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Neukalen als Münzstätte

 

Dieser Beitrag stammt von Klaus-Dieter Albrecht aus Friedland, Mitglied der Neukalener Schützenzunft.

 

   Neukalen war vom Ende des 13. bis in das 18. Jahrhundert hinein eine nicht unbedeutende Stadt. Immerhin befand sich hier einmal der herzogliche Verwaltungssitz für das umliegende Land Kalen. Verschiedene Funde belegen, dass in Neukalen auch Münzen geprägt wurden. Wahrscheinlich befand sich die Prägestätte in der Burg, welche einmal auf dem Gelände des heutigen „Forsthofes“ stand.

 

   Mit der stürmischen Entwicklung der Hansestädte im 14. Jahrhundert reichte der bis dahin für den Handel übliche Pfennig nicht mehr aus.

   Der „Wendische Münzverein“ unter Führung von Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg schaffte sich daher, in Anlehnung an die bereits kursierenden englischen und dänischen Münzen, ihre erste eigene größere Silbermünze. Diese größere Silbermünze vom mehrfachen Pfennigwert wurde erstmals 1365 in Lübeck geprägt. Es war der „Witten“, der „witte penning“ zu 4 Pfennig Lübisch. Die weiße Silberfarbe wurde durch Sieden in verdünnter Säure erreicht und gab der Münze ihren Namen.

   Im Februar 1375 folgte dann, für den bisherigen einseitigen Hohlpfennig, die Ausprägung der zweiten neuen Münzsorte, des sogenannten „Viertelwitten“ als zweiseitig geprägter lübischer Pfennig.

   Die dritte Münzsortenprägung begann dann 1381/82 und brachte den ebenfalls zweiseitigen Lübecker „Dreiling“ – ein Dreipfennigstück – zum Vorschein. Für die Neukalener Münzbetrachtung sind hier aber nur die Witten von besonderem Interesse. Der Wendische Münzverein, zu dem außer den vier Hauptstädten u. a. zeitweise auch Rostock gehörte, legte in Rezessen oder Vorschriften Wert und Aussehen der Münzen einheitlich fest.

   Da die Münzen noch keine Jahresangaben haben, sind diese schriftlich überlieferten Vorschriften von Bedeutung. Zu nennen sind die Vorschriften von 1379/81, 1387/89, 1403 und 1410/11.

   Hiernach lassen sich vier der acht Hauptwittentypen datieren.

   Die Prägungen aller Städte, die nicht dem Wendischen Münzverein angehörten oder sich zeitweise den Verträgen ausschlossen, sind als Nachprägungen zu betrachten.

Diese Nachprägungen sind,

 

   - im gleichen Silbergehalt und -gewicht als vollwertige Münzen in der Zeit der Hauptprägungen ausgemünzt worden,

 

   - zur Hauptprägezeit oder kurz danach unterwertig ausgemünzt worden, um den Wert vollwertiger Münzen vorzutäuschen,

 

   - sehr viel später für ein anderes Umlaufgebiet hergestellt worden,

 

   - sehr viel später, unterwertig, zur Vortäuschung vollwertigen Geldes geprägt worden.

 

   Zum Schutz gegen das schlechtere Geld erfolgten schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen. So wurden beispielsweise bereits im Vertrag vom 17. Mai 1389 generell alle Viertelwitten verboten, die nicht in Lübeck, Hamburg, Wismar oder Lüneburg geprägt waren.

   Die Witten aus Rostock und Stralsund wurden auf drei Pfennig festgelegt, und die Witten aus Parchim, Güstrow, Neukalen und der ganzen Herrschaft Werle wurden nur zu zwei Pfennig angenommen und ausgegeben. Die zeitliche Zuordnung der uns interessierenden Münzen lässt sich zum einen an Hand der überlieferten Verträge, Urkunden und Nachrichten und zum anderen am Fundaufkommen in Verbindung mit anderen eindeutig datierbaren Prägungen nachvollziehen.

   In Funden vor 1379 ist der allgemeine Wittenanteil unbedeutend. Danach erfolgt eine schnelle Steigerung der Fundanhäufung in deutlicher Abhängigkeit zu den Verträgen von 1379 – 1403. Ab 1390 sind die meisten und umfangreichsten Funde zu verzeichnen. Allmählich tritt auch eine gebietsweise Verlagerung der Funde auf. So sind bis 1403 die meisten Funde im Ausland zu verzeichnen. Danach steigt dann das Inlandaufkommen sehr stark an, und seit 1410 sind die Witten Mecklenburgs fast nur noch im Inland anzutreffen.

   Im 1348 zum Herzogtum erhobenen Mecklenburg gab es zur Zeit der Wittenprägung drei Herrschaftsbereiche:

   - Herrschaft Wenden mit den Wittenmünzstädten Güstrow, Parchim, Malchin, Teterow, Neukalen und Waren,

   - Herrschaft Mecklenburg-Schwerin mit Wismar, Rostock und Gnoien,

   - Herrschaft Mecklenburg-Stargard mit Friedland, (Neu) Brandenburg und (Burg) Stargard.

 

 

Folgende Funde von Neukalener Münzprägungen sind bekannt:

 

Münzfund (1)

 

Münzfund (2)

 

Münzfund (3)

 

Münzfund (4)

 

Münzfund (5)