
Wolfgang Schimmel
Erste Nachrichten über eine Ziegelei
Die Anfänge des Ziegeleiwesens in unserer Stadt liegen fern in der Dämmerung der Vergangenheit verborgen und lassen sich nur andeutungsweise darstellen.
Den ersten indirekten Hinweis finden wir in den erhalten gebliebenen Fragmenten des ältesten Stadtbuches. 1414 wird bei einer Verpfändung ein Ackerstück genannt, welches "vor dem teghelkampe vp dat gartbruk" gelegen hat. Dieses Ackerstück befand sich also vor dem Ziegelkamp in Richtung auf das Gartsbruch zu. Der Flurname Ziegelkamp weist darauf hin, daß es bereits damals an dieser Stelle einen Ziegelofen gegeben haben muß. Sicherlich hatte man hier bald nach der Stadtgründung begonnen, die Ziegel für die Stadtmauern, Tore und kirchlichen Gebäude in mühseliger Handarbeit herzustellen.
Über diese erste Ziegelei sind nur bruchstückhafte Nachrichten überliefert. 1580 heißt es, daß ein Teil des Holzes, welches auf dem Stadtfeld durch Wind und andere Gelegenheit anfallen würde, zum Ziegelbrennen für die Gemeinde gebraucht werden soll. Bei einer Beschreibung des Amtes Neukalen im Jahre 1592 wird "der Ziegelhoff für dem Städtlein" aufgeführt. Dieser Ziegelhof vor dem Städtlein gehörte zur Hälfte dem fürstlichen Amt und zur Hälfte dem Rat der Stadt Neukalen. Alle Gebäude und Gerätschaften wurden vom Amt und der Stadt gemeinschaftlich genutzt.
1610 setzte sich eine Kommission mit Streitigkeiten zwischen der Bürgerschaft und dem Rat auseinander. Aus dem angefertigten Protokoll geht hervor, daß zwei zu erwählende Personen aus der Bürgerschaft "neben dem Rathe verordnet werden sollen" und in Zukunft auf den Ziegelofen und die Verwendung der Mauer- und Ziegelsteine Acht zu geben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat also die Stadt entweder zusammen mit dem Amt oder aber teilweise selbständig einen gewissen Ziegeleibetrieb unterhalten. Später - vielleicht während oder nach dem Dreißigjährigen Krieg - scheint die Ziegelei ganz in den Besitz des Amtes gekommen zu sein. Als nämlich die Stadt nach dem Brand von 1734 dringend Steine zum Wiederaufbau benötigte, bat der Bürgermeister Martens, "daß ihnen von der hiesigen Ambts - Ziegeley ... einige Steine gereichet werden mögten, maßen solche sehr schwer, und mit großen Kosten, zu erlangen wären".
In der Mitte des 18. Jahrhunderts war die Ziegelei dann wohl gänzlich eingegangen. Das läßt sich auch von der Bezeichnung "Ziegelkamp" sagen. 1727 wird der Name bei einer Beschreibung von Äcker, Wiesen und Gärten auf der Neukalener Feldmark zum letzten Mal genannt. Seit dieser Zeit ist er nicht mehr gebräuchlich.
Wo aber befand sich nun dieser Ziegelkamp? Auf keinen Fall ist damit die heutige Ziegeleigegend gemeint, dafür hatte man stets die Bezeichnung "Hegelsberg". Nach mancherlei Hinweisen in alten Urkunden, deren Erörterung hier zu weit gehen würde, ist mit "Ziegelkamp" die Gegend des heutigen Schulhofes gemeint. Der Hügel hier war ursprünglich größer. Beim Abbau von Lehm und Ton entstanden die auffälligen Böschungen im Süden und Westen, wodurch auch der etwas entfernt liegende Restverlauf des alten Wallgrabens erklärt wird. Überhaupt erhielt die Gegend erst später durch viele Veränderungen ihr heutiges Gesicht. Den Weg in Richtung Bahnhof gab es damals noch nicht, der Graben war viel tiefer und breiter, und es erfolgte die Anlage von Gärten. Von 1782 bis 1836 diente dieser Platz als Friedhof. 1862 schließlich erfolgte hier der Schulhausneubau.
Es sind nur wenig Fakten, mehr Ahnungen und Vermutungen, die uns von der ersten Neukalener Ziegelei auf diesem Platz blieben.
Die Anlegung einer Ziegelei 1778
Am 14.12.1777 brach in den Ställen des Pastor Böttcher ein Feuer aus. Begünstigt durch die Holzbauweise und die Strohdächer griff das Feuer rasch um sich und vernichtete in kurzer Zeit 29 Häuser. Ein viertel Jahr später traf eine Regierungskommission Anordnungen zum Wiederaufbau. Es wurde gefordert, daß alle Gebäude mit Ziegeln gedeckt und der Schornstein aus dem Dach herausgeführt werden soll. Der Magistrat hätte die Anlage einer Ziegelei noch im Sommer 1778 wirksam zu veranstalten, damit den Abgebrannten Mauer- und Dachsteine gegen Erlegung des Brennlohnes zur Verfügung gestellt werden können.
Daraufhin bemühte man sich ernsthaft, einen Ziegeleibetrieb in's Leben zu rufen. Als Sachverständiger kam der Zieglermeister von Pospol. Er besichtigte die vorhandenen Lehm- und Torfvorkommen und wählte den günstigsten Standort aus. Auf seine Empfehlung hin wurde die Ziegelei in der Nähe des Hegelsberges angelegt.
Erster Pächter der Ziegelei war der Ziegler Wilhelm Vick. Sein Pachtvertrag lautete:
"Punctation über die von Stadtwegen, an den Ziegeler Vick zu verpachtende Ziegeley.
1.
Die Stadt läßet auf ihre Kosten den neuen Ziegeloffen samt Ziegel Scheune, und etwaniges Torff Schauer auf dem sogenanten Hegelsberge, welchen Ort der Ziegeler Vick selbst als den Schicklichsten dazu angegeben und ausgesucht hat, bauen.
2.
Damit aber dieses alles am besten und nach dem Willen des Ziegelers angelegt und eingerichtet werde; So soll derselbe Selbst die Anweisung geben und die Aufsicht darüber haben, so dan aber auch für alle Schäden und Versehen einstehen, auch verfertiget derselbe die Rosten in den Ofen selbst.
3.
Erhält der Ziegeler Vick diese Ziegeley auf 3 nach einander folgende Jahre als bis Ostern 1781 in Pacht.
4.
Gibt die Stadt dem selben die Ziegel Erde die im Holtze auf den geräumten Plätzen zu graben ist, und den erforderlichen Torff, welchen er so lange es irgend thunlich auf dem Post - Mohr des Garten Bruches, und demnächst auf der so genanten Schwartzen Erde stechen läßet, ohn ent geldlich.
5.
Erhält der Ziegeler entweder in der Stadt freye Wohnung, oder es wird ihm auch, bey der Ziegeley, ein kleines Hütten Hauß gebauet.
6.
Gibt die Stadt dem selben einen Garten und jährlich 4 Fuder Heu, so er sich selbst werben muß.
7.
Hält derselbe, fals er etwa bey der Ziegeley zu wohnen kömpt dorten kein Vieh sondern dieses gehet in den Stadthuden, und bezahlet er dafür das gewöhnlich Hirtenlohn so wie er auch die Landes Contribution, als Licent und dergleichen bezahlet. Dahingegen
8.
liefert der Ziegeler alle Steine, keins ausgenommen an die Stadt ein jedes tausend für Vier Rthlr. N 2/3tel und das Stück Holffter für Einen Schilling, welches Geld demselben sofort bey ablieferung eines jeden Brandes Steine wen selbige zuvor in Empfang genommen, und völlig gut und ohne Tadel befunden worden, bezahlet wird, würde aber die Tauglichkeit der Steine zweifelhafft sein, so sollen selbige nur nach ihrem vorher von Werkverständigen angegebenen Werth bezahlet werden, und in diesem zwar nicht zu wünschenden Fall auch der Stadt die Aufkündigung des Ziegelers innerhalb den drey Jahren unbenommen sein.
9.
Läßet der Ziegeler Erde und Torff an besagten Örtern resp. graben und stechen auch alles auf seine eigenen Kosten, wozu die Stadt auf keinerley Art und Weise demselben zu Hülffe kömpt, noch irgend eine Vergütung zu gestehet, wen etwa eine ungewöhnliche naße Witterung den Torff nicht trocken werden laßen wolte.
10.
Könte der Ziegeler aber den ersten Brandt Steine nicht mit Torff thun so gibt die Stadt demselben dazu das erforderliche Holtz, welches auch die Stadt anfahren läßet, und dagegen von diesem ersten Brande jedes tausend Steine mit Zwey Rthlr. bezahlet.
11.
Bekömpt der Ziegeler jährlich 2 Faden Knüppelholtz zu seinen Gebrauch.
12.
Die Dachsteine werden in eine Form die gegenwärtig vorgezeigt worden, und 17 3/4 Zoll lang, und 8 Zoll breit ist gestrichen, die Mauer Steine werden 13 Zoll lang und 6 Zoll breit im lichten wie den die Form auch darnach 3 1/4 Zoll dick auf Kosten der Stadt gemachet werden soll.
13.
Erhält der Ziegeler vier Wagen zu seiner Abholung von Panckow.
14.
Die Sturtzkarre hält der Ziegeler selbst. Wen er aber solche bey seinem einmahligen abzuge nicht mit wegnehmen will, so bezahlet die Stadt ihm solche nach ihrem wahren Werth.
Nachdem vorstehende Puncte noch mahl verlesen und hinlänglich von beiden Theilen erwogen auch ohne alle Einreden wohl bedächtlich gut gehalten auch diese Punctation gleich einem förmlichen Contract zu halten versichert, so ist selbige eigenhändig unterschrieben worden.
Nienkalden den 24 Apr. 1778.
Friederich Bischoff Bgst J D Clasen
Bernhard Bremer
Jacob Schwartz Johann Wilhelm Fick
Christoffer Engell in dessen Volmacht und
Jochim Lüders vor mich Selbst habe
Johann Conrath diesses untterschrieben
Jochim Stüdeman Johann Peter Franck
Johan Anderß
Jochim Brauer
Jochim Dammann"
Unter Beteiligung vieler Handwerker und Tagelöhner wurde nun auf Stadtkosten in Zusammenarbeit mit dem Ziegler Johann Wilhelm Vick die neue Ziegelei eingerichtet. Dazu wurden Steine am Hegelsberg gesprengt, der Platz hergerichtet und der Weg zum damaligen Malchiner Landweg verbessert. Ein Born am Hegelsberg wurde aufgegraben, das Wasser zur Ziegelei geleitet und dort für den Gebrauch aufgestaut. Man grub auch den noch heute vorhandenen "Pümpel" auf. Ein einfaches Wohnhaus, eine rohrgedeckte Ziegelscheune, ein Torfschauer und der Ziegelofen wurden errichtet. Der Letztere wurde teilweise in die Erde hineingebaut. Er bestand im unteren Teil aus Feldsteinen und hatte eine eiserne Tür. Über den Ofen war ein hölzerner Schauer erbaut. Um den notwendigen Torf im Gartsbruch stechen zu können, mußten dort Bäume und Sträucher gerodet werden.
Bereits im Oktober 1778 lieferte der Ziegler Vick die ersten Steine aus. Es waren 12000 Mauersteine, 6200 Dachsteine, 200 "Rösten Steine" und 137 "Holfter". Dafür bekam er 39 Reichstaler und 31 Schilling. Im Dezember 1778 lieferte er 7900 Dachsteine, 8250 Mauersteine und 66 Holfter. 1779 lieferte er bis zum Oktober: 24700 Dachsteine, 31450 Mauersteine und 1100 Holfter. Wenn man bedenkt, daß diese Steine alle in Handarbeit in Formen hergestellt wurden, so sind es recht beträchtliche Mengen!
Streitigkeiten mit dem Ziegler Vick
Die Qualität der hergestellten Steine war nicht zufriedenstellend. Am 28.10.1779 wurde dem Pächter Vick folgendes Schreiben zu seiner Kündigung zugestellt:
"Actum zu Nienkalden den 28 Octo 1779
Nachdem der hiesige Stadt - Ziegeler Vick nicht und Contracts wiedrig in allen Fällen eine ruinliche Wirthschafft auf der Ziegeley geführet, sondern derselbe vorzüglich auch nicht einen einzigen Brandt föllig tauglicher Steine geliefert, in dem ein Brandt baldt roh und bald ein anderer verbrandt gewesen, und man in Erfahrung gebracht daß dieser Vick itzt eben wiederum im Begrif wäre, einen Brandt Steine aus dem Ofen zu schieben, welche halb roh wären und wovon die mehrsten im ausschieben zerbrächen; So hatte man sich heute nach der Ziegeley verfüget, wo man den den Ziegeler nicht nur bey solcher Beschäftigung antraf, sondern auch würcklich fand daß fast ein virtel theil der Steine im Ofen entzwey, die übrigen aber dermaßen schlecht und roh waren, daß sie überall nicht gebraucht werden konnten. Wie nun aus diesem Verfahren des Ziegelers nicht anders geschloßen werden konte als daß er entweder die Stadt vorsetzlich verfortheilen wolle, oder auch sein Handwerck überall nicht verstände, in beiden Fällen aber, ihn als Ziegler zu behalten, für die Stadt, da ohne dem in selbiger wegen der erlittenen Feuersbrunst, und wegen befohlener Wegschaffung der Strohdächer ein großer Mangel an Steinen ist, nicht länger zu verantworten war; so wurde dem Ziegeler Vicken heute noch mahl und zum überfluß die Ziegeley solchergestalt aufgekündiget daß er selbige kommenden Ostern räuhmen solle, mit dem anfügen daß in ansehung dieser Steine die weitere Verfügung vorbehalten bliebe. Actum ut supra
Friederich Bischoff Bernhard Bremer
Cons. H. D. Justus
Jochim Dammann
Christoffer Engell"
Ziegler Ehlers aus Dörgelin wurde als Sachverständiger gerufen und erklärte:
"...daß nicht nur die Erde zu den Steinen so schlecht prepariret sey, daß aus selbiger kein guter Stein werden könne, sondern das auch diese Steine noch dazu nicht genug gebrandt und ganz sicher zu befürchten wäre, daß die mehersten Dach Steine kaum 1 Jahr auf dem Dache liegen könnten".
Ziegler Vick stellte sich zuerst uneinsichtig, mußte dann aber Ostern 1780 die Ziegelei als schuldenbeladener Mann räumen. Er verklagte die Stadt. Die Justizkanzlei in Rostock billigte ihm schließlich noch 10 Rthlr. zu, welches Geld sicherlich von den Prozeßkosten aufgezehrt wurde. Ziegler Vick zog als armer Mann zu seinem Schwiegervater in die Stadt.
Der neue Pächter Jürgen Ehlers ab 1780
Ostern 1780 bezog der neue Pächter Jürgen Christian Ehlers, Sohn des bereits erwähnten Ziegelmeister Jochim Jacob Ehlers aus Dörgelin, das Zieglerwohnhaus und setzte den Ziegeleibetrieb fort. Lehm und Ton mußte er auf eigene Kosten "von dem Stück Acker am Buchenberge" selber stechen, graben und anfahren. Alle zum Handwerk nötigen Geräte hielt der Pächter auf seine alleinigen Kosten. Während in den ersten Jahren sämtliche Ziegel an die Neukalener Einwohner zu einem Vorzugspreis verkauft werden mußten, konnte Ziegler Ehlers die Steine ab 1790 zu einem beliebigen Preis an Jedermann verkaufen.
Dieser Dachstein mit der Aufschrift "J. C. Ehlers Anno 1782"
wurde 1982 bei der Neueindeckung des Daches
der Apotheke am Markt gefunden.
Dachziegel mit der Aufschrift:
J C Elers Anno 1782
Als der Ziegler Jürgen Christian Ehlers im November 1794 vor Ablauf der Pachtzeit starb, führte seine Frau mit dem Sohn und mehreren Gesellen den Ziegeleibetrieb weiter. Frau Ehlers starb im Mai 1799. Dem Sohn Georg Ehlers, der das Ziegeleihandwerk erlernt hatte, wurde jedoch die Pachtung vom Magistrat nicht anvertraut. Der Ziegler Brauckmann, eigentlich in Hagensruhm tätig, führte um 1800 noch einen Ziegelbrand für die Stadt durch, dann herrschte wohl bis 1804 Ruhe.
Das 1804 errichtete Wohnhaus für den Ziegler
wurde 1982 abgerissen
Verpachtung der Ziegelei an Wilhelm Maas
Um 1804 wurde das verfallene Wohnhaus und der schadhafte Ziegelofen neu errichtet. Zum Aufbau verwendete man die Balken der abgerissenen Wassermühle. Das Wohnhaus enthielt auf der rechten Seite Wohnzimmer, Küche und Kammer für den Ziegler und darüber einen Saal. Zum Saal führte eine Außentreppe empor. Die Wohnung auf der linken Seite sollte vom Magistrat an Zieglergesellen o. ä. vermietet werden. Michaelis 1804 verpachtete der Magistrat die Ziegelei an den Ziegler Wilhelm Maas. Im Vertrag ist neben den üblichen Paragraphen, welche das Ziegelbrennen betreffen, erstmals auch der Ausschank von Getränken erlaubt:
"Pächter erhält die Erlaubniß, bey Tage Bier und Brandtwein zu schenken und in dem Garten eine Kegelbahn anzulegen, ohne daß jedoch bey etwennigen öffentlichen Lustbarkeiten den hiesigen Einwohnern das Schenken des Biers und des Brandtweins außerhalb des Hauses und oben auf dem Saale verwehrt seyn soll. Dagegen wird ihm alles nächtliche Herbergiren bey einer im Uebertretungsfalle jedesmal zu erlegenden Strafe von fünf Rthlr. N 2/3tel ernstlich untersagt.
Verpächter reserviren sich den in der zweiten Etage belegenen Saal zum unentgeltlichen Gebrauch so wohl für sich, als bey etwa zu veranstaltenden öffentliche Lustbarkeiten unter der Bürgerschaft dergestalt, daß hiefür keine besondere Vergütung von ihm begehrt werden darf."
Die Stadt hielt hier auch ein Bienenschauer.
Ziegler Maas mußte für die Zieglerwohnung, die dabei bestehende Gastwirtschaft, den Garten und freie Weide für zwei Kühe in der Pferdekoppel 25 Reichstaler Pacht zahlen.
Er legte auch eine Kegelbahn in seinem Garten an, die guten Zuspruch fand. An so manchem schönen Sonntagnachmittag fanden sich hier die Spaziergänger zu einem Krug Bier und einem kleinen Kegelwettbewerb ein. Während die Frauen auf den Sitzbänken unter Fliederbüschen ein Schwätzchen machten, erkundeten die Kinder die interessante Umgebung der Ziegelei und kamen nicht immer sauber zurück.
1817 mußte der Ziegelofen neu gebaut werden.
Die Pacht war während der Amtszeit des leutseligen und gutmütigen Bürgermeister Petri nur unwesentlich erhöht worden. 1837 zahlte der Ziegler Maas 31 Reichstaler im Jahr. Das erschien dem ab Herbst 1836 rücksichtslos amtierenden Bürgermeister Görbitz zu gering. Obwohl Ziegler Maas lange Jahre die Ziegelei bewirtschaftet hatte, wurde ihm die Pacht aufgekündigt.
Dachziegel mit der Aufschrift
A. F. St. 1835
Ziegeleipächter Friedrich Strecker ab 1838
Ab Ostern 1838 übernahm der Zieglergeselle Friedrich Strecker von "Christinchenhof" die Ziegelei für eine Pacht von 121 Reichstaler jährlich.
Den Wert der Gebäude schätzte man bei der Übergabe wie folgt ein: "Wohnhaus 670 Rthlr., der daneben befindliche Stall 20 Rthlr., Bienenschauer 10 Rthlr., Kegelbahn nebst Haus 125 Rthlr., der Ziegelofen 148 Rthlr., Ziegelscheune 175 Rthlr." Die übergebenen Gerätschaften bestanden in einem Erdbohrer, zwei Mauer- und zwei Dachsteinformen, zwei Schubkarren und 2 Dachleitern.
1840 bat der Ziegler Strecker um die Erlaubnis, eine Scheune bauen zu dürfen. Sie wurde dann 1841/42 errichtet. Im Februar 1982 mußte sie wegen Baufälligkeit abgerissen werden.
Der Ziegler Strecker wurde als tüchtiger, friedfertiger und fleißiger Mann eingeschätzt. Am 18.4.1845 genehmigte der Magistrat ihm die Errichtung eines Kalkofens. Strecker wollte von Stettin Kalksteine anfahren lassen und brennen.
1847 wurde eine Pumpe für Trinkwasser auf der Ziegelei angelegt. Der Brunnen dazu mußte 32 Fuß (ca. 10 m) tief gegraben werden.
Ziegler
Gustav Wilhelm Friederich Ernst Strecker
(geb. 17.11.1809 in Christinenhof, gest. 28.8.1884 in Güstrow)
Die Ehefrau des Ziegler Strecker
Sophia Dorothea Henriette Philippine, geb. Rußow
(geb. 6.2.1816 in Tressow, gest. 23.4.1896 in Lübeck)