Die Gründung der Stadt Neukalen vor 725 Jahren
Wolfgang Schimmel
Wer ausführlich über die 1281 erfolgte Gründung der Stadt Neukalen berichten will, muß noch weitere hundert Jahre zurückgehen und - der Name offenbart es bereits - die Wurzel von Neukalen in dem etwa zehn Kilometer entferntem Dorf Altkalen suchen.
Nach der Schlacht bei Verchen (1164) und den Kriegszügen der Dänen war die Herrschaft der Slawen in unserer Gegend gebrochen. Das Land Circipanien war nur noch dünn besiedelt. Am 25. Juni 1172 kamen Zisterziensermönche aus dem dänischen Kloster Esrom nach Dargun und bauten dort ein Kloster. In den ersten Urkunden des Klosters Dargun findet man ausschließlich slawische Ortsbezeichnungen, die sich zum größten Teil bis heute erhalten haben. Von einer deutschen Besiedlung ist also zu dieser Zeit noch nichts zu spüren.
In einer Urkunde von 1174, die der Pommernherzog Kasimir ausstellte und in welcher er die Grenzen der Besitzungen des Klosters Dargun angibt, hören wir zum ersten Mal etwas von einem Ort Kalen. Es heißt hier: „... stagnum, quod dicitur Kalen, cum sua urbe Kalen et toto stagno,...“ ... See, der Kalen genannt wird, mit seiner Burg Kalen und dem ganzen See ...).
Aus dieser Grenzbeschreibung geht hervor, daß der (Alt-) Kalener See mit einer daran liegenden Burg gemeint ist. „Kal“ bedeutet im Slawischen Sumpf, Morast – „Kalen“ demzufolge also Sumpf- oder Morastort. Damit charakterisiert der Name treffend die Lage der Burg am sumpfigen Ufer des Sees.
Das Land Circipanien im 12. Jahrhundert
Die Burg Kalen war eine der 28 slawischen Burgen in Circipanien. Sie lag durch Sumpf und See gut geschützt an der alten Handels- und Heerstraße „via regia“ und war mit einer dabei liegenden Siedlung der Mittelpunkt eines Burgbezirkes. Der Ort Kalen tritt schon zu dieser Zeit bedeutsam hervor, und noch längere Zeit hindurch hat er eine hervorragende Stellung in dieser Gegend. Das kann man auch daran erkennen, daß man in dem schon 1070 erwähnten Hauptort Demmin ein Tor und eine Straße nach Kalen benannte. Auch eine „Kahldensche Feldmark“ ist in Demmin bekannt. Diese Benennung muß in einer Zeit aufgekommen sein, als Dargun noch wenig bedeutend war, obwohl hier schon in vorgeschichtlicher Zeit eine Burg bestand und die Gründung des Klosters dem Ort erhöhte Wichtigkeit verlieh, jedenfalls aber vor Gründung der Stadt Neukalen (1281). Demmin war schon früh ein wichtiger Handelsort, und die Herzöge von Pommern, welche im „Haus Demmin“ ihr Hoflager hatten, nannten sich danach Herzöge von (dem Lande) Demmin. Zur Slawenzeit führte eine große Handelsstraße von Wolin (an der Ostseeküste) über Usedom, Demmin, Dargun, Kalen, Lüchow (mit Zollstelle und Kruglage), Laage nach Lübeck, die sogenannte Königsstraße (via regia). Den Namen des „königlichen" Weges muß sie doch wohl zu einer Zeit erhalten haben, in der noch Könige der Obotriten (bis längstens 1131) regierten. Vermutet wird, daß diese alte „Königs – Heerstraße“ von dem Obotritenkönig Heinrich (1093 - 1121) erbaut wurde. Wer von Demmin auszog nach dem Hafenorte Lübeck, der sah zunächst aus nach (Alt-) Kalen, nach welchem auch die ganze Umgegend das Land Kalen genannt wurde. Damals war Kalen der erste bedeutende Ort, den man auf diesem Königswege von Demmin aus berührte, und nach ihm nannte man Tor, Straße und Feldmark in Demmin. Nicht ohne Absicht wird man auch als Standort für das neue Kloster Dargun die Nähe der wichtigen Königsstraße gewählt haben. Über Tessin konnte man damals nicht reisen, bevor hier das breite Wiesental der Recknitz durchdämmt und mit einer Brücke versehen war. Wie übrigens von Lüchow ab die alte Königsstraße, zunächst etwa auf Remlin und Polchow, weitergeführt hat, bleibt noch zu erforschen. Ihre Spur ist nicht mehr zu finden, und kein Fußgänger weiß mehr auf geradem Wege von Altkalen nach Laage zu kommen.
Wie bereits erwähnt, bestand in Kalen eine slawische Burg. Die Klostergrenze wurde 1174 um dieselbe herum gezogen, so daß die Burg und der ganze See der Abtei zufielen. Der Burgherr schenkte, wohl nicht ganz freiwillig, seinen Besitz mit Zustimmung des damaligen Landesherren, des Herzogs Kasimir I. von Demmin und Pommern, der neuen christlichen Stiftung. Als den Mönchen zu Dargun der Aufenthalt hier durch Kriegseinflüsse unmöglich wurde und sie 1188 nach Eldena auszogen, mögen die Burgherren von Kalen ihren alten Besitz wieder eingenommen haben.
Slawischen Burgen lagen gewöhnlich in großen sumpfigen und schwer zugänglichen Wiesenniederungen auf eingeschütteten Hügeln. Ihre Stätte ist noch jetzt kenntlich durch zahlreiche Scherben von Topfgeschirr. Für die slawische Burg Kalen gibt es keinen eindeutigen Nachweis durch Funde aus alter Zeit. Mit großer Wahrscheinlichkeit können wir aber davon ausgehen, daß der „Schloßberg“ bei Altkalen als Standort der slawischen Burg anzusehen ist. Dieser Wallberg liegt nahe am Dorf südwestlich der Kirche am See. Er ist ein großes Plateau, umher mit Spuren von Wällen umgeben. Ein Nachweis der früheren slawischen Burganlage ist sicherlich auch deshalb so schwierig, weil an dieser Stelle im 13. Jahrhundert eine deutsche Burg erbaut wurde, über die noch zu berichten sein wird.
Lange Zeit hören wir nichts weiter über den Ort Kalen. Eine deutsche Besiedelung in unserer Gegend blieb vorläufig aus. Es sind stets slawische Namen, die in den Urkunden um 1200 genannt werden, und kein Ort trägt einen deutschen Namen; Beweis dafür, daß die Gegend noch völlig slawisch war. Es gab kein Hagendorf (von Waldrodung hergeleitet) oder ein den gleichen Namen tragendes Dorf, das durch ein davorgesetztes „Groß“ oder „Neu“ vom alten Slawendorf („Klein“ oder „Alt“) unterschieden wurde. Alles läßt auf eine anfänglich nur schwache Ansiedlung schließen. Die wenigen Deutschen werden sich spärlich über die schon vorhandenen Slawenorte zerstreut haben, wenn überhaupt zu dieser Zeit sich deutsche Ansiedler schon einstellten. Der Grund liegt nahe: die dänische Herrschaft. 1212 hatte der König Waldemar mit dem Markgrafen von Brandenburg wegen Pommern einen neuen Krieg geführt. Diesmal mit mehr Glück: Er hatte sich die Pommernherzöge unterworfen und Demmin wieder erbaut. Und 1214 ist wie Pommern und Holstein, so auch fast ganz Mecklenburg den Dänen preisgegeben. Die Volkszahl der Dänen war allerdings viel zu gering, um Mecklenburg zu besiedeln. Erst als die Dänenherrschaft durch die Schlacht bei Bornhöved, am 22. Juli 1227, gebrochen und dann 1236 ganz Circipanien den Pommernfürsten entrissen und wieder mit Mecklenburg vereinigt war, hat offenbar die deutsche Besiedelung einen größeren Umfang angenommen. Noch 1233 wird die im äußersten Westen Circipaniens gelegene Landschaft Bisdede eine Einöde genannt. Wenn man von dem 1215 bei Malchin in verdächtiger Urkunde überlieferten Flurnamen „Vosgroven“ absieht, so tritt die erste deutsche Ortsbenennung in dieser Gegend erst 1225 mit Lelkendorf bei Neukalen („Lilekesdorp“) auf. 1235 erscheinen dann Deutsch - Bützin, Beestland und mit ihnen auch Klein - Methling („Slavicum Metnic“) auf ein schon vorhandenes deutsches Methling hinweisend, als Zeichen einer inzwischen erstarkten Siedlungstätigkeit, die sich auch in den slawisch benannten Orten der Gegend schon durch das Vorhandensein der deutschen Hufeneinteilung geltend macht. Einen neuen kräftigen Anstoß gewann die deutsche Besiedlung unserer Gegend 1236 durch ihre Wiedervereinigung mit Mecklenburg.
In das wüst daliegende Kloster Dargun war 1209 von Doberan aus eine neue Gemeinschaft von Brüdern eingezogen, wohl das erste Zeichen, daß die hier lange unterbrochene Arbeit der Kirche wieder beginnen konnte. Eine Urkunde vom 31.5.1216 berichtet, daß der Edle Ratislaw von Schorrentin der Abtei Dargun seine an Kalen grenzenden Besitzungen in Pannekow und dem damit zusammengelegten Dorf Techerow geschenkt hat. Hier hören wir also seit längerer Zeit wieder den Namen des Sees Kalen, hier bereits Kalant genannt: „stagnum Kalant“.
1216 beurkundet Sigwin, Bischof von Camin, die Wiederherstellung des Klosters Dargun. Durch Kasimir II. wird dem neuen Kloster dann 1219 alles das geschenkt, bzw. bestätigt, was das erste Kloster besessen hatte. In der entsprechenden Urkunde finden wir dann auch dieselbe Formulierung (Abschrift von der früheren?) wie 1174 wieder: „quod dicitur Kalen, cum sua urbe Kalen et toto stagno". Sie ist für eine eventuelle Aufhellung der Lage im Ort Kalen allerdings ohne Bedeutung.
Das Kloster Dargun scheint nach seiner Wiederherstellung (also etwa 1216 - 1219) mit der Gründung von christlichen Kirchen in Röcknitz (Dargun), Kalen und Polchow (wo es vorher eine große Besitzung erworben hat) vorgegangen zu sein („..., uidelicet Rokeniz, Kalenth, Polchov,...“).
Zu dieser Zeit haben sich deutsche Einwanderer auch im (oder beim?) slawischen Ort Kalen niedergelassen. Es taucht nun die Namensform „Kalant“ (1216) und „Kalenth“ (1232) auf, als deutsche Bezeichnung für Kalen (die slawische Endung „en“ bedeutet „Land“, also für Kalen = Kaland). Die Lage an der großen Handelsstraße wirkte sich positiv auf die Entwicklung des Ortes aus. Um 1220 wurde mit dem Bau einer hölzernen Kirche begonnen. 1232 verlieh der Bischof von Camin dem Abt Thietmar von Dargun das Patronat über diese Kirche, und der dorthin berufene Präpositus Hinricus wird wahrscheinlich das Amt eines Archidiakonus im Namen des Klosters über die neugegründeten Kirchen ausgeübt haben, wenngleich dieses nicht ausdrücklich bezeugt ist. Vielmehr führen einige Urkunden, in welchen der wohl von Pasewalk nach Kalen berufene Probst oder Präpositus von 1238 bis 1262 nachweisbar ist, neben seinem Titel prepositus de Poswolc noch 1252 und 1253 den Titel plebanus de Kalant (Pfarrer von Kalant) besonders auf. Dagegen begegnet uns der Pfarrer Johannes daselbst in den Jahren 1298 und 1300 mit dem alleinigen Titel prepositus Kalendensis oder de Kalant, und volle Gewißheit über den Bestand des vom Darguner Abt zu verleihenden Archidiakonats gibt eine Urkunde vom 28. Januar 1309.
Je weniger Kirchen in dieser Zeit noch bestanden, desto größer mußten die Kirchspiele sein, und wenn vor einigen Jahren zur Altkalener Pfarre noch Schlutow und Finkental gehörten, so ist daraus mit Sicherheit zu schließen, daß das ihnen viel näher belegene Gnoien bedeutend später als Kalen eine christliche Kirche erhalten hat.
1236 kam die Gegend um Kalen herum an die Herrschaft Rostock, die bis zum Aussterben der Fürstenlinie im Jahre 1314 bestand. Dem friedliebenden Herzog Borwin lll. von Rostock (1231 - 1278) war vor allem daran gelegen, in seinem Land Städte zu gründen, die Handelsbeziehungen auszubauen und den Wohlstand der Bürger zu heben. Jede Stadt war in ihrem Bezirk eine bemannte Burgfestung, die die Arbeit der Mönche und der deutschen Besiedler sicher schützen sollte. Die Unsicherheit im Lande ging zurück. Im ganzen nordöstlichen Mecklenburg bestanden damals weiter keine Städte als Rostock (1218), Marlow (vor 1218) und Malchin (1236).
Um 1240 muß der Herzog Borwin III. den Entschluß gefaßt haben, in Kalen eine Stadt mit Burg zu errichten. Zu diesem Zweck sandte er Rostocker und Lübecker Patrizierfamilien mit westfälisch klingenden Namen nach Kalen, weil diese mit deutschen städtischen Einrichtungen vertraut waren und, die junge Pflanzung emporzubringen, geeigneter erschienen, als die vielleicht noch slawischen Dorfbewohner. Wir erkennen das bei der späteren Stadtrechtsverleihung. Hier werden als Zeugen „Osbornus Rufus“ (deutsch: Rode) und „Hermannus Vorradt“ genannt, den ersten dieser beiden Namen trägt im Mittelalter eine Rostocker, den anderen eine Lübecker Ratsfamilie.
Es begann nun eine rege Bautätigkeit in Kaland; Gräben wurden gezogen, Wälle aufgeworfen, Mauern aufgeführt und eine Burg zum Schutz der Stadt und der Handelsstraße errichtet. Die Burg befand sich auf dem sogenannten „Schloßberg“ zwischen Kirche und Pfarrsee. Auf dem gewaltigen Erdhügel stand vorher wohl die hölzerne Burg der Slawen. Der Innenraum des Ringwalles wurde mit Erde aufgefüllt, und auf dem so entstandenen Bergplateau ein starker Festungsturm aus Steinen sowie eine Burgkapelle erbaut, wo ein besonderer Priester, der Kapellan Johannes, angestellt war. Die Burg war Sitz des Burghauptmanns, dem fürstlichen Vogt, der sich „Ritter von Kaland“ nannte und seiner sechs Burgmannen.
1244 erwarb der Herzog Borwin von dem Kloster Dargun den diesem früher verliehenen Grund und Boden zur Stadt und das Dorf Damm zum Burglehen für die Ritter. Die darüber ausgestellte lateinische Urkunde lautet (in der Übersetzung nach Pastor Kosch):
„Borwin, durch Gottes Gnade Herr von Rostock, allen zu immerwährendem Gedenken. Vielfacher Betrug läßt menschliches Tun in Vergessenheit geraten, wenn nicht die Zunge der Zeugen eine Stütze erbrächte und dasselbe vom Schriftstück her Halt empfinge.
Deswegen wollen wir, daß es den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen bekannt sei, als wir die Stadt und die Burg Kalant im Besitzrecht der Kirche von Dargun erbauten, gleichwohl mit Zustimmung der Einwohner dieses Ortes, schien uns das Dorf Damm, dieser oben genannten Kirche zugehörig, nützlich und zweckmäßig für einen Burgvertrag mit den Rittern, die wir in der Burg Kalant stationiert haben. Dieses (Dorf) haben wir auf folgende Weise eingetauscht: Die Dörfer Dörgelin und Warsow mit ihren Grenzen geben wir dieser Kirche als Entschädigung zu immerwährendem Besitz mit allen Rechten, durch die sie von uns ihre anderen Güter im Besitz haben. Wir aber wollen über diese unsere Tat jeden Zweifel ausräumen, indem die Anwesenden unterschreiben und wir es durch unser Siegel sichern.
In dieser Sache sind Zeugen: Heinrich, Probst von Kalant, Heinrich von Warburg, Rutgerus, Lippoldus, Jereslaus und sein Bruder Johannes, Ritter, und andere mehr. Gegeben im Jahre des Herrn 1244, 13. Juni.“
Die vorstehende Urkunde kann nicht als Gründungsurkunde der Stadt Kaland aufgefaßt werden, denn sie besagt, daß die Stadt und die Burg 1244 schon erbaut waren. Die Bewohner des alten Dorfes Kalen legten der Stadtgründung kein Hindernis in den Weg, erklärten sich vielmehr, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, damit einverstanden. Vermutlich sind sie selbst mit in die Stadt gezogen, da das Dorf nicht Stadtrecht erhielt, sondern die Stadt Kalen, wie uns berichtet wird, neu gebaut wurde.
Die Stadtgründung in Kalen scheint nicht so mühelos gelungen zu sein. Denn während uns bereits 1244 die Erbauung der Stadt überliefert ist, wird uns erst 1253 von der Verleihung des lübischen Stadtrechts an Kalen berichtet. Neun Jahre verstrichen danach noch seit 1244, bis die Stadtgründung Kalens endgültig erfolgte. Dieser Umstand mag sich aus der Schwierigkeit erklären lassen, daß das Gebiet, auf dem die Stadt gegründet werden sollte, dem Kloster Dargun gehörte. Die Grundherrschaft über das Stadtgebiet und die Feldmark mußte der Landesherr erst erwerben. Vor dem Jahre 1248 hat er scheinbar dem Kloster Dargun bereits für das Stadtgebiet, das er ihm genommen hatte, 30 Hufen in Teschow angewiesen. Bei der Grundsteinlegung zum Mönchhause in Dargun um 1241 hatte er dem Kloster bereits 2 Hufen in Teschow geschenkt. Jedenfalls geht das aus der erhalten gebliebenen Urkunde vom 19.2.1252 hervor, welche in der Übersetzung (nach Pastor Kosch) lautet:
„Borwin, durch Gottes Gnade Herr von Rostock, an alle Christgläubigen, welche vorliegende Urkunde einsehen, zu immerwährendem Gedächtnis!
Weil die Bewahrung von Urkunden zuverlässig sein muß um die Begebenheiten unverfälscht zu erhalten und sich bei auftauchenden Betrügereien als zuverlässiger Schutz für die Wahrheit zu erweisen hat, ist es nur billig, daß das, was geschehen ist, aus der Aufbewahrung von Urkunden eine Stütze finde. Es mögen also alle und jeder einzelne die hier vorliegende Urkunde einsehen.
Da der Ort Kalant mit anliegendem Wall und See zum Cistercienserkloster Dargun gehört, wie zur Genüge bekannt ist, scheint es uns günstig, dort eine Burg und eine Stadt zu errichten. Daß dies aber ohne Sünde und im Einvernehmen mit den Brüdern des besagten Klosters Dargun in Besitz genommen werden kann, haben wir mit diesen Brüdern diesen gütlichen Vergleich gemacht. Wir haben ihnen nämlich zur Wiederherstellung des eben genannten Ortes Kalant 30 Hufen im Dorf Teschow zu immerwährendem Besitz übertragen. Wir haben nämlich außerdem oben genannten Brüdern zur Ehre Gottes und seiner seeligen Mutter und Jungfrau Maria und für die Vergebung unserer Sünden im genannten Dorf 2 Hufen geschenkt, als wir bei ihrer Klostergründung den ersten Stein legten. Diese Hufen also zugleich mit den eben erwähnten haben wir freigebig sowohl zur Wiederherstellung als auch als reine Schenkung ihnen übertragen durch immerwährenden Rechtsanspruch zu freiem Besitz.
Überdies sollen die Leute, an welche die genannten Brüder diese Hufen verpachtet haben, von jeglicher Dienstleistung frei und unbehelligt sein, frei von jeder Besteuerung, vom Brückenbau oder deren Reparatur, vom Deichbau, vom Forderungsrecht, von Zöllen derart, daß keiner irgendetwas aus Schuldigkeit verrichte außer einzig allein für das Kloster.
Derartige Freiheit werden die Vogteien bekommen, wie in ihren übrigen Vorrechten dieselbe Freiheit deutlich bestätigt wird.
Dafür sind als Zeugen: Herr Heinrich Propst von Pasewalk und Pfarrer von Kalant, Herr Johannes Kapellan daselbst, Herr Lippoldus, Eggehard, Konrad von Rensow, Heinrich von Warburg, Jereslaus und sein Bruder Johannes, Ritter, und andere mehr.
Damit diese unsere Anordnung gültig und unverfälscht für ewige Zeiten bleibe und von keinem unserer Erben oder Nachfolger vermöge rückgängig gemacht zu werden, haben wir diese Urkunde durch die Unterschrift der ehrenwerten Männer und durch den Schutz unseres Siegels rechtskräftig gemacht.
Gegeben und verhandelt im Jahre des Heiles 1252, am 19.2.“
Das Kloster hatte hiernach im Ganzen 32 Hufen in Teschow. Von diesen waren die als Entschädigung hier genannten 30 Hufen, vielleicht mündlich, schon früher verliehen, zwischen 1244 und 1248, die 2 übrigen hatte der Fürst bei der Grundsteinlegung dem Kloster geschenkt und das Kloster an Johann von Bune verliehen. Scheinbar ist damit die Frage der Besitzverhältnisse geklärt, und die Stadtrechtverleihung konnte mit Zustimmung des Klosters erfolgen. Im Februar des folgenden Jahres verweilte der Herzog Heinrich Borwin III. von Rostock in Kalant. Umgeben von zahlreichen Priestern, Rittern der Burg und angesehenen Bürgern der Stadt begabte er, in dem Bestreben das Gedeihen derselben zu befördern, dieselbe mit mancherlei Gnadenerweisungen und verlieh ihr das lübische (Lübecker) Recht. Die darüber ausgestellte Urkunde lautet in der Übersetzung aus dem Lateinischen (veröffentlicht im „Öffentlichen Anzeiger für die Ämter Dargun, Gnoien, Neukalen“, Nr. 22 vom 17.3.1875):
„Borwin, von Gottes Gnaden, Herr von Rostock, wünscht Heil in Ewigkeit Allen, welche diese Urkunde lesen!
Da die Arbeit und Mühe der Gegenwart und die Besorgnis und Bekümmernis wegen der Zukunft den Geist des Menschen für das Vergangene vergeßlich macht, ist es in der Ordnung, daß durch schriftliches Zeugnis die Verhandlungen bestätigt werden, damit sie dem Gedächtnis der Menschen nicht entfallen. Deshalb wisse das verehrungswürdige Zeitalter der Gegenwart und erfahre das glückliche folgende Geschlecht, daß wir, nach reiflichem Beschluß unserer Freunde und Mannen - in der Absicht für den Vorteil unserer Stadt Kalant zu sorgen und für alle Abgabe, welche Schoß genannt wird, Freiheit für ewig verleihen, wie solche die Deutschen Städte in Gebrauch haben, und ihnen das Recht verabfolgen, welches die Stadt Lübeck gewohnheitsmäßig gebraucht.
Auf der einen Seite der Stadt, gegen das Dorf Damm, verleihen wir ihr den Raum von zwei Hufen als Weide mit allen Nutzungen zum freien Besitz. Auf der anderen Seite der Stadt aber wollen wir die richtigen Grenzen der Äcker, welche zur Stadt selbst gehören, herstellen.
Außerdem befreien wir dieselben vom Zins aus den Äckern auf der Feldmark Lüchow, nämlich acht Scheffel, welche sie gewohnheitsmäßig entrichten.
Endlich wollen wir Acht haben, daß die Bewachung und Beschützung der Behausungsräume unserer Burgmänner ohne Kosten und Mühe der Bürger geschehe, wenn wir dieses von unseren Burgmännern in Güte gewinnen können; auch wollen wir uns fleißig bemühen, alle anderen Vorteile mehrgenannter Stadt aufs Beste wir können, zu fördern.
Zeugen dieser Handlung sind folgende: Herr Heinrich, Propst von Pasewalk und Pfarrer von Kalant, Herr Johann, Kapellan von Kalant, Herr Gutanus, Georg von Jorck, Jeroslaus und Johann sein Bruder, Gerhard Wesent, Gerhard von Schnakenburg, Ritter, Johann von Sakenitz, Heinrich Pinämann, Hermann Vorradt, Weschel und sein Bruder Heinrich, Peter von Merco, Osborn Rufus, Bernhard Pelzer und viele andere.
Damit aber diese unsere standfest verfügte Begabung sicher gehalten und in Zukunft von keinem unserer Nachfolger geändert werde, haben wir diese Urkunde, welche die vorgedachte Verfügung und ehrbarer Männer Zeugnis enthält, mit der Befestigung unseres Siegels bestärken lassen. Gegeben in Kalant im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1253 am 11. Februar.“
Beglaubigte Abschrift der Gründungsurkunde
der Stadt (Alt-) Kalen vom 11.2.1253
Die lateinische Urschrift ist verloren gegangen, vermutlich in einem nach 1550 stattgehabten Brand des Rathauses zu Neukalen. Eine beglaubigte Abschrift befand sich im Stadtarchiv Neukalen und ist beistehend abgebildet. Die vorstehende Urkunde verlieh also den Bürgern der Stadt Kalant besondere städtische Rechte, ja sie ist - wie wir sehen werden - sogar für die spätere Gründung der Stadt Neukalen noch von Bedeutung.
Nachdem Fürst Borwin 1253 dem Ort Kalen das lübische Stadtrecht verliehen hatte, errichteten die Einwohner eine Backsteinkirche. Um die Stadt Kalant weiter zu fördern und zur Blüte zu bringen, beschenkte der Landesherr 1262 den Altar der heiligen Jungfrau Maria in der Stadtkirche mit sieben, von allen Abgaben und Diensten befreiten Hufen in sechs verschiedenen Dörfern, nämlich in Goritz, Lelkendorf, Kämmerich, Dölitz, Renzow und Dalwitz. Die Übersetzung der lateinischen Urkunde (nach Pastor Kosch) lautet:
„Borwin, durch Gottes Gnade Herr von Rostock, entbietet allen Christgläubigen, welche vorliegende Urkunde einsehen, Heil.
Mögen alle gegenwärtigen und kommenden (Geschlechter) zur Kenntnis nehmen, daß wir durch göttlichen Antrieb und durch die Ratsversammlung der Vorhersorge Tragenden bewogen wurden, einen Marienaltar in der Kirche zu Kalant mit der Zustimmung des Leutepriesters, aber nicht zum Nachteil seines Meßopfers, mit sieben Hufen ausgestattet haben. Wir haben diese von jeder Besteuerung und Dienstleistung durch den Burgherren enthoben. Von diesen übergaben wir eine im Dorf Goritz, Propst H. eine in Lelkendorf, die er von Herrn Rothger kaufte, ebendieser Rothger (übergab) eine in demselben Dorf, Herr Jo. von Bune gab eine in Kämmerich, Herr Jo. Vorrat eine in demselben Dorfe, die er als Entgelt gegenüber Jo. von Bune kaufte, Herr H. von Warburg (übergab) eine in Dölitz, Frau M. von Renzow eine in Dalwitz, Frau M. von Bune einen Scheffel Weizenmehl auf ihrem Schloß unter der Auflage, daß der Priester, der das Benefizium genießt, am ersten besten Montag eine Messe für die Verstorbenen feiere, am Dienstag für das Heil des Volkes, am Mittwoch die Messe „Salve sancta“, am Donnerstag die vom Heiligen Geist, am Freitag die vom Heiligen Kreuz, am Samstag die von unserer Herrin (Maria), am Sonntag, wenn er will, möge er eine Messe fromm singen zu Ehren der glorreichen Jungfrau. Damit aber keiner der Nachfolger solch fromme Verfügung zu brechen wage oder imstande sei, bekräftigen wir diese Abtretung durch unseres Siegels Schutz.
Zeugen: H. Magnopolensis, Tidericus Clawe, Lippold von Kalant, Johannes von Bune, Volcic, Heinrich von Warburg, Heinrich Rothger, Bertold von Latcop.
Gegeben in der Burg Kalant an der Vigil von Christi Himmelfahrt im Jahre des Herrn 1262.“
Die Urkunde wurde demnach am 17.5.1262 in Kalant ausgestellt. Sie nennt uns die Burglehen, wobei aber das Dorf Damm fehlt.
Am 5.3.1266 bestätigt der Herzog Barnim von Pommern dem Kloster Dargun alle demselben von seinen Vorfahren und ihm selbst verliehenen Besitzungen, Rechte und Freiheiten. Seltsamerweise heißt es hier: „vrbs Kalen cum toto stagno adiacente", also ein gleicher Wortlaut wie 1174! Zu dieser Zeit gehörte die Stadt Kalant bekanntlich nicht mehr zum Klostergebiet. Da die Burg Borwins bereits seit dem Jahre 1244 bestand, müßte es demnach noch eine andere (die slawische?) Burg bei Kalen gegeben haben. Wahrscheinlich ist aber die Urkunde aus dem Jahre 1266 in ihrem ersten Teil nur eine Abschrift aus früheren Privilegien des Klosters Dargun, die vor dem Jahre 1244 ausgestellt sind, als das Kloster noch im Besitz der Burg Kalen war. Die Urkunde ist deshalb für die tatsächliche Besitzverteilung in Kaland im Jahre 1266 ohne Bedeutung, soll aber der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden.
Die wirtschaftliche Grundlage der Stadt Kalant bildete die Landwirtschaft. Daneben waren aber auch die Fischerei und das Handwerk vertreten. Nahe bei der Stadt befand sich eine Wassermühle, die 1307 Eigentum des Klosters Dargun wurde. Auf ein bedeutendes Töpferhandwerk in der Stadt weisen Funde hinter der Schmiede in Altkalen hin.
Zu rechtem Gedeihen wollte es aber mit der Stadt Kalant nicht kommen. Kalant mochte für den Verkehr nicht günstig gelegen haben, namentlich nachdem die Städte Malchin (1236), Laage (vor 1261), Sülze (vor 1262), Teterow (1272) und Gnoien (1287) gegründet wurden, bzw. Wichtigkeit erlangten und dem Verkehr andere Bahnen angewiesen hatten. Ganz besonders aber bewirkte die von den Mönchen des Klosters Dargun betriebene Durchdämmung der Recknitzwiesen vor Tessin und die Überbrückung des Recknitz - Flusses daselbst eine nähere Verbindung für Demmin und Dargun nebst ihrem Hinterland mit Rostock. Durch das Ausbleiben des Reise- und Handelsverkehrs war die Lebensgrundlage Kalants stark angeschlagen. Die Bürger sahen sich deshalb nach einer besser geeigneten Niederlassungsstelle um und glaubten solche dort zu finden, wo das breite Urstromtal zwischen dem Teterower und dem Kummerower See überbrückt war und eine lebhafte Landstraße das südliche und nördliche Mecklenburg verband, in dem Dorf Bugelmast. Diesen strategisch wichtigen Übergang galt es besser zu sichern.
Der alte Borwin war erblindet und lebensmüde, scheute wohl auch Neuerungen. Als derselbe die Regierung niedergelegt hatte und 1278 gestorben war, wendeten sich die Bürger Kalants mit Anträgen in dieser Richtung an ihren neuen Herrn, Borwins Sohn und Nachfolger Waldemar, der ihrem Plan Beifall schenkte und die Stadt Kalant am 5. Juni 1281 in das neun Kilometer südlich gelegene slawische Dorf Bugelmast verlegte. Alle besonderen Rechte und Privilegien der alten Stadt wurden auf die neue übertragen. Die Bürger verließen ihr altes Heim und zogen mit aller beweglichen Habe in die neue Niederlassung, wohin sie auch das Stadtsiegel und die ihnen erteilten Urkunden mitnahmen.
Kein halbes Jahrhundert dauerte die Stadtherrlichkeit von Kaland. Mit dem verlorenen Stadtrecht wurde es im bisherigen Kalen nach kurzer Zeit recht still. Geblieben waren einige Bauern, Kossaten, der Schmied, der Müller, die Geistlichkeit und die viel zu große – nicht ganz fertig gewordene - Marienkirche. Man nannte den Ort zur Unterscheidung nun Alt – Kalandt und später Altkalen.
Die Marienkirche in Altkalen
(im Vordergrund links der "Schloßberg")
Das Original der Gründungsurkunde Neukalens ist nicht mehr vorhanden. Es mag bei einem der Brände, die die Stadt im Laufe der Jahrhunderte heimsuchten, vernichtet worden sein. Im Staatsarchiv Schwerin befinden sich aber eine beglaubigte Abschrift aus dem Jahre 1623 und eine nicht beglaubigte Abschrift, welche etwa derselben Zeit angehört.
Diese Abschriften haben folgenden Wortlaut:
„In dem Namen Der Hilgen vnd vnscheiden dreiuoldicheitt. Woldemarus van gadest gnaden Ein here van Rostogk, Alle legenwerdigen vnd Nakomling die sehen werden desse schrifft, Salichheitt Inn dem salichmaker Allen, vppe dewerth die Jenne die dar schein In der tidt, nicht vorgan thosamende midt der tidt, So Issett Nutte datt me die Redlicken gescheffte dorch waraftigen schefften ewich werden gemakett, Darumme wille wy laten kamen tho der witschop So woll den legenwerdigen alse den thokommenden, Datt wy mitt sinnigem Rade vnser Houetlude hebben thogelaten tho kamende die Stade Kalandt, In datt dorp welker genomett wast Bugelmast, vnd hebbenn gegeuen der genanten Stadt Nienkalandt vnd sinen Ledematen alle Rechtigkeitt vnd vulkamenn vrigheitt, welker die die olde Stadt sick gebrucket hefft, vnd wy vordt beuestigen alle priuilegia, vnd alle artikell der priuilegien, welker sie van vnsen voroldern gehatt hebbenn, vnd wi begeren sie furder gentzlich mer tho merende Wen tho Ringrende In allen Stucken Wy ock thogefogett hebben, der Ergenanten Stadt Nienkalandt die houen nach dem talle vnd vrigheitt der houenn, so sie vnß apenbarlich Inn der Erstenn Stadt belegenn sindt vordan wy leuenn vnd leif hebbende sindt die thowassinge der vaken genomde Stadt Nienkalant So wy Er gegeuen hebbenn, durch vnsere Witschop vrigge macht Sunder den Wadetoege tho visschende In dem sehe Kummerow vnd In dem Sehe Wutzelense wente tho der markinge vnser Eigen Water weret ock die suluige Stadt dorch mennichfoldige thowassinge des Rikedomes besinnigde datt dorp Warsow midt den Houen die dar tho belegen sindt tho kopende, So hebben wy desser genanten Stadt geghundt se datt dorp vorberordt midt den Houen In err bruking mach wandelen, dorch solke vrigheitt So alse van den Houuen der Stadt bauen vdtgespraken vnd berort Ist, vppe de werd dat vnse gescheffte so woll van Vnss alse van Vnsen Eruen, wisse geholden werden, vnd vnuorwandelt bliuen mach, So geuen Wy der gedachten Stadt Nienkalandt diesse legenwerdige schrifft darudt gemakett beuestigett mit sekerheitt vnsers Ingesegell midt den Namen der Tuge die dar legenwerdich weren tho Einer sekerheitt. Die Tuge sindt die Johan Moltke vnse spisedreger vnd vagett In Kalandt Johan Babbe Reddach Frederick von Kerckdorp, Diderich Lippoldt Bertelt Broder vam Kalande Marckwert van Dragen Markwert van Rensow Ridder Nickell van Pressentin Nickell Eggert van Drogen, Ninrich Klobesowe Hinrich Kelle Albrecht Niger, Johann Meineken sone Hinrich Slauoe Wolmari vnd velemehre ander Geschein vnd gegeuen tho Ribbenitz am Jar des Herren M.CC. vnd LXXXI des veften dages des manes Junii.“
Eine Übertragung in´s Hochdeutsche veröffentlichte 1862 der Oberlanddrost von Pressentin im „Öffentlichen Anzeiger für die Ämter Dargun, Gnoien, Neukalen“ Nr. 2:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Woldemar, von Gottes Gnaden Herr von Rostock, wünscht allen Zeitgenossen und Nachkömmlingen, die diese Schrift sehen, Seligkeit in dem Seligmacher.
Damit das, was in der Zeit geschieht, nicht zugleich mit der Zeit vergehe, ist es nützlich, daß die redlichen Handlungen durch wahrhaftige Schriften verewigt werden. Darum tun wir zu wissen, sowohl den Zeitgenossen als den Nachkommen, daß wir mit bedächtigem Rate unserer Hauptleute zugelassen haben, daß die Stadt Kalandt in das Dorf, welches Bugelmast genannt war, verlegt ist, und daß wir der genannten Stadt Nienkalandt und ihren Gliedern alle Gerechtigkeit und alle vollkommene Freiheit gegeben haben, welcher die alte Stadt sich bedient hat. Wir bestätigen auch alle Privilegien, auch alle Artikel der Privilegien, welche sie von unsern Vorgängern erhalten haben; wir wollen sie ferner in allen Stücken noch vermehren und nicht verringern; wir haben auch der vorgedachten Stadt Nienkalandt beigelegt die Hufen, nach der Zahl und der Freiheit der Hufen, welche frei zur ersten Stadt belegen waren. Weil wir die oft genannte Stadt Nienkalant lieben und Liebhaber ihres Zuwachses sind; so haben wir ihr wohlwissentlich gegeben freie Macht, mit Ausnahme des Wadenzuges, zu fischen in dem See Kummerow und in dem See Wutzelense bis zur Grenze unseres eigenen Gewässers. Sollte auch dieselbe Stadt durch mancherlei Zuwachs an Reichtum beschließen, das Dorf Warsow mit den dazu belegenen Hufen anzukaufen, so haben wir der gedachten Stadt vergönnt, das vorerwähnte Dorf mit den Hufen in Gebrauch zu nehmen, mit derselben Freiheit, die von den Stadthufen oben ausgesprochen und besagt ist.
Damit aber unsere Handlungen von uns und unseren Erben fest gehalten werden und unverändert bleiben mögen, geben wir der gedachten Stadt Nienkalandt diese gegenwärtige Schrift, die darüber angefertigt und mit Bekräftigung unseres Siegels befestigt ist, mit den Namen der Zeugen, die dabei gegenwärtig waren, zur Sicherheit.
Die Zeugen sind diese: Johann Moltke, unser Truchseß und Vogt in Kalandt; Johann Babbe; Reddach; Friedrich von Kerkdorp; Dietrich, Lippold, Berthold, Gebrüder von Kaland; Markward von Dragen; Markward von Rensow, Ritter; Nickel von Pressentin; Nickel Eggert von Drogen; Hinrich Klobesow; Hinrich Kelle; Albrecht Niger; Johann Meineke der Sohn; Hinrich Slave; Wolmern und viele andere mehr.
So geschehen und gegeben Ribnitz, im Jahre des Herrn 1281, am 5. Tage des Monats Juni.“
Eine derartige Verlegung einer Stadt stellt einen Sonderfall dar. In der Regel entwickelten sich die Städte im Mittelalter aus einer exponierten Lage eines Dorfes heraus. Unter geeigneten topographischen und verkehrstechnischen Voraussetzungen vollzog sich eine organische Entwicklung vom Flecken zu einer Siedlung und schließlich zur Stadtrechtverleihung. Für Neukalen war das nicht so. Hier erfolgte die Gründung auf Weisung des Landesfürsten entsprechend einer zwingenden Notwendigkeit „mit bedächtigem Rate unserer Hauptleute“, wie es in der Gründungsurkunde heißt. Man hatte sich die Angelegenheit wohl überlegt. Und es muß gewichtige Gründe für einen derart außergewöhnlichen Schritt gegeben haben. Nachdem sich die Sicherheit in der Umgebung verbessert hatte, fehlte der alten Stadt Kaland als Verwaltungsmittelpunkt des Landes Kalen die notwendige geographische, strategische oder handelspolitische Bedeutung. Von dem slawischen Dorf Bugelmast war anscheinend nicht mehr viel vorhanden. Die Straßenzüge, der Markt und die Befestigungsanlagen konnten unter weitgehender Ausnutzung der natürlichen Bedingungen ohne Rücksicht auf vorhandene Gehöfte und Eigentumsverhältnisse errichtet werden. Wenn es in der Gründungsurkunde heißt, daß die Stadt „in das Dorf, welches Bugelmast genannt war“ verlegt wurde, so ist dieser Ausdruck schwer auszulegen. Vielleicht war das Dorf bereits verlassen oder aber die Häuser befanden sich in einer gewissen Distanz vom Heiligtum, so daß genügend Raum zur Anlage der Stadt vorhanden war. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle bemerkt, daß der Name Bugelmast in den alten mecklenburgischen Urkunden noch einmal als Personenname auftaucht. Unter dem 1.9.1336 lesen wir: „Johannes, der junger Her von Werle, gibt dem Capitel der Thumb - Kirchen zu Gustrow den eigenthumb an funff hufen im Dorfe Butzin, welche Janeke vnd Ludolfus die Buggelmaste gehabt haben“. Der Ort Butzin lag im Lande Kalen. Die Ritter oder Knappen Janeke und Ludolf von Buggelmast könnten durchaus in einer näheren Beziehung zum Dorf Bugelmast gestanden haben. In zahlreichen Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts, die unsere Gegend betreffen, werden immer wieder slawische Personennamen genannt. Die slawische Bevölkerung war wohl dezimiert und teilweise verdrängt, aber sie hatte auch noch Besitzungen. Eine deutliche Erinnerung daran haben wir im Dorf Schlakendorf (Zlawekendorp 1314): Ort des oder der Slawen.
In dem langen Zug der Umsiedler finden wir sämtliche Bürger mit ihrem Bürgermeister und dessen Ratgebern an der Spitze, aber auch den Burgvogt mit seinen Rittern. Als Unterzeichner der Gründungsurkunde werden die Hauptleute und Ritter im Dienste des Fürsten genannt. So ist Reddach ein slawischer Adliger und Ritter zu Ribnitz gewesen. Johann Moltke verwaltete als erster Burgvogt vom neuen Castrum (Schloß oder Burg) aus das Land Kalen im Namen des Landesherrn. Wir finden ihn zwanzig Jahre später im sog. Winkel bei Rostock wieder. Dem Truchseß Johann Moltke standen die bereits früher erwähnten Gebrüder von Kaland zur Seite. Zum Schluß unterzeichneten die Bürgermeister und Ratleute der neuen Stadt die Urkunde.
Nach damaligen Recht hatte nur der das Privilegium, welcher das besiegelte Pergament in Händen hatte. Durch die Mitnahme des Briefes verlor die alte Stadt alle städtischen Rechte, und die neue Stadt erhielt sie. Sogar das Stadtsiegel ließen sie nicht zurück.
Wenn in der Gründungsurkunde besonders erwähnt wird, daß der neuen Stadt alle Privilegien und alle Artikel der Privilegien, welcher die alte Stadt sich bedient hat, bestätigt werden, so hat das seine besondere Bewandnis und bezieht sich speziell auf die Urkunde vom 11.2.1253. Alle in dieser Urkunde angeführten Rechte übertrugen sich auf die neue Stadt. Es galt also in Neukalen das lübische Recht (nach der Stadt Lübeck; in späteren Urkunden 1318 bis 1732 erneuert), die Befreiung von Abgaben, Entlastung der Bürger von Unkosten und Bemühungen gegenüber der herrschaftlichen Burg sowie die Verleihung einer ansehnlichen Feldmark von der Größe, wie sie die alte Stadt besessen hatte. In unmittelbarer Nähe von Altkalen liegt heutzutage das Dorf Lüchow. Mochte dieser Ort nun 1253 schon bestanden haben oder nicht, so haben wir uns doch ohne Zweifel an dieser Stelle die in der Urkunde Lüchow genannte Feldmark zu denken. Dort besaß die Stadt Kaland Äcker, für die sie von Fürst Borwin Steuerfreiheit erhielt. Auch dieses Privilegium scheint mit der Verlegung der Stadt nicht verloren gegangen zu sein. Wenn nämlich ein Teil der Feldmark von Neukalen im Volksmund den Namen Lüchow führt, so liegt die Vermutung nahe, daß dieser Name dem gedachten Privilegium von 1253 seinen Ursprung verdankt.
In der Stiftungsurkunde wird, was die Gerechtsame der neu begründeten Stadt anlangt, ganz auf die Privilegien der alten Stadt zurückgegangen. Als neu hinzukommende Gerechtsame lassen sich nur das Ankaufsrecht an das Dorf Warsow und die beschränkte Fischereigerechtigkeit auf dem Kummerower und dem Wutzelense See ansehen.
Der Name des vorherigen slawischen Dorfes Bugelmast bedeutet soviel wie Brückenort mit Götzentempel. Das weist auf zwei Besonderheiten hin:
Zum Ersten gab es im Dorf einen heiligen Tempel, in welchem eine slawische Gottheit verehrt wurde. Dieses Heiligtum lag wahrscheinlich an der höchsten Stelle, also dort wo sich jetzt der Markt als Mittelpunkt der Stadt befindet. Zur Demonstration der Macht des Christentums über die heidnische Kultur errichteten die Mönche und Priester zusammen mit den einwandernden Deutschen ihre Kirchen mit Vorliebe auf den Plätzen zerstörter Heiligtümer. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Fundamente der Neukalener Stadtkirche die Reste des Bugelmaster Heiligtums unter sich begruben. Die neue Stadt mit einem Namen nach einem slawischen Götzen zu versehen war wohl anstößig; auch mußte, wenn sie gedeihen sollte, die alte Stadt namentlich kennbar als solche eingehen. So lag die Namensgebung Alt - und Neu - Kaland nahe.
Zum Zweiten kommt im Namen Bugelmast zum Ausdruck, daß hier ein schmaler Übergang bestand zwischen dem bis an den Ort heranreichenden Kummerower See und dem weiten Sumpfwiesengelände im Westen bis nach Teterow, das zum Teil von einem weiteren See, dem Wutzelense See, ausgefüllt war. Die Anlage an einer Brücke, wo sich die Hardtberge mit ihren Ausläufern in den Peenesumpf hineinschoben und welche bei allem Verkehr zwischen dem Süden und Norden in dem westlich von Kummerower See und der Peene belegenen Mecklenburg überschritten werden mußte, war gewiß hoffnungsberechtigt. Diesen strategisch wichtigen Brückenkopf galt es zu sichern. Für die Bürger der neuen Stadt bot die Bewirtschaftung der ausgedehnten Ländereien, der Gewässer und der Waldungen neben dem Gewerbebetrieb und der Landzolleinnahme eine hinreichende Existenzmöglichkeit.
Der Grundriß der Neukalener Altstadt ist ein typisches Beispiel für die Zentralanlage einer mittelalterlichen Stadt. Eine Karte von 1727 zeigt diese Anlage noch besonders deutlich (Archiv Neukalen: „Carte von der Stadt Nien-Kahlden und den Grentzen, Feldtmark nebst Spezification derer sämbtlichen Bürgernahmen und freyen Theile ... gemessen und aufgenommen von dem Artillerielieutnant C. G. Hermanns und Condukteur F. H. Brückmann 1727“). Die Stadt ist nahezu kreisrund aufgebaut; die Nord - Süd - Entfernung beträgt 475 m, die West - Ost - Entfernung beträgt 450 m. Der Marktplatz ist quadratisch und liegt im Zentrum der Stadt. Von ihm gehen sechs Straßen rechtwinklig aus. Das Straßennetz zeigt Gitterform und paßt sich mit gekrümmten Straßenverlauf der Stadtbegrenzung an. Abweichungen sind im nordwestlichen Viertel (Ecke Klosterstraße / Rohrplage) durch den früheren Peeneverlauf und im nordöstlichen Viertel (Forsthof) durch die ehemalige Burganlage festzustellen. Wenn die Häuserfronten und Straßenfluchten, besonders in der durchgehenden Hauptstraße, heute oft nicht mehr dem ursprünglichen Ideal der Stadtanlage entsprechen, so sind gewisse Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte durch den Wiederaufbau nach Bränden und Kriegszerstörungen entstanden. Auf dem Marktplatz errichtete man Rathaus und Kirche. Ein großer Teil des Raumes um die Kirche wurde als Friedhof benutzt, der durch eine derbe Steinmauer nach außen hin geschützt war. Diese Friedhofsmauer nahm auf ihrer westlichen Hälfte die Rückseiten kleiner angebauter Bürgerhäuser und kirchlicher Bauten, u.a. das Küster-, Organisten-, Schul- und Armenhaus, auf.
Beiderseits der ungedämmten Straßen drängten sich die einstöckigen strohgedeckten Lehmbuden. Etwa 500 Menschen fanden auf engstem Raum innerhalb der Stadtmauern eine Unterkunft. Auch zahlreiche Stallungen für Tiere aller Art und Scheunen hatten noch Platz. Die Stadt wurde aus organisatorischen und wehrpolitischen Gründen in vier Viertel eingeteilt:
1. Viertel: zwischen der Straße des Friedens und der Lutherstraße
2. Viertel: zwischen der Lutherstraße und der Wilhelm - Pieck – Straße
3. Viertel: zwischen der Wilhelm - Pieck - Straße und der Rektorstraße
4. Viertel: zwischen der Rektorstraße und der Straße des Friedens
Die Hauptstraße teilte gleichsam als Durchmesser den kreisförmigen Stadtgrundriß in zwei Hälften. An beiden Stadtausgängen befanden sich im Fachwerkbau errichtete Tore, das Malchiner Tor und das Mühlentor. Zwei kleinere Seitenausgänge, das Amts- und das Bleichertor, waren ohne bauliche Umrahmung. Das Amtstor diente ursprünglich nur den Interessen der Burgbewohner, die jenseits der Umwallung im Osten der Stadt noch eine größere Gartenfläche, im Volksmund „Schloßgarten“ genannt, bewirtschafteten. Das begrenzende Gelände am heutigen Hafen ist erst vor mehreren Jahrzehnten durch starke Aufschüttungen festgemacht worden und war vorher eine ausgedehnte Sumpffläche. Das Amtstor befand sich am Ausgang der Amtsstraße, während das Bleichertor am Ende der jetzigen Lutherstraße stand und zur Bleiche führte. Die „Wallpforte“ erinnert noch heute an einen der schmalen Nebenausgänge. An den Haupttoren befanden sich Torwärterhäuschen für die Torwärter bzw. Nachtwächter. Diese sorgten für die Sicherheit in der Stadt, indem sie u.a. den Zoll einforderten, die Passanten kontrollierten und nachts auf den Verschluß aller Tore und Seitenausgänge achteten.
Zweimal in kurzer Zeit eine Stadt mit allen wichtigen Gebäuden und Befestigungsanlagen zu erbauen, bedeutete für die Bürger eine große Kraftanstrengung. So ist es verständlich, wenn alle Bauten und Anlagen schlicht und einfach gehalten waren. Sicherlich hat C. Voß Recht, wenn er annimmt, daß die Stadt zuerst nur ein fester Palisadenzaun mit einer Dornenhecke und die angrenzenden Sumpfniederungen schützte. Bald aber hatte sich der Reichtum der Stadt vergrößert, und man konnte die festungsartige Sicherung der Stadt weiter in´s Auge fassen, denn Belästigungen bei plötzlichen Streitfällen rauflustiger Ritter und Fürsten waren damals immer an der Tagesordnung. Im Norden bot die Peene einen natürlichen Schutz. Die breiten, wasserdurchflossenen Bodensenken um den Stadtgrund herum wurden planmäßig zu einer weiten grabenartigen Rinne vertieft. In diesen Wallgraben wurde das Wasser des in die Peene fließenden „Schmelzbaches“ gelenkt. Der innere Rand des Wallgrabens wuchs zu einem hohen Wall an, auf dem dann eine starke, übermannshohe Backsteinmauer den Abschluß von der Außenwelt bildete. Urkundlich erwähnt wird die Stadtmauer 1448 zum ersten Mal.
Der Grundriß dieser Festungsanlage hat sich überall bis heute erhalten. Der Verlauf der Wallgräben um die Altstadt ist heute im allgemeinen nur noch dem geübten Auge erkennbar; denn die breiten Wasserläufe sind größtenteils durch starke Rohrleitungen ersetzt, eingeebnet und in Gärten und Wege verwandelt worden. Auf der Ostseite der Stadt ist erst im Laufe des 19. Jahrhunderts die baufällige alte Stadtmauer verschwunden. „Ringstraße“ (früher auch Mauerstraße oder Straße an der Ringmauer genannt) und „Wallstraße“ sind Namen aus der Zeit, als Wall und Mauern noch intakt waren.
Die Burg, auch Schloß genannt, füllte mit ihren Gebäuden und Gärten den ganzen Raum zwischen dem Forsthof, der Amtsstraße und der Wilhelm - Pieck - Straße aus. Sie war als Verwaltungsmittelpunkt des Landes Kalen jahrhundertelang der Sitz des fürstlichen Landvogts. Ihren Eingang bildete die Burgstraße, heute Amtsstraße genannt, welche nach der Burgseite hin durch eine Mauer begrenzt war. Zur Burg gehörte auch ein Fangelturm mit einem Söller, um Ausschau zu halten. Um 1900 wurde der baufällige Turm abgebrochen. Die Fundamentsfelsen dürften noch in der Erde zu finden sein. Vor dem Mühlentor lag auf einer Insel (heutiger Denkmalsplatz) zwischen zwei Flußläufen eine Wassermühle. Das Mühlenwehr bildete mit der Brücke eine Einheit.
Innerhalb der Mauern Neukalens entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte ein rühriges, oft lautes Leben und Streben, das aber nie zu einer hohen Blüte des Gemeinwesens führte und die Entwicklung in ganz bescheidenen Grenzen beließ. Die Gründe dafür sind verschiedener Art. Nur der Nordwesten bot für Handel und Gewerbe ein aufnahmefähiges Hinterland, das nebenbei noch von Nachbarstädten in Anspruch genommen wurde. Der Kummerower See im Osten, das Ländchen Hart mit seinen waldbedeckten Hügeln im Süden und das Klostergebiet im Norden Neukalens brachten eine gewisse Isolierung der Stadt mit sich. So führte Neukalen jahrhundertelang ein bescheidenes Dasein.
Neukalen (1963)
Zur Ergänzung dieser Ausführungen siehe auch:
Die 3 ältesten Urkunden des Klosters Dargun