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Neukalen und die Franzosenzeit (2)

 

Wolfgang Schimmel

 

Im Sommer 1810 gaben die Franzosen Vorpommern an die Schweden zurück. Der Kummerower See bildete damals die Grenze, und so entwickelte sich hier – besonders an der Aalbude – ein reger Schmuggelhandel mit englischen Waren.

 

Der Neukalener Magistrat berichtete um 1811:

„Die Einwohner sind ruhige, stille und sorglose Leute, nur jetzt drückt die nahrlose Zeit sie gänzlich zu Boden. Kraftlos und geschlagen gehen sie alle bis auf einige Bemitteltere umher, Kummer liest auch der nicht Studierte deutlich auf ihrem Antlitz, die Wirtshäuser sind der Regel nach leer, Frohsinn ist ein unbekanntes Wort geworden, und mancher geht hungrig zu Bette, um nur die leider notwendigen öffentlichen Abgaben bestreiten zu können. Über politische, polizeiliche und überhaupt über öffentliche Gegenstände wird hier – beinahe dürfen wir behaupten ganz und gar nicht – gesprochen.“

 

Nicht nur der Druck der Napoleonischen Gewaltherrschaft war für die Einwohner eine große Belastung. Auch Räuberbanden machten um diese Zeit überall das Land unsicher, und das Gaunerwesen, als eine Folge des Schleichhandels, bildete sich immer weiter aus. Diebstähle, Einbrüche, Raubzüge waren an der Tagesordnung.

 

Am 15.11.1811 begannen erneut größere Einquartierungen, die bis zum 19.2.1812 andauerten. Es mußten immer wieder Kriegsfuhren geleistet und reitende Boten gestellt werden. Wegen des bevorstehenden Feldzuges gegen Rußland zogen viele französische Truppen durch Neukalen in Richtung Pommern. Ab 19.4.1812 erfolgte die Unterbringung von 80 Cavalleristen. Hafer für die Pferde wurde knapp.

Napoleon hatte für den Feldzug gegen Russland fast 700000 Soldaten mobilisiert. Am 14.9.1812 zog er in Moskau ein. Aber Zar Alexander I. weigerte sich, zu kapitulieren. Am 18.10.1812 befahl Napoleon den Rückzug aus Russland. General Mikhail Kutuzov nutzte diesen Aufbruch, um die Grande Armée von allen Seiten anzugreifen. Am 14.12.1812 verließen alle Soldaten Napoleons russisches Gebiet. Nach dieser Niederlage der Franzosen und dem Erscheinen der ersten russischen Regimenter an den Landesgrenzen, verlangten die Volksmassen entschlossenen Maßnahmen, und so sagte sich Friedrich Franz I. von Mecklenburg als erster deutscher Fürst am 14. März 1813 vom Rheinbund los und verbündete sich mit den Preußen, Russen und Schweden gegen den französischen Kaiser. Nach preußischem Vorbild rief der Mecklenburger Herzog am 25.3.1813 zum freiwilligen Militärdienst für Deutschlands Befreiung auf. Aus ganz Mecklenburg sollten 300 leichte Cavalleriepferde gestellt werden. Neukalen lieferte am 27.3.1813 ein Cavalleriepferd „für die Sache des Vaterlandes“. Landrat von Levetzow in Karnitz stellte zwei reitende Jäger zur Verfügung. Auch Spenden für die Bewaffnung wurden entgegen genommen. So gab der Gutsbesitzer Krull in Schorrentin 200 Taler, seine Gattin 30 Taler. Zum freiwilligen Dienst gegen die Franzosen meldeten sich in Neukalen mehrere Jugendliche:

 

„Protocollum gehalten zu Nienkalden den 7. April 1813 in Gegenwart 

des Herrn Bürgermeisters Petri

des Herrn Senatoris Dolberg

Der Aufruf Seiner Herzogl. Durchlaucht unsers geliebten Landesfürsten vom 25sten Maerz d. J. zur Anstrengung eines jeglichen Kräfte zur Verteidigung des deutschen Vaterlandes und zum persönlichen Beitritt unter die Verteidiger desselben hat auch hier in Neukalden mehrere junge Leute bewogen sich freiwillig zum Dienst in der regulairen Infanterie engagiren zu lassen.

Es waren alle die sich bisher gemeldeten zusammen gerufen und erschienen. Sie wurden alle befragt - ob sie auch freiwillig und ohne Zwang diesen Schritt machten und kein einziger von Ihnen bereute seine jetzt gemachte Erklärung.

Folgendes sind das Signalement und die Namen der sich gemeldet habenden Männer.

1. Jochim Christoph Krüger 31 Jahr alt, Bürger und Webermeister 6 Zoll groß 1), blondes Haar, blaue Augen, hat einen Fehler am rechten Arm, der ihn aber hoffendlich nicht hindern wird [beigefügt wurde: „ist nicht mit“].

2. Friedrich Christian Wall, 19 Jahr alt, Maurergeselle von hier gebürtig, 3 Zoll groß, blondes Haar, blaue Augen, hat an der rechten Hand einen kleinen Fehler [beigefügt wurde: „hat 1 krummen Finger“, der ihn aber hoffendlich auch nicht hindern wird].

3. August Friedrich Wilhelm Ratzky aus Friedberg in der Neumarck gebürtig, 20 Jahre alt, dunkle, schlichte Haare, bräunliche Augen [beigefügt wurde: „hat Jäger werden wollen“].

4. Carl Friedrich Bickloff 20 Jahre alt, Schumachergeselle aus Demmin gebürtig 3 1/2 Zoll, blondes Haar, braune Augen [beigefügt wurde: „hat zu schmale Brust“].

5. Joh. Fr. Richter, 21 Jahr alt, Schlossergeselle 4 3/Zoll groß, blonde Haare, etwas schiele Augen, aus Stolpe gebürtig.

6. Heinrich Berner aus Stralsund gebürtig, 29 Jahr alt, Schumachergeselle, 10 Zoll groß, helles Haar, blaue Augen [beigefügt wurde: „ist nicht mit“].

7. Joh. Heinr. Balie Maurer von hier gebürtig 19 Jahr alt, dunkelblonde Haar, blaue Augen [beigefügt wurde: »hat das Fahren nicht vertragen können“].

8. Heinrich Zarpentin Schlößergeselle von hier gebürtig 22 Jahre alt, dunkelbraunes Haar, graue Augen, 3 1/2 Zoll groß.

9. Johann Plötz von hier gebürtig 30 Jahre alt 7 Zoll groß, Bekkergeselle, gelbliche Haare, graue Augen [beigefügt wurde: »hat Bäcker werden wollen“].“

 

   Die Freiwilligen sammelten sich in Güstrow und hatten sich entweder als Jäger zu Fuß beim Graf Osten-Sacken oder als Jäger zu Pferde beim Rittmeister von Müller zu melden.

 

Es war Napoleons Absicht, die französische Offensive im Frühjahr 1813 von der Elblinie aus zu beginnen. Reste der Großen Armee, Garnisonsmannschaften, aus Spanien abgezogene Verbände und einige hunderttausend Rekruten wurden vom französischen Kaiser zu einem neuen großen Heer formiert, das im April langsam nach Osten vorrückte. Die Bevölkerung war in großer Unruhe. Nachrichten über französische Truppenbewegungen gingen durch reitende Boten von Ort zu Ort, so z. B.:

 

„Nach den von Magistrath zu Stavenhagen hier hergegebene Nachrichten sind Franzosen in Anckershager Gegend und Ankershagen soll angezündet sein, daher wird die ganze Gegend aufgeboten so fort mit den Waffen sich zu versehen und den Weg nach Ankershagen zu machen.

Malchin den 12ten Aprill 1813

Bürgermeister und Rath“

 

Kurz darauf:

„So eben erhalten wir von Stavenhagen die Nachricht „das Corps Franzosen ist bey Reddelin gefangen von Neustrelitz Landsturm pp“.

Malchin den 12ten Apr. 1813

Bürgermeister und Rath

 

Heute Morgen verbreitet sich hier die Nachricht, daß Belitz u. Vietschow brennten, und die Sturmglocken wurden rings umher geläutet. Man hat von hier Boten nach Rostock u Güstrow geschickt, und erwartet Aufklärung über das Gerücht. Von Dargun erhalten wir eben die Nachricht, daß in Demmin Franzosen sind u die Zugbrücke aufgezogen haben, was vielleicht aber unrichtig ist.

Aus allem dem geht aber hervor, daß wir selber auf unsere Sicherheit bedacht seyn müssen, und die Landwehr von hier nur erst mit dem ganzen Amte ausmarschiren kann.

Rey den 12ten April 1813“

 

Am 26.5.1813 mußte Neukalen ein Pferd für den Herrn Obrist von Müller, Chef des Mecklenburgischen freiwilligen reitenden Jäger - Corps zur Verfügung stellen.

 

Schon am 8.4.1813 erließ Herzog Friedrich Franz von Mecklenburg einen Aufruf, in dem er die allgemeine Volksbewaffnung in Aussicht stellte. Am 9.6.1813 kam dann der Befehl zur Organisation der Landwehr und des Landsturms. Der Neukalener Magistrat reagierte:

 

„Actum Neükalden in curia den 16ten Junii 1813, in Abwesenheit des Herrn Bürgermeisters Petri, welcher Geschäftshalber verreiset war in Gegenwart

der beiden Herren Senatoren Dolberg et Schumacher

im Beiseyn

der Stadtsprecher Stüdemann

der Viertelsleüte Bremer, Rost u Kasch

der Cämmereybürger Krüger u Salchow

der Ausschußbürger Sontag, Tessmann u Busch

a me subscripto

Nachdem heute mit der Post, das 24 Stück des officiellen Wochenblatts hier eingegangen und in demselben die hohe Herzogl. Verordnung wegen Errichtung des Land Sturms bekannt geworden war, war zur unterthänigsten Befolgung der hohen Vorschrift sogleich die repraesentirende Bürgerschaft zusammen gerufen und derselben die hohe Verordnung publicirt. Man beschloß, um so schnell als möglich dem hohen Befehle nachkommen zu können, daß zu vorderst ein Verzeichniß aller Einwohner männlichen Geschlechtes hiesiger Stadt gemacht und bei jedem Namen der Stand und das Alter notirt werden solle.

Es ward dieses Geschäfte

für das erste Viertel dem Stadtsprecher Stüdemann und Cämmereybürger Jacob Salchow,

für das 2te Viertel dem Viertelsmann Bremer und dem Cämmereybürger Krüger,

für das 3te Viertel dem Viertelsmann Rost und Busch,

für das 4te Viertel dem Viertelsmann Hinrich Kasch und Heinrich Sontag

aufgetragen und versprachen dieselben diese Verzeichnisse spätestens am 17ten des Abends zu diesen Acten einzureichen.

                                                                              Actum ut supra

     in fidem

    J F Müller“

 

Aus dem angefertigtem Verzeichnis aller in Frage kommenden Männer der Stadt wurde nun der Neukalener Landsturm in zwei Klassen zusammengestellt. Zur ersten Klasse gehörten alle Männer im Alter von 18 bis einschließlich 35 Jahre, „die Kränklichkeit und Leibesgebrechen nicht daran hinderten, und denen ihr Gewerbe und ihre Berufsgeschäfte eine Abwesenheit von Hause auf einige Tage ohne Nachteil der Kommune, des Publici und des Dienstes gestatteten“. Zur zweiten Klasse rechneten „alle sonst streitbaren Mannschaften“ über 35 bis einschließlich 60 Jahre alt. Als Hauptleute für den Landsturm der ersten Klasse wurden gewählt: Herr Ludwig Meyer und Herr Kaufmann J. C. Engel. Als Hauptleute für den Landsturm der zweiten Klasse wurden gewählt: Herr Bürgermeister Petri und Herr Postmeister Müller. Districtsobrist war Kammerherr von Wickede in Malchin, und als Hauptmänner für den Fuhrkreis waren Major Bernhard von Wickede und Hofrat Köppen in Dargun eingesetzt.

 

Ite Classe
lste Compagnie
Hauptmann Herr Ludwig Meyer

 

1ste Rotte

  1. Bernhard Lüders

  2. Andreas Schmidt

  3. Jochim Stüdemann, Schneider

  4. ErnstVehlhagen

  5. Hinr. Zingelmann

  6. Jochim Anders

  7. Carl Klostermann

  8. Friedr. Clasen

  9. Ludwig Lange

10. Ebert, Webergeselle

11. Hinrich Möller, Schmidt

12. Jacob Gesche

13. Schneider Carl Schmidt

14. Waterstrat, Tischlergeselle

15. Joh. Strube

Unterofficier Joh. Plötz

 

       2te Rotte

  1. Bernhard Lübcke

  2. Penzor, Bäkkergeselle

  3. Johann Sontag, Maurergeselle

  4. Hinr. Schwarz, Weber

  5. Georg Voss, Schneider

  6. Joh. Jarchow, Schuster

  7. Joh. Schwarz, Schuster

  8. Bernhard Glasow

  9. Jacob Rossow, Rademacher

10. Schuster Broder

11. Joh. Fr. Schultz, Schuster

12. Hinrich Salchow, Akkersm.

13. Jacob Stüdemann, Schlösser

14. Christian Rossow

15. Lembcke, Gesell bey Tischler Seemann

16. Hinrich Rossow, Knecht bey Zarpentin

17. Ahlgrimm, Tischlergeselle bey Johannsen

18. Ziegler dito

19. Matthiesen bey Johannsen

Unterofficier Hinrich Lübcke

 

       3te Rotte

  1. Christian Schmidt, Riemer

  2. Friedr. Trense

  3. Jacob Seemann, Tischler

  4. Seemann, Knecht bei Farrau

  5. Jochim Tessmann

  6. Hinrich Moldt, Schneiderges.

  7. Groth

  8. Jacob Schultz

  9. Johann Schultz

10. Friedr. Glasow, Akkersm.

11. Jochim Glasow

12. Friedr. Schumacher, Tagelöhner

13.Friedrich Schmidt, Riemer

14. Schlösser Sontag

15. Schuster Müller

16. Otto Ladendorff, Knecht bey Ulrich

17. Hagen, Schlössergesell

Unterofficier Jochim Schmidt

 

       4te Rotte

  1. Heinrich Zarpentin

  2. Heinrich Sontag, Knecht beym Vater

  3. Friedrich Soltmann

  4. Jacob Soltmann

  5. Andreas Saewert

  6. Christoph Heincke

  7. Jochim Heering

  8. Maurergeselle Fritz

  9. Utess

10. Schimmelpenning

11. Knegendorff

12. Cremer, Tagel.

13. Jochim Hübener

14. Joh. Hinckfoth, Fischer Knecht

15. Knecht Gädcke bey Seelig

16. Sadler

17. Christian Wessel, Knecht

18. Johann Lange, Knecht

19. Johann Rode

Unterofficier Adolph Schmidt bey Tischler Kasch

 

 

Ite Classe

2te Compagnie

Hauptmann Herr Kaufmann Engel

 

       1te Rotte

  1. Christian Awe

  2. Hinr. Tessmann bey Köster

  3. Jochim Wiechmann

  4. Leisten bey Voss

  5. Kukuck bey H. Glasow

  6. Christian Kähler

  7. Pentzlin, Ackersmann

  8. Joh. Bennien, Tagelöhner

  9. Jochim Hinckfoth

10. Andr. Scheffus bey Herrn Giffenig

11. Friedr. Lübcke bey Herrn Past. Brinkmann

12. Jochim Brandt bey Joh. Lückstaedt

13. Joh. Westphal

14. Joh. Eggert

15. Joh. Glasow, Knecht

16. Cartdorff, Knecht bey Gustav Schultz

Unterofficier Huth bey Herr Engel im Hause

 

       2te Rotte

  1. Joh. Christian Sontag bey Jochim Sontag

  2. Carl Schröder bey Kracht

  3. Joh. Hahn bey Franz Krüger

  4. Carl Rugenstein bey Franz Krüger

  5. Wilh. Klockow

  6. Lain

  7. Joh. Steinfurth

  8. Joch. Bruger

  9. Friedr. Schultz, Drechslergesell

10. Aug. Bratzky

11. Christ. Ahrendt, Schustermeister

12. Carl Bickloff bey Broder [später gestrichen]

13. Aefcke bey Möller

14. Carl Grube bey Kotcke

15. Rosengrün

16. Rieckens

17. Bruhn

Unterofficier Anofsky

 

       3te Rotte

  1. Friedr. Siewert bey Pietsch

  2. Siegfried bey Pietsch

  3. Friedr. Lembcke, Maurer

  4. Carl Reinicke, Maurer

  5. Gottlieb Burmeister

  6. Carl Schultz, Arbeitsmann

  7. Jochim Schröder, Zimmerg.

  8. Ernst Appelberg, dito

  9. Dethloff Rost, Glaserg.

10. Glamann, Tagel.

11. Albert bey Stahl

12. Joh. Kluth beym Vater

13. Emeling bey Stadtspr. Stüdemann

14. Schneider Wagenknecht

15. H. Krüger, Maurergesell

16. J. Zahrendt, Arbeitsmann

17. Christoph Bröcker, Maurer

18. Hinrich Falius, Bäkkerges.

19. Müller, Chirurgus [später gestrichen]

20. Roloff bey Mahns

Unterofficier ist Röhrdanz

 

       4te Rotte

  1. Hinr. Engelmann

  2. Joh. Seelig

  3. Appelberg, Maurer

  4. Friedr. Rost, Maurer

  5. Ahrendt, Tagel.

  6. Tischler Glasow

  7. Tagel. Schäfer

  8. Tagel. Conrath

  9. Joh. Zingelmann, Knecht beim Vater

10. Glaser Ross [später gestrichen]

11. Jochim Bachmann

12. Friedr. Meyer, Zimmerges.

13. Schneidergeselle Köster

14. Tagel. Frehse

15. Tagel. Pentzlin

Unterofficier ist Tischler Joch. Fr. Schmidt

 

 

IIte Classe

1ste Compagnie

Hauptmann Herr Bürgermeister Petri

 

       1ste Rotte

  1. Müller Schröder

  2. Friedr. Stüdemann

  3. Christian Krüger

  4. Sen. Schumacher

  5. Pastor Brinckmann

  6. Pastor Walter

  7. Stadtsprecher Clasen

  8. K. Prov. Dolberg

  9. Senator Dolberg

10. Amtm. Faoreau

11. Apotheker Hermes

12. Stadtspr. Stüdemann

13. Jacob Köster

14. Schlächter Schneider

15. Joh. Burmeister

16. Doctor Willgohs

17. Jacob Stüdemann, Schuster

18. Herr Giffenig

19. Candidat Ostermeyer

Gabriel Schmidt ist Unterofficier

 

       2te Rotte

  1. Gützow, Zimmergesell

  2. Roepcke

  3. Jac. Rossow, Maurer

  4. Akkersm. Dav. Gaetcke

  5. Jacob Möller

  6. F. Schultz, Zimmermann

  7. Both, Tagel.

  8. J. Clasen, Tagel.

  9. Berghauer

10. Johann Dechen

11. Jochim Dechen

12. Friedr. Dechen

13. Johann Kluth, Maurer

14. Jacob Kluth, Tagel.

15. Christoph Putzbach

16. Daniel Grass

17. Carl Grass

18. Steinforth

19. Joh. Hinckfoth bey Joch. Hübener

20. Wendlandt

Unterofficier ist Börmel

 

       3te Rotte

  1. Hinr. Kasch, Tischler

  2. Jacob Salchow

  3. Georg Stüdemann

  4. Martin Schultz

  5. H. Christ. Krüger

  6. Ziegelström

  7. Trebbin

  8. Weber Ehlert

  9. Schuster Lehsten

10. Knoll

11. Kracht

12. Jac. Mahns

13. Ernst Krüger

14. Bernh. Stöhr

15. Andr. Stöhr

16. Pagenkopf, Müllergeselle

17. Levin, Müllergeselle

18. Joh. Schroeder, Müllerges.

19. Gamm

20. Riemer Borchert

Unterofficier ist Thorschreiber Gützow

 

       4te Rotte

  1. Adolph Stahl

  2. Hinr. Stahl

  3. Böttger Meyer

  4. Carl Schumann

  5. Schneider Brüsehaber

  6. Stemwedel

  7. H. Seemann, Schneider

  8. Franz Krüger

  9. Wollert

10. Joh. Köster

11. Reifer Branckow

12. Friedr. Clasen, Schusterges.

13. Schneider Engelbrecht

14. Schuster Sohn

15. Maurer Herrmann

16. Schuster Radtmann

17. Jacob Rost, Fischer

18.Wilh. Rost, Zimmermann

19. Schuster Cober

Unterofficier ist Böttger Lange

 

       5te Rotte

  1. Hübener bey Paul

  2. Maurer Heintze

  3. Johann Schröder, Bäkker

  4. Peter Kasch

  5. Radöhl

  6. Conrath, Schneider

  7. Jacob Voss

  8. Joh. Hinckfoth, Tagel.

  9. Schuster Meyer

10. Tagel. Jäger

11. Viertelsmann Rost

12. Joch. Wiechmann

13. Tischler Bruhn

14. Johann Kluth

15. Johann Ritzerow

16. der älteste Gesell bey Johannsen

17. Akkersm. Joh. Glasow

18. Bernhard Kasch

19. Schuster Hinrich Kasch

Unterofficier ist Pietsch

 

       6te Rotte

  1. Heinr. Möller, Maurer

  2. Joh. Krüger, Schweinehirte

  3. Meyer Christoph, Tagel.

  4. Joh. Papcke

  5. Joh. Redder

  6. Mart. Steffen

  7. Carl Weinert

  8. Christian Schultz, Maurer

  9. Gustav Lange, Tagel.

10. Joh. Lade

11. Friedr. Wall

12. Friedr. Schultz, Tagel.

13. Philipp Gesche, Zimmermann

14. Joh. Krüger bey Martens

15. Friedr. Barck bey Dolberg

16. Hakers Knecht

17. Jochim Handtmann

18. Joh. Kluth, Hirte

19. Schäfer Heiden

Unterofficier Christoph Crell

 

 

II. Classe

2te Compagnie

Hauptmann Postmeister Müller

 

       7te Rotte

  1. Schuster Kottcke

  2. Ziegler, Schneider

  3. Schlösser Ehmler

  4. Schneider Beütin

  5. Schneider Barthels

  6. Joh. Joch. Stöhr

  7. Tischler Eggebrecht

  8. Fipperow, Thorwärter

  9. Zimmerm. Schröder

10. Schneider Ernst Krüger

11. Tagel. Voss

12. Hinrich Westphal

13. Jochim Westphal

14. Johann Sontag, Bäkker

15. Wilhelm Burmeister

16. Joh. Otto

17. Schlachter Hannemann

18. Ludwig Heincke

19. Weber Fipperow

Unterofficier ist Töpfermeister Paul

 

       8te Rotte

  1. Christian Martens, Tagel.

  2. Johann Prange

  3. Johann Plöhn

  4. Friedrich Koch

  5. David Meyer

  6. Barschow

  7. Joachim Leverentz

  8. Hindenburg

  9. Güsloff

10. Kiehrberg

11. Andr. Scheffus

12. Joh. Sadler

13. Friedrich Ahrndt, Tagel.

14. Johann Schröder, Tagel.

15. Hinrich Lange

16. Johann Triddelfitz

Unterofficier Hinr. Triddelfitz

 

       9te Rotte

  1. Jacob Schwarz, Schuster

  2. Kosegart, Schuster

  3. Joach. Martens, Akkersm.

  4. Dubbert

  5. Johann Sontag, Schuster

  6. Christian Fischer

  7. Schneider Berger

  8. Friedrich Schmidt, Riemer

  9. Joh. Lückstaedt

10. Christoph Lückstaedt

11. Schneider Schurich

12. Schneider Kählert

13. Jacob Möller, Tagel.

14. Friedr. Zingelmann, Schuster

15. Jochim Kluth, Schuster

16. Jochim Boeck

17. Adam Ulrich

18. Johann Krüger, Pferdeh.

19. Ziegler Ehlert

Unterofficier Akkersmann Hinrich Sontag

 

       10te Rotte

  1. Philipp Löwenthal

  2. Heinr. Bernhard

  3. Leopoldt Matthaei

  4. Heinr. Salinger

  5. Jacob Salender

  6. David Löwe

  7. Abraham Berg

  8. Abraham Michaelis

  9. Wulff Leddermann

10. Gottschalck Soldin

11. Judenlehrer

12. Geerz, Tagel.

13. Dohmann, Tagel.

14. Thorwärter Schultz

15. Hinrich Kruse

16. Bruhn, Tagel.

17. Lindemann

18. Demzin

Unterofficier ist Fidler

 

       11te Rotte

  1. Ziems, Maurer

  2. J. J. Zarpentin, Schuster

  3. Lübcke, Tuchmacher

  4. Walter Küster

  5. J. Zarpentin, Brauer

  6. Weber Schuster

  7. Jochim Roloff, Schuster

  8. Jacob Busch, Fischer

  9. Glaevcke, Schlößer

10. Weber Reuter

11. Franz Hacker

12. Stiebler, Drechsler

13. Gustav Schultz

14. Henschel

15. Töpfer Hübener

16. Schuster Bruger

17. Grimm

18. Jacob Kofeldt

19. Heinr. Stüdemann

Unterofficier ist Schuster Senss

 

       12te Rotte

  1. Tagel. Zahrndt

  2. Libbenow, Tagel.

  3. Friedr. Benck, Tagel.

  4. Brunsewig, Tagel.

  5. Huth, Tagel.

  6. Jochim Koch, Tagel.

  7. Wotenick, Tagel.

  8. Rugenstein, Tagel.

  9. Röder, Tagel.

10. Joh. Schmidt, Tagel.

11. Christ, Clasen, Tagel.

12. Steigmann, Tagel.

13. Mart. Bachmann

14. Friedr. Heiden, Tagel.

15. Jochim Glawe, Tagel.

16. Knecht Stüdemann

17. Joachim Heiden

Unterofficier ist Franz Crell“

 

 

Bei der Aufstellung des Landsturms nach 1. und 2. Klasse gab es einige Probleme bei der Zuordnung nach dem Alter und dem Gesundheitszustand. Der entsprechenden Akte liegen deshalb zahlreiche Bescheinigungen über das Alter oder aber ärztliche Atteste bei. Der Originalität halber folgendes Beispiel:

 

„Geschehen Dargun den 24 Juny 1813

Der Schutzjude Gottschalck Soldin aus NKalden erschien coram me subscripto und bat

die hiesigen Ortseinwohner

den Bäcker Greck

den Schuster Ott Jaeger und

die Witwe Voelcker

über den Tag seiner Geburt ad Protocollum zu vernehmen, demnächst ihn aber solches zu seiner Legitimation auszuhändigen.

Dimisso Comparente wurden die 3 Ortseinwohner vorgelaßen zur Aussage der Wahrheit erinnert, und sagten demnach aus

1. Der Bäcker Greck

Er sey 70 Jahr alt und Bäcker hieselbst. Den jezigen Schutzjude Gotschalck Soldin kenne er von Kindsbeinen an, und habe seine bereits verstorbene Ehefrau geb. Möncklen diesen nebst ihrem leiblichen Sohn zum öftern die Brust gereicht. Dies wäre gewiß schon einige 30 Jahr her, da sein leiblicher Sohn Johann Joch. Greck den 3. Octbr. 1777 geboren, und dieser Soldin bereits ein halbes Jahr vorher das Tageslicht erblickt.

2. Der Schustermeister Ott Jaeger

Er sey in die 70ziger Jahren Schustermeister hieselbst und habe er die Eltern des jezigen Schutzjude Gotschalck Soldin genau gekannt. Lezterer wäre nun mit voller Gewisheit über 36 Jahr alt, da er mit seiner Tochter der verehel. Flägel hieselbst im gleichen Alter sey, diese seine Aussage könne er erforderl. Falls eidlich erhärten.

3. die Witwe Voelcker

Sie kenne den Schutzjude Gotschalck Soldin aus NKalden ganz genau, da sie denselben in Abwesenheit seiner im Lande umher handelnden Mutter häufig die Brust gereichet und wäre dies mit bestimmter Gewisheit schon vor 36 Jahren geschehen, mithin dieser Soldin über diese Jahre hinaus. Übrigens wäre sie bereits in hohen Jahren und gerne geneigt, diese ihre Aussage eidlich zu bekräftigen.“

 

Es kam zu Scharmützel mit den französischen Truppen im Westen Mecklenburgs und um Hamburg. Im Süden standen die Österreicher unter der Führung des Fürsten Schwarzenberg, im Osten die Preußen und Russen und im Norden die Schweden nebst den Mecklenburger freiwilligen Jägern.

Vom 8. bis zum 23.7.1813 mußten in Neukalen vier Compagnien der russisch-deutschen Legion mit insgesamt 484 Personen untergebracht werden. In Mecklenburg befanden sich um diese Zeit etwa zehn- bis zwölftausend Kavalleriepferde, die versorgt werden mußten. Das Futter – besonders Hafer – wurde knapp. Neukalen hatte am 13.7.1813 nur noch Futter für 2 Tage. Der Magistrat wußte nicht weiter und schickte einen reitenden Boten an die „Militair Verpflegungs Commission zu Rostock“ mit einem Brief, in welchem es zum Schluß hieß: „Wenn wir keine Unterstützung erhalten, so mag geschehen, was der Hunger befiehlt, uns soll es gleich gelten“. Am nächsten Tag schickte die „Militär - Verpflegungs – Commission“ ein Ausschreiben, nach welchem vom Amt Stavenhagen 600 Scheffel Hafer, 600 Centner Heu und 250 Centner Stroh nach Neukalen zu liefern sind.

 

Am 15.7.1813 schrieb Bürgermeister Petri nach Schwerin:

„Der hier liegende Obrist - Lieutenant des 3ten Brigade Kaiserlich Russisch Deutscher Legion hat an uns, als an die Polizei Behörde des Orts zwei Menschen abgegeben.

  • Erstens - Einen Soldaten, entweder Franzosen oder Italiener von Geburt. Mit den Grundsätzen dieses Menschen ist Herr Obrist - Lieutenant nicht zufrieden, auch hat derselbe eine Strafe von 100 Prügeln eines kleinen Diebstahls halber ausgestanden.

  • Zweitens - Ein Soldaten - Weib, welche aus Stettin gebürtig ist. Sie hat die Krätze.

Mit ersterem wissen wir gar nichts anzufangen, er ist zwar Schuster Geselle, indessen wird ihn nicht leicht ein Amt in Arbeit nehmen, auch wäre es nicht einmal rätlich, in sein Vaterland können wir ihn nicht transportiren lassen, und deshalb glauben wir zu Ew. Durchl. Hohem Ermessen unterthänigst submittiren zu müssen, und senden den Menschen hieneben zu höchsten Disposition.

Das Weib lassen wir kuriren, wir bitten aber unterthänigst um Belehrung, was wir nach beendigter Kur mit ihr anfangen sollen, denn auch sie kann nicht nach ihrem Geburtsorte Stettin gebracht werden und, liefert man sie blos über die Grenze, so kömmt sie entweder von selbst zurück, oder sie wird auch zurückgewiesen.“

 

Bürgermeister Petri erhielt folgende Antwort:

 

„Friedrich Franz von Gottes Gnaden, souveräner Herzog zu Mecklenburg pp.

Wohlgelahrte, Ehrsame, liebe Getreue! Wir lassen euch auf eure Anzeige vom 15. d. M. wegen eines von dem dort cantonnirenden Obrist Lieutenant der Russisch - Deutschen Legion an euch abgelieferten, und hieher transportirten fremden Soldaten pp. hiemit unverhalten seyn, daß ihr künftig dergleichen Leute von fremden Militair nicht anzunehmen, sondern demselben ihre Abhörung, Bestrafung und Entfernung selbst zu überlassen habet. - Auf keinen Fall aber ist Unsere Regierung damit zu behelligen, vielmehr, wenn ihr selbige, wie hier die Frauens - Person, - einmal angenommen habt, nach deren Herstellung in Vorschrift Unsere Edicts wegen der Vagabonden zu verfahren. Wenn die Frau nicht nach Stettin gebracht werden kann, so ist sie doch immer eine Preußische Unterthanin.

Wornach ihr euch zu richten. Gegeben auf Unserer Vestung.

Schwerin, den 18. July 1813.

Ad Mandatum Serenissimi proprium

Herzogl. Mecklenburgische zur Regierung verordnete Präsident, Geheime - und Räthe.“

 

Am 24.7.1813 wurden die Neukalener Landsturmmänner von den Hauptleuten Bernhard von Wickede und Hofrat Köppen aus Dargun gemustert. Jeder sollte zur Bewaffnung eine etwa 2,4 Meter lange Holzstange mit einer ungefähr 45 cm langen aufgesetzten Pike aus Eisen erhalten.

 

Am Abend des 26.7.1813 kam eine schwedische Division unter Leitung des Capitän Bataillons Chef Rylander und des Regiments Commissär Petterquut in unsere Stadt. Der Capitän nahm Quartier beim Pastor Walter. In Neukalen mußten 13 Offiziere und 317 Soldaten des Königlich Schwedischen Södermanlands - Regiments untergebracht werden, dazu 15 Troßpferde. Weitere Truppenteile wurden auf umliegende Dörfer verteilt, wobei ihnen Einwohner als Wegweiser mitgegeben wurden. Es nahmen Quartier drei Bataillone des Södermanlands Regiment in Groß Markow, Klein Mistorf, Klein Markow, Suckow, Marienhof, Nienhagen, Bukow, Alt und Neu Sührkow, Gehmkendorf, Klenz; eine Pommersche Legion in Bristow, Glasow; zwei Bataillone des Södermanlands Regiment in Remplin, Neuendorf, Wendischhagen, Pohnstorf, Retzow, Teschow, Hohen Mistorf, Hagensruhm, Schlakendorf und Karnitz; drei Bataillone des Uplandt Regiments in Rehberg, Grubenhagen, Vollrathsruhe, Lukow, Ziddorf, Bülow und Schorssow sowie das Bataillon des Norra Schorka in Teterow, Groß Köthel, Klein Köthel, Grantzow, Pampow, Nienhagen, Hohen Demzien und Klaber.

 

Vom 1. bis 6.8.1813 gab es erneut Einquartierungen durch das Königlich Södermanlands Regiment. Am 5.8.1813 weilte der Leutnant und Schwadronsdisponent bei der Leibgarde zu Pferde Gyllenpalm mit 12 Pferden in Neukalen.

 

In diesen schweren Zeiten gab es immer wieder Menschen, die noch zusätzliche Unruhe unter die Bevölkerung brachten. So schickte Bürgermeister Petri am 9.8.1813 Männer des Landsturms mit einem verdächtigem Schweden namens Rad nach Malchin mit folgenden Schreiben:

„Gestern Mittag kam der, von den überbringenden Landsturmmännern begleitete Soldat, welcher Constabel unter dem Befehl Herrn Capitain Jurd und des Herrn Obristen Sormain seyn will hier zu Fuß an, und machte Quartier für 1 Obristen, 1 Major, 8 Capitains, 4 Lieutenants, 4 Unterofficiere, 1 Constable, 100 Mann und 72 Pferde auch Pulverwagen und Kanonen. - Sein sonderbares Betragen, indem er unnöthiger Weise viel umher lief machte zuerst aufmerksam auf ihn, und als hierauf der Holländer Albrecht von Langenfelde in die Stadt geritten kam und anzeigte, daß eben dieser Constable am Mittwoch den 4ten August in Langenfelde gewesen, dort Einquartierung angesagt, sich aber bald selbst wieder entfernt, und höchst wahrscheinlich eine ihm fehlende silberne Taschenuhr mitgenommen habe, und daß die angesagte Einquartierung nicht erschienen sey, ward von uns die Einrichtung getroffen, daß der Constable, welcher sich Rad nennt, ohne grade arretirt zu werden, eine Begleitung von Bürgern erhielt. Als dieser Rad nun befragt ward, ob die hier angesagte Einquartierung auch würklich ankommen würde, erwiderte er: Er habe Befehl vom Herrn Obersten Sormain welcher in Demmin liege, sie anzusagen, es könne aber möglich seyn, daß sie den Weg um den See genommen hätten. Von Reisenden erhielten wir die Nachricht, daß in Demmin wohl Artillerie gewesen wäre, aber jetzt keine sey. Wir ließen daher den Rad etwas strenger bewachen, und als wir vergeblich bis heute Morgen auf Einquartierung gewartet, und die halbe Stadt sich dazu hatte einrichten lassen, haben wir ihn befragt, wohin er sich jetzt zu wenden denke und die Antwort erhalten, daß er seine Artillerie auf dem Wege nach Berlin aufsuchen wolle. Es war Verdacht genug da, um diesen Menschen visitiren zu lassen, besonders, da der Holländer Albrecht versicherte, daß er am verwichenen Donnerstage bereits von den in Langenfelde liegenden Schwedischen Reutern begleitet, ihm nachgesetzt sey, daß also selbst schwedische Militair - Personen Verdacht irgend einer Art gegen ihn gehabt haben. Bei der Visitation ward nun durchaus gar nichts weiter bei ihm gefunden, als die Einlage von des Herrn von Müllers Hand, aus welcher sich ergiebt, daß er auch in Brudersdorff die Einwohner daselbst mit Ansagen von Einquartierung, welche nicht erschienen ist, beunruhiget habe.

Wir wissen nicht, wo jetzt ein schwedisches Hauptquartier ist, am allerwenigsten können wir aus ihm herausbringen, wo das Commando steht unter welches er gehört, und herumlaufen können wir doch auch diesen Menschen nicht lassen, weil er nicht allein hier, in Langenfelde und in Brudersdorff wahrscheinlich ohne Ordre Einquartierung angesagt hat, welche nicht erschienen ist, sondern dem Vernehmen nach es in Dargun und jenseits der Trebel in mehren Dorfschaften ebenso gemacht haben soll, wir übersenden ihn deshalb an Ew. pp mit der gehorsamsten Bitte

Den angeblichen Constable Rad, in dem Falle, wenn Ew. pp es wissen sollten, wo sich eine Schwedische Militair - Behörde in dieser Gegend befinde, dahin durch Landsturm Männer, und mit diesem Briefe transportiren und abgeben zu lassen, in dem Falle aber, wenn Ew. ebenso wie wir keinen Ort wissen sollten, ihn uns wieder zurückzusenden, wo wir ihn alsdann nach Stralsund senden werden.

Wir hoffen, daß Ew. pp eine schwedische nahe Behörde kennen werden, und dann erwarten wir von denenselben die gütige Gewährung unserer Bitte, so wie wir zu ehnlichen Gegendiensten bereit sind.“

 

Auf Anordnung des General Lieutenant Graf von Wallmoden vom 11.8.1813 mußten für die russisch - kaiserlichen Truppen 250 Pferde gestellt werden, davon 200 Stück vom platten Land und 50 Stück von den Städten. Auch die Stadt Neukalen lieferte am 19.8.1813 in Schwerin ein Pferd ab.

Vom 17. bis zum 19.8.1813 war Neukalen Etappenplatz für einen größeren Krankentransport von Güstrow nach Greifswald in das dortige Militärhospital. Es mußten hier zahlreiche Kranke verpflegt werden.

 

Der Mecklenburger Herzog erließ am 29.8.1813 den Befehl, daß sich alle geeigneten Männer des Landsturms 1. Klasse unter dem Kommando des Erbprinzen Friedrich Ludwig in den drei Distrikten Rostock, Güstrow und Waren sammeln sollten. Ausgeschlossen vom aktiven Dienst waren Beamte, Richter, Ärzte, Apotheker, Brauer, Müller, Schäfer und andere unabkömmlichen Berufsgruppen. Die in Frage kommenden Neukalener mußten für drei Tage Lebensmittel mitnehmen und sich in Güstrow einfinden. Hier wurden Anfang September insgesamt 7 Bataillone zusammengestellt. Sie sollten zur Unterstützung des regulären Militärs gegen Napoleon eingesetzt werden. Die Armee der Verbündeten bestand jetzt aus Schweden, Mecklenburgern, Preußen (Lützowern), Engländern, Russen, der englisch-deutschen Legion, der russisch-deutschen Legion, Hanseaten, der Hamburger Bürgergarde, Schill´schen Husaren und der mecklenburgischen Landwehrbrigade in Reserve.

 

Bürgermeister Petri schrieb am 8.9.1813 über die Erfüllung der Verordnung vom 29.8.1813 in Neukalen:

„Bei der Abreise der Landsturm Männer erster Classe aus NKalden forderte ich als Bürgermeister von den bisherigen Hauptleuten Herrn Engel und Herrn Meyer ein Verzeichniß derjenigen Landsturmmänner welche sich dem höchsten Ausrufs zuwider, nicht gestellt hatten und doch dazu verpflichtet gewesen wären. Sie übergaben mir eine Liste nach welcher fehlten:

  1. Jacob Rossow

  2. Knecht Goetcke

  3. Geselle Fischer

  4. Knecht Cassdorff

  5. Knecht Scheffus

  6. Knecht Brandt

  7. Schneider Seemann

  8. Reinicke

  9. Glasow, Tischler

10. Schmidt Möller

11. Oecon. Grohmann

Dem Gerichtsdiener ward diese Liste mit dem Befehl eingehändiget, jeden von diesen Leuten zu arretieren; sobald er einen derselben ansichtig würde.

Die sub Nr. 2, 3, 4 u. 6, aufgeführten Knechte sind Preußen von Geburt dem Vernehmen nach in ihr Vaterland gegangen und haben dort Kriegsdienste genommen, oder nehmen müssen. Die sub 7 et 8 aufgeführten haben Taufscheine producirt, daß sie älter als 30 Jahre sind. Der sub 5 aufgeführte ist Edictmäßig frei, weil er Knecht des Brenners Herr Giffenig ist. Der sub 10 aufgeführte hat eine Bescheinigung des Herrn Kreis Physici Krüger beigebracht, daß er zum Landwehrdienst untauglich sey.

Es würden also sich noch zu stellen haben und Edictsmäßig als Deserteure sodann zu betrachten sein, wenn sie keine gegründete Entschuldigung für sich anführen können, warum sie sich nicht gestellt haben 1. Jacob Rossow 9. Tischler Glasow 11. Oeconom Grohmann. Grohmann ist schon einige Tage vor dem ergangenen Aufgebot verreiset gewesen und noch nicht wieder zurück. Glasow hat Urlaub vom Herrn Kreishauptmann gehabt, ist nach Cummerow gereiset gewesen und hat bis jetzt keine neue Ordre sich zu stellen erhalten, ist auch jetzt nicht zu Hause. Diese beiden können also nicht als Deserteurs betrachtet werden, werden sich aber, eben so wie Jacob Rossow von welchen es weil er seit der Zeit noch nicht zu Hause gewesen ist, noch nicht bekannt ist, weshalb er sich nicht gestellt hat, und welcher deshalb als Deserteur anzusehen sein wird, wenn er keine gegründete Ursache anführen kann, nachstellen müßen.

An diese drey Menschen ist, da der Herr Lieutnant Witte heute die Nachlieferung derselben fordert durch den Unterofficier Fidler der Befehl ergangen, daß sie sich sobald sie zu Hause kämen an ihrer Compagnie, solche möge sich aufhalten wo sie wolle, anzuschließen hätten, und Fidler referirte, daß er diesen Befehl ihren Hausgenoßen angekündiget habe.“

 

Die Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 war die entscheidende Schlacht des Befreiungskrieges gegen die Truppen Frankreichs. Die Macht der Franzosen war gebrochen. Dieses bedeutsame Ereignis wurde auch im kleinen Neukalen festlich begangen. Der Stadttambour mußte durch alle Straßen der Stadt trommeln und bei dieser Gelegenheit das große Ereignis den Einwohnern bekannt geben. Stadtmusikus Krell erhielt für Musik anläßlich des Jubelfestes am 18. Oktober 1813 von der Stadt einen Zuschuß von 4 Rthlr.

Von der Stadt wurde eine Sammlung veranstaltet zur Speisung und Beherbergung der aus dem Kriegsdienst Entlassenen und in ihre Heimat zurückkehrende Soldaten.

Zur Beschaffung der für die Speisung nötigen Geldmittel wurden Kokarden in den Farben schwarz - gold - rot verkauft. Dieselben wurden an der Kopfbedeckung getragen, als sichtbares Zeichen, daß der Träger sein Scherflein für die Sammlung beigesteuert hatte. Der beherbergende Wirt erhielt für Bedienung, Nachtlogis und Essen pro Tag und Person 16 Schilling. Dieser Betrag wurde aus der Stadtkasse gezahlt.

Es kam auch vor, daß Landstreicher und anderes Gesindel sich für entlassene Krieger ausgaben, um auf diese Art und Weise freies Essen, Trinken und Nachtquartier zu haben. Wurden diese jedoch bei derartigen Betrügereien gefaßt, so erhielten sie erstmalig eine tüchtige Tracht Prügel, wurden einige Tage eingesperrt und mußten durch Arbeit das zu Unrecht empfangene Traktament wieder verdienen.

 

Am sogenannten Gorschendorfer Hofweg im Wald soll ein französischer Offizier um 1813 begraben worden sein. Diese Stelle war vor einiger Zeit noch durch einen größeren Stein kenntlich. Sie hat sich westlich am Weg an der Trennlinie zwischen Buchen- und Tannenbestand befunden.

 

Am 22.10.1813 erging folgender Auftrag an den Rat der Stadt Neukalen:

„Zur Verpflegung des Landsturms sind spätstens am 23. d. M. 257 1/2 Pott guten Korn - Brandtweins nach Güstrow und an den dortigen Magistrat abzuliefern.

Schlechter Brandtwein wird als nicht geliefert angesehen; die Gefäße werden zurückgegeben. Der Vergütungs Preis wird höchsten Orts bestimmt werden.

Im Säumungsfalle würde, ohne weitre Verwarnung, wegen der Gefahr des Verzuges, militairische Execution eintreten.

Rostock, den 22. October 1813

Militair Verpflegungs Commission

                  Steinfeld“

 

 

Ganz so schnell wie gefordert, konnte man aber doch nicht liefern. Am 26. Oktober fuhr dann der Fuhrmann J. P. Kasch mit den 257 Pott Brantwein nach Güstrow.

 

Napoleon leistete immer noch Widerstand, daher nahmen die alliierten Truppen nach der Schlacht bei Montmartre am 31.3.1814 die Hauptstadt Paris ein. Napoleon dankte ab und wurde auf die Insel Elba verbannt. Die mecklenburgische Brigade kehrte im Juni 1814 in die Heimat zurück. Im August / September 1814 wurden die freiwilligen Jäger – Regimenter aufgelöst.

 

Obwohl keine Gefahr mehr für Mecklenburg bestand, wurde der  Landsturm zum Schutz des Vaterlandes vorerst aufrechterhalten. In Neukalen gab es sogar eine standrechtliche Verhandlung gegen einen Landsturmmann. Zur ersten Rotte der 1. Compagnie beim Unterofficier Gabriel Schmidt gehörte 1815 der Amtmann Favreau 2). Bürgermeister Petri, Hauptmann des Landsturms in Neukalen, sollte eine aktuelle Liste seiner Landsturmangehörigen 2. Klasse anfertigen. Er beschwerte sich am 17.4.1815 beim Districts Obristen von Wickede zu Malchin: „...hiemit war ich auch gestern Nachmittag noch beschäftiget und sandte um Auskunft über den Namen, das Alter und den Geburtsort des Knechtes des Herrn Amtmann Favreau hieselbst (welcher zu meiner Compagnie gehöret) zu erhalten einen Unterofficier Crell, zu ihm mit der Aufgabe, sich bei dem Herrn A. Favreau zu erkundigen. Er traf ihn nicht zu Hause, sondern nur sein Dienstmädchen und auch den Knecht. Das Mädchen konnte keine Auskunft geben und ich sandte ihn deshalb wieder mit der Aufgabe dahin, dem Mädchen zu sagen, daß sie ihrem Herrn bey seiner Zurückkunft darnach fragen und von ihm Bescheid bringen möge. Das Dienstmädchen weigerte sich gegen den Unterofficier ihren Herrn dies zu sagen, mit der Ausrede: daß solcher in dergleichen Fällen ausfällig gegen sie würde. Ich hieß die Dirne und zugleich mit ihr den Knecht, welcher inzwischen zu Hause gekommen war durch die Unterofficiere Crell, Schmidt und G. Schmidt hohlen, verwieß der erstern ihren Ungehorsam, befragte den Letzteren nach seinem Namen, und die Sache war abgemacht.

Heute Morgen läßt der Herr A. Favreau den Unterofficier Schmidt jun. zu sich entbieten, stellt ihn wegen unrechtmäßiger Behandlung seiner Dirne, seines Knechtes und also auch seiner selbst zur Rede und bedient sich dabey der Ausdrücke: ich hätte nur zu Hause seyn sollen, und ihr wäret alle 3 ungesegnet fortgekommen, ich werde euch verklagen, wenn ihr nicht insgesammt bekennen wollt, daß ihr besoffen gewesen seyd und wenn ihr nicht meiner Dirne und mir abbitten wollt. Euer Landsturm geht mich einen Quarck an, und vorzüglich böse bin ich auf meinen eigenen Unterofficier, den alten G. Schmidt.

Ich klage also hiernach den Herrn Amtmann Favreau eines Fehltritts gegen den Art. 51 des militairischen Gesetzbuchs an.

Nicht genug, heute früh hatte ich in Landsturmssachen mehrere wichtige Briefe nach Malchin an den Herrn Districts Obristen v. Wickede und an den Herrn Major v. Wickede zu Dargun zu besorgen, und lasse durch den Unterofficier G. Schmidt Herrn A. Favreau sagen, er möge zu mir kommen. Er gab zur Antwort: erst wolle er wissen was er solle. Ich lasse ihn durch seinen eigenen Unterofficier G. Schmidt wieder sagen, darnach habe er nicht zu fragen, er wird solches bey mir erfahren, und er solle sogleich kommen, oder ich würde ihn hohlen lassen. Er gab darauf zur Antwort: Er kenne keinen Hauptmann, würde nicht kommen, wenn ihm nicht vorher gesagt würde, was er solle, und würde gegen jede gewaltsame Abholung seiner Person Gewalt brauchen, so daß er nur todt, nicht aber lebendig aus dem Hause gebracht werden könne. Ich beorderte hierauf seinen Unterofficier G. Schmidt und von dessen Untergebene die Landsturmsmänner Kaufmann Giffenig, Müller Schröder, Stadtsprecher Clasen, Stadtsprecher Stüdemann, Ackersmann Stüdemann und Bäcker Krüger den Amtm. Favreau sofort zu mir zu bringen. Diese Leute haben ihn mit Pistole und Säbel bewaffnet getroffen, aber ihn doch ohne daß er Gebrauch von den Waffen gemacht hat, zu mir gebracht.

Ich fragte ihn nach der Ursache, warum er den UO G. Schmidt die besagten Antworten gegeben habe, und er brachte Entschuldigungsgründe vor die mir nicht gereichten. Ich gab ihm darauf zurück, daß ich auf weitere Untersuchung und Bestrafung dringen werde und ertheilte ihm nun die Ordre: eine Depesche persönlich an den Obristen v. Wickede zu Malchin zu überbringen.

Diese Ordre lehnte er mit einer Krankheits Entschuldigung, die ich gelten ließ, weil der Herr Dr. Willgohs hieselbst dies bestätigte, ab.

Ich klage den Herrn Amtmann Faoreau eines Vergehens gegen den § 51 b der höchsten Verordnung vom 29. Juni 1813 mithin gegen die Artikel 46, 49 und 63 des militairischen Gesetzbuches an, und bitte gehorsamst ein Standgericht, welches auf den 19. dieses angesetzt werden nach den Gesetzen gegen ihn zu verfahren.

Petri
    Hauptmann“

 

Über das abgehaltene Standgericht gibt folgendes Protokoll Aufschluß:

 

„Protocollum gehalten im Standgericht zu Nienkalden den 19ten April 1815 sub praesidio des Herrn Kreishauptmanns Hofraths Köppen und in Gegenwart des Herrn Hauptmanns v. Wickede aus Dargun, des Herrn Hauptmanns Meier aus Nienkalden, des Herrn Lieutenants Zelck aus Dargun, des Herrn Lieutenants Pastors Walter aus Nienkalden von mir, dem Unterschriebenen.

Auf die eingereichte Beschwerde des Herrn Bürgermeisters Petri, Hauptmanns der IIten Classe des Landsturms gegen den Landsturmsmann, Herrn Amtmann Favreau zu Nienkalden wegen Subordinationsvergehen, wurde vom Herrn Districts Obristen von Wickede mir, dem Kreishauptmann Köppen die Ordre ertheilt, mich am heutigen dato nach Nienkalden zu verfügen, daselbst ein Standgericht zu etabliren und cognita causa nach den bestehenden Kriegsartikeln und Landesverordnungen durch ein Standgericht Recht sprechen zu lassen.

In Folge des mir gewordenen Befehls und der angestellten Klage des Herrn Hauptmanns Petri hatte ich, der vorgenannte Kreishauptmann, mich heute anhero begeben, ein Standgericht aus Eingangs genannten Herrn Landsturmsofficieren angeordnet und sowohl den Herrn Hauptmann Petri, als auch den Landsturmsmann, Amtmann Favreau, hiezu vorbeschieden.

Nachdem das Standgericht sich versammelt, wurde die Anzeige gemacht, daß der Landsturmsmann Favreau so krank darnieder liege, daß ihm zu erscheinen unmöglich wäre; bittend hatte derselbe den Wunsch geäußert, daß das constituirte Standgericht sich nach seinem Hause begeben und seine Wünsche und Vorträge, eventualiter auch seine Vernehmlassung ad protocollum nehmen möge.

Nachdem sich das versammelte Standgericht von dem wirklichen Zustande der bedeutenden Krankheit des Landsturmmannes, Amtmanns Favreau, welche durch ärztliches Zeügniß noch mehr beglaubiget war, völlig überzeügt hatte, verfügte sich dasselbe gebetener Maassen nach seinem Hause und nachdem es daselbst angelangt, wurde der Landsturmsmann Amtmann Favreau befragt, ob er gegen die eine oder andere Person des Gerichts etwas genügliches einzuwenden habe, in welchem Falle er seine Erklärung abgeben und worauf sodann sein Ansuchen geprüft werden solle. Auch der Herr Hauptmann Petri, der sich daselbst eingefunden, wurde befragt, ob er gegen die Constituirung des Gerichts etwas einzuwenden habe. Beide bezeügten in der Wahl des angeordneten Standgerichts ihren einstimmigen Beifall und erklärten, wie sie zu dem Personale und deren Rechtlichkeit die höchste Achtung hegten und das Vertrauen hätten, daß sie nach geprüfter Untersuchung unpartheiisch und rechtlich urteln würden.

Ehe zur Verlesung der Klage geschritten wurde, ersuchte der Landsturmsmann, Amtmann Favreau das versammelte Gericht, den Herrn Hauptmann Petri dahin zu bewegen, daß er sich vor seinem Bette, aus welchem er krankheitshalber nicht aufstehen könne, gefälligst bemühen möge, um demselben Erklärungen zu eröffnen, die mit herzlicher Reüe seines Fehltritts verbunden wären. Die Wünsche des Landsturmsmanns Amtmanns Faoreau wurden dem Herrn Hauptmann Petri eröffnet und zeigte sich Letzterer sehr bereitwillig, solche entgegenzunehmen. Mit thränenden Augen und mit dem Gefühl inniger Reue erklärte hierauf in Gegenwart des constituirten Gerichts der Landsturmsmann Amtmann Favreau, daß er sich gegen den Herrn Hauptmann Petri vergangen und daß er wünsche, daß der Herr Hauptmann Petri ihm sein Vergehen vergeben und sich für ihn dahin verwenden möge, daß ihm solches nicht also angerechnet würde, als in den Kriegsartikeln solches Vergehen bestraft werden solle; seine seit langer Zeit schon schwächliche und zerrüttete Gesundheitsumstände und das Mißverständnis der ihm überbrachten Befehle wären Veranlassung gewesen, daß er dem Befehl seines Vorgesetzten nicht pünctlich nachgekommen.

Eine Untersuchung der gegen ihn angebrachten Klage wünsche er nicht. Er bekenne, daß er gefehlt habe, und hege er das Vertrauen, daß der Herr Hauptmann Petri, der sich augenblicklich von seiner gefahrvollen Krankheit überzeugt, diese selbst auch weiter nicht wünschen werde, da solche nur mit dem höchsten Nachtheil für seine Gesundheit verbunden seyn könne.

Nach geschehener Erklärung des Herrn Hauptmanns Petri, die ad protocollum hierunter bemerkt werden möge, submittire er zur Urtel, bitte jedoch noch, selbe möge für ihn ausfallen, wie sie wolle, deren Executirung so lange auszusetzen, bis er von seiner Krankheit wieder hergestellt sey. Auch wolle er noch gehorsamst darauf antragen, daß er bis zur völligen Genesung von allem Landsturmsdienst befreiet werden möge.

Der Herr Hauptmann Petri gab hierauf zu Protocoll:

Der Ton, in welchem der Landsturmsmann Amtmann Favreau jetzt redet, ändert die Lage der Sache wenigstens darin ganz und gar, daß ich für meine Person auf alle und jede weitere Satisfaction vollkommen Verzicht leiste und erlaube ich mir, eben dieser jetzigen abgegebenen Erklärung des p. Favreau halber die zum Standgericht wohlverordneten Herrn gehorsamst zu ersuchen, bei dem abzufassenden Urtheil geneigtest auf des p. Favreau Krankheit, Reüe und darauf geneigte Rücksicht zu nehmen, daß ihm die militairischen und Landsturmsgesetze in ihrer Strenge seit dem Verlaufe Eines Jahres, als wie lange Landsturmsdienste geruhet haben, aus dem Gedächtniß gekommen seyn mögen, wornach auch ich zum Urtheil submittire.

Facta praelectione et ratihabitione protocolli wurden das militairische Gesetzbuch und die höchste Verordnung vom 29ten Junius 1813 zur Hand genommen und vom unterschriebenen Auditeur diejenigen Artikel und §phe dem constituirten Gericht bemerkbar gemacht, die auf den gegenwärtigen Fall anpassend erschienen.

Nach genommenen Abtritt der beiden Herrn Lieutenants, namentlich des Herrn Lieutenants Walter und des Herrn Lieutenants Zelck erschienen dieselben nach voraufgegangener Berathung und gaben ihr votum dahin ab:

Der Lieutenant Walter und der Lieutenant Zelck geben einstimmig ihr votum, daß der Landsturmsmann Favreau in mildernder Rücksicht, daß er sein Vergehen reuig bekenne und da die Veranlassung dieses Vergehens nur aus seiner wahrhaft hypochondrischen Krankheit begangen, mit zweitägigen gelinden Arrest zu bestrafen und diese Urtel bei seiner vollen Genesung nur erst executirt werden möge.

           Zelck      Walter

 

Dem vorstehenden voto gemäß stimmten auch die beiden Hauptleute v. Wickede und Meier nach ihrem Wiedereintritt und bezeugten solches gleichfalls durch ihre eigenhändige Unterschrift

            von Wickede   Meyer

 

In Gemäßheit dieser einstimmigen votorum der Stadtgerichtsbeisitzer wurde demnächst nun folgende Urtel:

In Sachen des Herrn Hauptmanns, Bürgermeisters Petri zu Neukalden wider den Landsturmsmann Amtmann Favreau daselbst, wegen Subordinationsvergehen giebt das zur Untersuchung dieser Sache angeordnete Standgericht nach erwogenen Umständen und Gesetzen zu Recht den

Bescheid

daß, wenn gleich nach dem §pho 46 des Militairgesetzbuches, als welcher den Umständen gemäß hier allein zur Anwendung kommen möge, ein sechswöchentlicher mittler Arrest auf das eingestandene Vergehen der schuldigen Achtung gegen seinen Vorgesetzten als geringste Strafe erfolgen solle, dennoch wegen der erwiesenen steten hypochondrischen Krankheit und anderer mildernder Gründe nebst der erlassenden Erklärung des Herrn Hauptmanns Petri der Landsturmsmann Faoreau sich selbst zur Besserung und Andere zur Warnung mit einer zweitägigen gelinden Arreststrafe, welche jedoch erst nach seiner Genesung zu executiren sey, belegt werden solle.

Köppen

 Kreishauptmann

 

Hempel

Auditeur

 

 

Vorstehende Urthel wird in ihrem ganzen Umfange von mir bestätiget.

Malchin, den 19ten April 1815

v. Wickede

Obrist

 

 

Zur Publication der vorstehenden Urtel hatte sich Eingangsgenanntes Standgericht wieder versammelt und den Herrn Hauptmann Petri, so wie auch den Landsturmsmann Amtmann Favreau dazu vorbeschieden. Es wurde die Urtel den Erschienenen verlesen und dem Landsturmsmann Favreau angefügt, daß er sich für die Zukunft keine Äußerungen oder Handlungen, die die Einrichtungen des Landsturms compromittirten, wieder zu Schulden kommen lassen möge, widrigenfalls die ganze Strenge der Gesetze ohne alle Rücksicht gegen ihn geltend gemacht werden würde.

Facta praelectione fügte der Landsturmsmann Amtmann Favreau noch an, daß er die Milde der gegen ihn erkannten Strafe dankbar erkenne.

Dargun, den 22ten April 1815“

 

Am 22.4.1815 zeigte der Bürgermeister Petri an, „daß der Landsturmsmann Amtmann Favreau die ihm zu erkannte Strafe von 2tägigen gelinden Arrest ausgehalten hat.“

 

In der Neukalener Kirche befindet sich heute noch eine Holztafel mit den Namen der Neukalener, die an den Feldzügen gegen Napoleon teilgenommen haben:

 

„Verzeichnis

der Krieger der Gemeinde

Neukalen aus den Feldzü-

gen der Jahre 1808 – 1815.

 

                        Johann Balge

                        Heinrich Berner

                        Johann Müller

                        Joachim Zarpentin

                        Daniel Fischer

                        Johann Hahn

                        Johann Heiden

                        Joachim Jörss

                        Friedrich Pflugradt

                        Friedrich Reichert

                        Johann Rohde

                        Diedrich Schnurstein

                        Johann Solt

                        Georg Stumpf

                        Friedrich Gertz    

 

Zu einigen der genannten Männer ließen sich noch folgende Angaben ermitteln:

 

Johann Balge, geb. 12.5.1794 in Neukalen, Maurergeselle, später Walje genannt, gest. 23.4.1836 in Neukalen;

Heinrich Berner, geb. 10.10.1783 in Stralsund, Schustermeister, gest. 5.11.1835 in Neukalen;

Joachim Zarpentin, geb. 29.1.1796 in Neukalen, Ackersmann, gest. 1.9.1869 in Neukalen;

Johann Hahn, geb. 7.9.1796 in Neukalen, Arbeitsmann, gest. 10.3.1871 in Neukalen;

Johann Heiden, geb. 9.1.1796 in Neukalen, Maurergeselle;

Joachim Jörss, geb. 23.6.1791 in Liessow, Arbeitsmann, gest. 29.1.1880 in Neukalen;

Friedrich Pflugradt, geb. 19.10.1792 in Raduhn, Förster in Franzensberg, gest. 6.5.1862 in Franzensberg;

Friedrich Reichert, geb. 7.9.1794 in Alt-Carin, Schustermeister, gest. 20.1.1873 in Neukalen;

Johann Rohde, geb. 30.12.1793 in Neukalen, Arbeitsmann, gest. 9.5.1862 in Neukalen;

Diedrich Schnurstein, geb. 12.9.1788 in Karnitz, Jäger, gest. 22.5.1848 in Karnitz;

Johann Stolt, geb. 3.10.1794 in Schlakendorf, Arbeitsmann, gest. 29.2.1872 in Schlakendorf;

Georg Stumpf, geb. 29.9.1790 in Coburg, Steueraufseher, gest. 23.1.1866 in Neukalen, „Freiwilliger Jäger“;

Friedrich Gertz, geb. 21.2.1791 in Meyenburg, Schustermeister, gest. 23.4.1882 in Neukalen.

 

Nicht aufgeführt ist seltsamerweise Ackersmann Laas, der als Jäger in einem Gefecht am 10.12.1813 bei Sehestedt verwundet wurde und aus Neukalen stammen soll.

 

 

 

1) Es wurde die Körpergröße in Zoll angegeben, welche über 5 Fuß hinaus gemessen wurde.

2) Amtmann Louis Frederic Favreau, in Berlin gebürtig, starb am 5.4.1816 mit 38 Jahren an Schwindsucht. 

Kirchentafel