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Die Geschichte der Schule in Franzensberg

Wolfgang Schimmel

 

   Pastor Brinkmann in Neukalen hatte schon seit 1837 den Wunsch geäußert, daß die Kinder von Schlakendorf, Salem und Gülitz eine zentral gelegene Schule bekommen möchten. 1842 wurde dazu die notwendige Genehmigung durch das Ministerium für Unterrichtsangelegenheiten erteilt. Folgender Schriftverkehr ist dazu interessant:

 

   „Hochehrwürdiger

   Höchstgeehrter Herr Superintendent

   Endlich ist es erreicht den Schulkindern zu Schlackendorf, Gülitz und Salem, einen ausreichenden Schulunterricht ertheilen lassen zu können, da bei der Verpachtung der Feldmark Schlackendorf in der Nähe des Forstgehöftes Franzensberg eine Schulcompetenz reservirt ist, die eine hinreichende Dotation für einen neu anzustellenden tüchtigen Lehrer gewähren wird. Da jedoch der abziehende Pächter noch den Weidegang auf der reservirten Ackerfläche hat, so wird der neue Schullehrer erst zu Michaelis 1844 in sein Amt gewiesen werden können. Wir werden dafür Sorge tragen, daß bis dahin das neue Schulgehöft erbaut seyn wird, und auch die Einrichtung treffen, daß Saaten und Futterkräuter in den von den Hauswirthen zu Salem für jetzt und künftig ordnungsmäßig zu bestellenden Acker eingestreuet werde, damit der neue Lehrer sofort in den Vollgenuß seiner Stelle treten könne. Die Einsaat und den Ackerlohn für die Fläche, welche nicht zum eigentlichen Schulacker (4 Scheffel Rostocker Maaßes Einsaat) gehört, wird demnächst der Lehrer bei seiner Einweisung zu vergüten haben.

   Das neue Schulgehöft wird nun künftig in der Mitte der 3 schulpflichtigen Ortschaften liegen. Der Weg von Salem und Gülitz ist sehr gut, da er durch einen großen Buchenwald geschützt wird, so daß die Schulkinder auch im Winter die Schule regelmäßig werden besuchen können. Auch der Weg von Schlackendorf dahin ist sehr gut und stets trocken, auch größtentheils durch Wald und Buschwerk geschützt. Die Entfernung von Schlackendorf beträgt 300 Ruthen oder 4800 Fuß. Ebensoweit haben die Schulkinder von Gülitz und Salem zu gehen.

   War bisher der Schulunterricht der Schuljugend in Neukalden wegen der Menge der Kinder, in Gülitz aber wegen des alten schon stumpfen Lehrers, höchst mangelhaft, so daß wir durch zwei Nebenschulen Hülfe gewähren mußten, so wird durch die Anstellung eines Seminarlehrers, nun eine beßere Zukunft für diese 80 bis 90 Kinder betragende Schuljugend, erblühen.

   Wir überreichen in dem Anschluße die bezüchlichen Acten und legen zugleich einen Auszug aus der Classificationstabelle der Feldmark Schlackendorf über die neue Schulcompetenz vor mit dem Ersuchen

 den geschehenen Maaßregeln zur vorschriftsmäßigen Feststellung der neuen Schulcompetenz zu Franzensberg ihre Genehmigung zu ertheilen.

   Dargun                                                      Großherzogliche Beamte

den 31 August 1842“

 

   Der Pastor Harder zu Levin erstellte 1842 folgendes Gutachten über die neue Schulcompetenz bei Franzensberg. Es ging an den Superintendenten Kleiminger in Sternberg:

 

   „Hochwürdiger

   Höchstgeehrtester Herr Superintendent

   In Folge Ihres, dem Herrn Präpositus Brinkmann zu Neukalden gewordenen Auftrages, „die neue Schulcompetenz bei Franzensberg durch einen seiner Amtsbrüder besichtigen und nach den Acten prüfen zu lassen“, habe ich auf dessen Requisition dieselbe am 10ten dieses in Augenschein genommen, mit den vorliegenden Acten verglichen und gefunden:

   daß da die Schule für Schlackendorf Gülitz und Salem bestimmt ist und möglichst in der Mitte dieser drei Oerter gelegen seyn soll, kein passenderes Locale dazu gefunden werden konnte, als das in Rede stehende ist, denn es liegt fast in der Mitte dieser 3 Oerter und sind die Wege dahin größtentheils durch Holz oder Remel geschützt. Was die Acker- und Weidecompetenz anlangt; so ist selbige namendlich ein darin gelegener Sandberg von etwa 400 Quadratruthen nach meinem Dafürhalten zu hoch bonitirt; ferner ist sie hart an einem Tannenholze gelegen und dacht sich gegen Norden hin ab, liegt also zum Theil in beständigem Schatten, und es steht zu erwarten, daß der Schnee sich daselbst des Frühjahrs lange halten wird. Bei großer Ackerfläche mögen beide Umstände weniger in Betracht kommen, bei einer so kleinen Fläche aber können sie leicht den Korn - Ertrag um einige Körner und den Weide - Ertrag nach gleichen Verhältnissen verringern. Ob dieses bei Bonitirung und Absteckung der Competenz berücksichtiget ist, weiß ich nicht. Wäre dies nicht der Fall, so müßten dem Schulmeister nach meiner Überzeugung

   a) an Schulacker zu 4 Scheffeln a 85 Quadratruthen 340 Quadratruthen

      und

   b) an Weide auf jede Kuh 4 Scheffel a 85 Quadratruthen also auf 3 3/4 Kühe 1275 Quadratruthen

     im ganzen also 215 Quadratruthen noch zugegeben werden.

 

   Die Hohe Großherzogliche Cammer wird bei genauer Erwägung obiger angeführter Gründe gewiß nicht abgeneigt seyn dem Schulmeister diese 215 Quadratruthen entweder in natura zuzulegen, oder: wenn das nicht mehr wegen des verpachteten Guthes Schlackendorf möglich ist, ihn dieses auf andere Weise zu vergüten suchen. Dann steht der Genehmigung dieser neuen Schulcompetenz nichts entgegen, wenn Sie etwa wegen der so weiten Entfernung der Schule von dem zu den gewöhnlichen Fuhren verpflichteten Orte Salem, um alle Mißverständniße zu vermeiden, es nicht nothwendig erachten sollten, die vorkommenden Mühlen- Arzt- und Hebammen- Fuhren namendlich zu bedingen.

                               In vollkommenster Hochachtung

                               beharre ich als

    Levin                                           Ew Hochwürden

den 17t November 1842                      gehorsamster

                                                          FHHarder

                                                            Pastor“

 

 

   Im Frühjahr 1844 wurde mit dem Bau des Schulhauses in Franzensberg begonnen. Geldbeiträge und Hand- und Spanndienste mußten die Höfe Schlakendorf und Gülitz sowie die Hauswirte in Salem leisten. Den restlichen Geldbetrag steuerte das herzogliche Amt Dargun bei, denn die Schule in Franzensberg gehörte zum Domanium.

   Bis zum Herbst 1844 wurden durch den Landbaumeister Virk aus Sülz errichtet:

 - das Schulhaus

 - ein Brunnen

 - ein Wirtschaftsgebäude

 - ein Backofen

       

   Der Kostenanschlag sah 1241 Rthlr. 12 Schilling vor; die endgültige Bausumme betrug 1448 Rthlr. 10 Schilling.

   Anfänglich war ein Feldsteinbrunnen von 6 Fuß Durchmesser und 20 Fuß Tiefe geplant. Als man bis zu dieser Tiefe gekommen war und auf trockenen Sand stieß, mußte weiter gegraben werden und der Brunnen statt mit Feldsteinen mit Brunnensteinen ausgeführt werden. Erst in einer Tiefe von 60 Fuß stieß man auf Wasser. Aber immer wieder führten später die Einwohner Klage, daß die Pumpe nicht genügend Wasser hergab. So beschwerte sich 1850 der Schullehrer J. Wolter über die Pumpe: „Mit der größten Anstrengung sind z. Z. zwei bis drei Personen kaum im Stande in einer Stunde nur Eine Tracht Wasser herauszuschaffen“.

 

   Michaelis 1844 wurde die Schule unter Leitung des Schullehrers Vick eröffnet. Folgende Schullehrer sind in Franzensberg genannt:

 

 

   1844 ... 1847

 

   Carl Leopold Friedrich Vick (geb. um 1817 in Groß Tessin, gest. 24.7.1847), Ehefrau: Anna Sophia Vick, geb. Käther).

   „An den Herrn Pastor Bröckert zu Neukalden

   Es scheint die, für die Franzensberger Sommerschule getroffene Einrichtung, ganz zweckmäßig wenn die Ehefrau des Lehrers nur die erforderliche Gabe hat den Leseunterricht ertheilen zu können, welches hier nicht zu beurtheilen steht. Bessert sich aber die Brust des Lehrers im Laufe dieses Sommers nicht, so muß zum Herbst entweder auf die Pensionirung desselben Bedacht genommen, oder ein Hülfslehrer angestellt werden.

   Dargun                              Großherzogl. Beamte

       den 10. Juni 1847“

 

 

   1847 ... 1849

 

   Der unverheiratete Schullehrer A. Schulz (er nahm „mit amtlicher Genehmigung den früheren Glasfabrikanten Staack zu Retzow – einen wohlhabenden Mann – miethsweise“ bei sich auf).

 

 

   1849 ... 1852

 

   Johann Heinrich Wolter (Er wurde 1852 nach Gutow versetzt).

   „An Herrn Pastor Bröckert zu Neukalden

   Mein lieber Bruder

   Dem Zuzuge des Pastor Ebeling nach H. Mistorf stellen sich Schwierigkeiten in den Weg und wird ein Interimisticum nöthig. Demnach übertrage ich Dir die Specallina von Hohen Mistorf und Hagensruhm; als Dir zunächst gelegene Ortschaften und sind selbige angewiesen mit ihren geistlichen Bedürfnissen sich an Dich zu wenden, - wegen Kranken - Communion, Taufen etc.

   Ferner zeige ich Dir an, daß ich persönlich den Wolter in Franzensberg einführen muß. Laß uns das am 30sten d. M. thun, - ist der einzige Tag, da ich kann - und uns in dem Schulhause gegen 10 Uhr zusammentreffen. Beordere deßwegen die Schulkinder, die Schulvorsteher und diejenigen Eltern, welche irgend Lust haben zugegen zu sein und weise den Wolter an sich bereit zu halten zu der Feier.

   Ich habe erschrecklich viel dermalen zu thun und weiß kaum fertig zu werden; nichts desto weniger aber grüße ich Dich und Deine liebe Frau und Kinder herzlich und befehle Euch dem Schutze Gottes.

Malchin den 22 Octbr 1849                                              Schmidt

 

   An Herrn Pastor Bröckert zu Neukalden

   Mein lieber Freund und Bruder.

   Zur Erwiederung auf Deine Zeilen vom 10ten d. Mts. folgendes.

   1. Den armen Wolter treibt die Noth zu Mißverständnissen, die seinen Wünschen entsprechen. Ich meine verstanden (zu) haben, Du wolltest an das Amt schreiben; da ich es nicht füglich thun kann. Ich habe dem Wolter versprochen, die Sache mündlich mit den Beamten zu besprechen, wenn ich wahrscheinlich im Januar nach Dargun käme. Von Deiner Seite könnte ein Antrag beim Amte nur der Art sein, daß Du - (da Du für Verbesserung dieser Stelle überhaupt Dich verwendet hast - und Deiner Ansicht nach jene Zulage nicht der Person, sondern der Stelle gegeben ansehen mußt) - für den schüchternen Wolter Dich bittend verwendest, demselben die der Stelle durch Verfügung v. ... beigelegten 20 Rthlr. ehemöglichst pro rata parte auszahlen zu wollen, da es ihm sehr dürftig gehe. - Die Antwort des Amts wird dann zeigen, ob sich weitere Schritte jetzt schon thun lassen.

   2. Die Confirmation des am 1sten Juny 36 geb. Knaben kannst Du wohl vornehmen, wenn Du 3 Wochen vorher die nähern Umstände einberichten und gewissenhaftes Zeugniß über zureichende Erkenntniß im Christenthum ablegen kannst. Ich werde in diesem Falle die Stelle hoher hochseliger Landesregierung vertreten müssen und nach Befinden den Consens zu ertheilen riskiren.

                                                      Eilig, aber in herzlicher Liebe

Malchin den 12. Decbr 1849                             Dem.

                                                                    Schmidt“

 

 

   1852 ... 1859

 

Hans Heinrich Tönnies Permien (geb. 28.10.1821, er war bis 1852 Lehrer in Hirschburg bei Ribnitz, seit Michaelis in Franzensberg, Ehefrau: Caroline Dorothea Sophia Permien, geb. Ahrns). Er hatte Michaelis 1846 die Seminarprüfung bestanden und wurde 1846 an der Schule zu Klockenhagen angestellt. Er unterrichtete Palmarum 1855 in Franzensberg 22 Knaben und 29 Mädchen. Die Winterschule wurde recht gut besucht („wegen der Witterung muß die Schule im Winter meistens einige Wochen ausgesetzt werden.“) Im Sommer wurde an sechs Tagen in der Woche von 7 - 10 Uhr Schule abgehalten. Über Permien schrieb 1858 der Neukalener Pastor: „Permien ist ein befähigter, tüchtiger Lehrer, der mit Lust und Eifer sein Amt verwaltet und sich in seiner Amtsführung Nichts zu Schulden kommen läßt. Er ist auch körperlich gesund und kräftig. Sein Lebenswandel ist bisher durchaus untadlig gewesen.“

 

„Hochwürdiger Herr Superintendent!

 Ew. Hochwürden mache ich pflichtschuldigst die Anzeige, daß ich den mir von Ihnen gewordenen Auftrag, den Lehrer Permien in sein Amt zu Franzensberg einzuweisen, am 27ten October ausgerichtet habe. Außer den Schulkindern waren der Schulvorstand und zum Theil auch die Eltern der Kinder zugegen. Ich ließ zuerst einen Gesang singen, sprach dann in einer Rede über Beruf und Pflichten des evangelischen Volkslehrers, wobei ich ganz besonders die Pflicht eines unbescholtenen Christenwandels hervorhob, und nachdem hierauf der Lehrer Permien durch Ja und Handschlag treue und gewissenhafte Verwaltung seines Amtes angelobt hatte, so wie auch, einen rechtschaffenen unanstößigen christlichen Lebenswandel zu führen und seinerseits Alles zu vermeiden, was den Segen seines Amtes hindern könnte, übergab ich ihm seine Bestellungs - Schrift und wies ihn an sein Amt an. Nach einigen ermahnenden Worten, die ich noch an die Kinder richtete, wurde die Feier mit Gebet und Gesang geschlossen.

 Am Tage darauf, dem 28ten October, hat, dem neuen Regulativ für die Domanialschulen gemäß, die Winterschule in Franzensberg ihren Anfang genommen.

                                           Ehrerbietigst zeichne ich mich

                                                      Ew. Hochwürden

 Neukalden,                                        gehorsamer

 den 31ten October 1852                        Fr. Breuel“

 

 

 Um 1852 gab es wöchentlich für die Domanialschulen zwei halbe Tage schulfrei, damit die Kinder bei landwirtschaftlichen Arbeiten helfen konnten.

 Und so sah zu dieser Zeit der Stundenplan aus:

 

Stundenplan für die Sommerschule zu Franzensberg 1852 (im PDF-Format aufrufbar)

 

 

1854/55 besuchten 22 Knaben und 29 Mädchen die Schule in Franzensberg.

1857/58 besuchten 31 Knaben und 20 Mädchen aus Franzensberg, Schlakendorf, Salem und Gülitz die Schule in Franzensberg. 

 

 „Bericht an das Unterrichts - Ministerium auf das Rescript desselben vom 31ten Januar 1857, betr. Permien zu Franzb.

 Auf das am 4ten d. M. erhaltene hohe Ministerial - Rescript erwiedere ich submissest, wie folgt:

 Der Schullehrer Permien zu Franzensberg hat sich bisher in seiner Amtsführung daselbst nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat Treue, Eifer und Tüchtigkeit in seinem Berufe bewiesen und seine gute Schulzucht gehandhabt, daher auch mit Erfolg gewirkt. Der Stand der Franzensberger Schule ist jetzt um vieles besser als bei seinem Vorgänger im Amte, und ich glaube, daß dieselbe gegenwärtig billigen Anforderungen an eine einklassige Domanialschule völlig genügt. Mit der Schulgemeinde steht Permien in gutem Vernehmen. Beschwerden wegen seiner Amtsführung sind bei mir nicht vorgekommen, vielmehr habe ich in dieser Hinsicht nur günstige und anerkennende Urtheile über ihn gehört.

 Sein Lebenswandel ist untadelig gewesen. Es ist mir nichts von ihm bekannt geworden, wodurch er irgendwie in Wort oder Werk Anstoß und Ärgerniß hätte geben können. Auch hat er sich fleißig zur Kirche und zum Sacrament gehalten.

    Neukalden, den 12ten Februar 1857

                                                                  Fr. Breuel

                                                                       P.“

 

Martini 1858 gingen 31 Knaben und 20 Mädchen in die Franzensberger Schule.

 

 

   1859 ... 1870

 

   Wilhelm Friedrich Heinrich Knoll (geb. 25.4.1829 in Wismar, gest. 12.9.1897 in Neukalen, Ehefrau: Lisette Dorothea Maria Knoll, geb. Kirchhof, er war bis zum 31.10.1870 Lehrer in Franzensberg, dann 3. Lehrer in Neukalen).

„An den Seminar Director Kliefoth in Neukloster.

 Zur Stellvertretung für den kranken Schullehrer Knoll in Franzensberg, Amt Dargun, zunächst bis Ostern d. J. haben Sie sofort einen möglichst zuverlässigen und nicht anspruchsvollen Assistenten abzuordnen, welcher seine Instruction von dem Pastor Petersen in Neukalen und seinen Wochenlohn von den Beamten in Dargun erhalten wird.

 Schwerin, am 29sten October 1867.

       Grhzl. Ministerium, Abthl. für Unterrichts-Angel.“

 

 

   1870 ... 1879

 

   Johann Carl Ludwig Schulz (er war vorher ab 1862 in Kuhstorf Lehrer).

   Ab Michaelis 1872 wurde die Ehefrau des Lehrers Schulz als Lehrerin für den Industrieschulunterricht angestellt. Folgendes Regulativ war für diesen Unterricht vorgegeben:

 

"Regulativ für die Industrie - Schule zu Franzensberg

 

1.

Für die weibliche Jugend zu Schlackendorf und Franzensberg ist zu Michaelis d. J. eine Industrieschule zu Franzensberg errichtet und wird der Unterricht durch die Ehefrau des Lehrers Schulz daselbst in wöchentlich 6 Stunden und zwar:

A. im Sommer am Montag, Mittwoch und Freitag jedesmal von 10 bis 12 Uhr Vormittags;

B. im Winter am Mittwoch und am Sonnabend, Nachmittags von 1 bis 4 Uhr, ertheilt.

 

2.

Die Schulpflichtigkeit beginnt mit dem vollendeten achten Lebensjahre und endet mit der Confirmation.

Gegenstände des Unterrichts sind: Stricken, Nähen, Stopfen, Flicken, Garnzeichnen und Zuschneiden von Hemden und weiblichen Kleidungsstücken.

 

3.

Die zum Unterricht erforderlichen Werkzeuge müssen die Kinder selbst mitbringen. Die Eltern derselben beschaffen das Arbeitsmaterial aus eigenen Mitteln, wogegen sie aber auch die daraus angefertigten Arbeiten behalten.

Für Arme werden die nöthigen Werkzeuge und das Arbeitsmaterial von der Gemeinde beschafft, welche dann über die gefertigten Arbeiten zu bestimmen hat.

 

4.

Die Lehrerin steht unter besonderer Aufsicht des Amtes und des competirenden Predigers und hat deren Anordnungen und Weisungen Folge zu leisten. Die Versäumnisse hat sie regelmäßig, mit Unterscheidung der durch Krankheit verursachten, der sonst entschuldigten und der unentschuldigten anzuzeichnen und die Verzeichnisse allemal zu derselben Zeit, wo dies mit den Versäumnißlisten der Hauptschule geschehen muß, bei dem Prediger einzureichen.

 

5.

Die Lehrerin hat weiter ein vollständiges und genaues Verzeichniß über alle der Industrieschule gehörenden Geräthschaften, Werkzeuge und Materialien mit Angabe der Kinder, welchen dieselben zum Gebrauch überlassen sind, zu führen; minder nicht ein Verzeichniß über alle im Laufe des Schuljahres angefertigten Arbeiten mit Angabe der Kinder, welche sie verfertigt haben und beide Verzeichnisse mindestens einmal jährlich dem Prediger zur Einsicht vorzulegen, auch von den aus der Schule abgehenden Mädchen die ihnen im Gebrauch gegebenen Geräthschaften und Werkzeuge wieder abliefern zu lassen.

 

6.

Die Lehrerin enthält jährlich während ihrer Dienstzeit:

   A. ein Feurungs Deputat von 1 Faden 3füßig Abfallholz und 4000 Torf, wovon die Schulstube ordnungsmäßig geheizt werden muß; die Anfuhr wird von der Gemeinde Schlackendorf - Franzensberg, welche auch den Bereitelohn zu zahlen hat, beschafft;

   B. an baarem Gehalt:

      für 10 oder weniger Schulkinder 20 Rthlr.

      für 11 bis 20 Schulkinder 25 Rthlr.

      für mehr als 20 Schulkinder 30 Rthlr.

   wozu ein Viertheil als Zuschuß aus der Haushalts - Kasse zur Amts Schul - Kasse gegeben wird.

 

7.

Außer den gesetzlichen Fuhren und dem Bereitelohn für das Feurungs - Deputat haben zur Unterhaltung der Industrieschule die Mitglieder der Schulgemeinde ein Viertheil ihres ordentlichen Beitrags zur Amts Schulkasse zu entrichten.

 

8.

Dem Amte und Prediger sowohl, als der Lehrerin bleibt halbjährige Kündigung vorbehalten, einen Anspruch auf Pension oder Entschädigung im Falle der Kündigung hat die letztere nicht.

Soweit in Vorstehendem keine abändernden Bestimmungen getroffen sind, normirt das mit der landesherrlichen Verordnung vom 12ten August 1869 herausgegebene revidirte Regulativ für die Industrieschulen in dem Domanium.

                               Dargun, den 20. Septbr 1872.

                               Großherzogliches Amt.“

 

 

   Pastor Klähn berichtete am 14.6.1878 über die Zahl der Kinder in der Schule in Franzensberg nach Schwerin:

   Ostern 1875                         8 Knaben      15 Mädchen    = 23 Kinder

   Ostern 1876                         7 Knaben      14 Mädchen    = 21 Kinder

   Ostern 1877                       15 Knaben      16 Mädchen    = 31 Kinder

   Ostern 1878                       13 Knaben      14 Mädchen    = 27 Kinder

 

   Diensterlaubnis im Sommersemester (Freistellung zur Arbeit auf dem elterlichen Hof) hatten bekommen:

   Sommer 1875        keine

   Sommer 1876        1 Knabe

   Sommer 1877        keine

   Sommer 1878        2 Mädchen und 1 Knabe

 

 

    Die Schule in Franzensberg gab es bis Ostern 1879.

„Nach allerhöchster Bestimmung soll Ostern 1879 die Schule zu Franzensberg aufgehoben, und der Schullehrer Schulz von da versetzt werden. Die schulpflichtigen Kinder aus Franzensberg und Schlakendorf sollen von da an die Stadtschule zu Neukalen besuchen, in allen Beziehungen der Schulordnung für Neukalen unterworfen sein, und, da letztere die Ertheilung von Diensterlaubnisscheinen ausschließt, keine Erlaubnis zum Dienen mehr erhalten.

Dem Schullehrer Schulz zu Franzensberg sind für das Winterhalbjahr von Michaelis 1878 bis Ostern 1879 nach der Constitution vom 12. Juni 1784 drei Viertel des Schullohnes aus der Amtsschulkasse zu zahlen. Von Ostern 1879 an hört die Zahlung von Schullohn aus der Amtsschulkasse an den Schullehrer zu Franzensberg auf.

 Schwerin, 14. November 1878.

 Großherzoglich Mecklenburgsches Ministerium

 Abtheilung für Unterrichts - Angelegenheiten.“

 

 

Aus: “Oeffentlicher Anzeiger” Nr. 97 vom 7.12.1878:

“Nach allerhöchster Bestimmung soll Ostern 1879 die Schule zu Franzensberg eingehen und die schulpflichtigen Kinder von Franzensberg und Schlakendorf von da an die Stadtschule zu Neukalen besuchen. Nach der dortigen Schulordnung, welcher sie in allen Beziehungen unterworfen sind, werden Dienst - Erlaubnisse nicht ertheilt.

Dargun, den 2. December 1878.

Großherzogliches Amt.”

 

 

„An den Pastor Klähn in Neukalen.

Es wird Ihnen hierdurch mitgetheilt, daß die Schule zu Franzensberg zu Ostern d.J. aufgehoben wird, und die Kinder von Franzensberg von dieser Zeit an nach Neukalen eingeschult werden.

   Schwerin den 17. Februar 1879.

   Großherzoglich Mecklenburgsches Ministerium,

   Abtheilung für Unterrichts - Angelegenheiten.

                                                                  Buchka (?)“

 

Der Schulunterricht in Franzensberg wurde also eingestellt, einmal aus Altersgründen des Lehrers und zum anderen wegen der geringen Schülerzahl, da die Kinder aus Salem und Gülitz seit einigen Jahren in Gorschendorf zur Schule gingen. Ab Ostern 1879 besuchten jedenfalls die 31 Kinder aus Schlakendorf und Franzensberg die Neukalener Schule. Das Schulhaus in Franzensberg wurde als Büdnerei verkauft. Man sprach seitdem von der Försterei Franzensberg und der Büdnerei Nr. 1 und der Büdnerei Nr. 2 in Franzensberg.

Früheres Schulhaus, ab 1879 Büdnerei 2

Früheres Schulhaus, ab 1879 Büdnerei 2

(Foto von 1980)

 

 

Büdnerei 2 (1989 (1)
Büdnerei 2 (1989 (2)

Früheres Schulhaus, später Büdnerei 2 in Franzensberg

(1989)

 

 

Das ehemalige Schulhaus in Franzensberg (1995) (1)

Das ehemalige Schulhaus in Franzensberg (1995)

Das frühere Schulhaus in Franzensberg (2009) (1)
Das frühere Schulhaus in Franzensberg (2009) (2)

Das frühere Schulhaus in Franzensberg (2009)

Frühere Büdnerei 2 (2009)

Die frühere Büdnerei 2 (2009)