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Wie sich das Ortsbild Schorrentins veränderte

 

Wolfgang Schimmel

 

 

1314 gab es auf dem Territorium des heutigen Dorfes Schorrentin 26 Bauernhöfe, ein Rittergut, die Kirche mit Pfarrhaus und sicherlich noch einige andere kirchliche oder handwerkliche Gebäude. Schorrentin muß damals ein dicht besiedelter stattlicher Ort gewesen sein. An den Landwegen, welche geradewegs aus Lelkendorf, Trebbelin, Kämmerich, Schwarzenhof und Warsow auf die Kirche in der Dorfmitte zuliefen, standen die Bauerngehöfte mit Ställen und Scheune. Das ursprünglich geschlossen wirkende Dorfbild ist im Laufe der Zeit verloren gegangen. Heute liegen die Gebäude recht lückenhaft und unharmonisch zur Kirche hin zerstreut.

Die Ursache ist darin zu sehen, daß die Besitzer des adeligen Gutes alles taten, um sich den Besitz der Bauern anzueignen. So waren 1528 nur noch 6 Bauern vorhanden, um 1746 noch 5 und 1782 nur noch einer. Sie wurden durch die Besitzer des Gutes "gelegt", d.h. auf unterschiedliche, meistens unlautere Art und Weise dem Gutsbesitz einverleibt.

Die älteste Karte von Schorrentin, auf der die vorhandenen Gebäude eingezeichnet sind, stammt aus dem Jahre 1764 1). Hier sind wahrscheinlich noch die letzten Bauernstellen ersichtlich. Es sind die Gebäude mit den Nummern 9, 53 / 23, 24 / 48, 63 und 49, 50 2).

Als Joachim Christian Krull junior 1792 das Gut Schorrentin übernahm, trat er der Ritterschaftlichen Brandversicherung bei. Es liegen deshalb aus dieser Zeit und den Folgejahren Auflistungen der Gutsgebäude vor, aus denen sich ein Bild über die Bebauung ableiten läßt.

Wir entnehmen daraus, daß 1792 kein Bauerngehöft mehr vorhanden ist. Der (letzte?) Bauernhof 23, 24 ist verschwunden. Außer den kirchlichen Gebäuden sind alle anderen in der Brandversicherung erfaßt und gehören zum Gut. Zwar sind zwei Bauernhäuser (36, 50), zwei Bauernscheuren (37, 49) und ein Bauernstall (38) aufgeführt, sie tragen diese Bezeichnungen aber nur noch im Volksmund.

 

"Zum löblichen Engern Außschuß der Herzogthümer Mecklenburg von Ritter und Landschaft, Erwählte Herrn Land Räthe, auch Herrn Deputirte

Hochwol- und Wohlgebohrne

Höchst auch Hochzuehrende Herren!

Indem ich die Ehre habe, Ew Hochwohl- und Wohlgebohrnen, das hieneben angelegte – gedoppelte – attestirte Verzeichniß, von den in meinen Güthern befindlichen Hoff und Dorffgebäuden, mit den Situations – Planen sub lit = A. B. et C. gehorsamst einzureichen: so bitte ich, dieselben in der Brand – Assecurations – Societét aufzunehmen und mir darüber das gewöhnliche Certificat unter dem Landes Insiegel zu gehen zu laßen.

Wogegen mit der vollkommsten Hochachtung verharre

Ew: Hochwol- und Wohlgebohren gehorsamer Diener                

Joachim Christ. Krull

Schorrentin

den 24ten Jan 1792"

 

Es liegen "Specificationen" mit Angaben zur Gebäudegröße, Versicherungssumme und schematische Lagepläne aus den Jahren 1792, 1800, 1804, 1815, 1827, 1842, 1848 und 1850 vor. Sie lassen uns die bauliche Entwicklung erkennen. Daraus ist die Auflistung mit den angefügten Karten entstanden.

 

Aus der Akte über die Ritterschaftliche Brandversicherung Schorrentins sind noch folgende Schriftstücke interessant:

Am 20.1.1793 vernichtete ein Feuer ein Bauernhaus (36). Es wurde sofort wieder aufgebaut:

"Zum Löblichen Engern Ausschuß der Herzogthümer Mecklenburg von Ritter und Landschaft erwählte Herrn Landräthe und Herrn Deputirte

Hochwohl und Wohlgebohrne

Höchst und Hochzuehrende Herren!

Das Baurhauß zu Schorrentin, welches in der Specification von 24ten Jan: 1792 mit No: 10 bezeichnet ist, war mir am 20ten Jan: 1793 abgebrandt, ich habe selbiges nunmehro völlig auf den Alten Fuß wieder Erbauet, und will auch, das es in der Brand Cassa zu 300 Rthlr. N 2/3tel nach wie vor versichert bleiben soll.

Ich mache also Ew. Hochwohl und Wohlgebohrn hievon die gehorsamste Anzeige, und bitte zugleich eventualiter, wen Statuten mäßig noch weiter etwas zum Rechtsbestande der Einschreibung eines an die Stelle eines bereits versicherten aber abgebrandten Gebäudes getretenen mit dem abgebrandten aber durch gängig gleichen Gebäude das erforderlich sein sollte, mir darüber fernerer Instruction gewogentlichs zugehen zu laßen.

Ich beharre mit gröster Hochachtung

Ew: Hochwohl und Wohlgebohrn

          gehorsamster Diener

                                 Joachim Christian Krull

Schorrentin

am 20t. Dec. 1794"

 

Am 8.12.1813 legte ein Feuer das Krug- und Müllerhaus in Schutt und Asche. Das am 13.12.1813 in Gegenwart der Herren Pogge auf Lüchow und von Tamm von Teschow geführte Protokoll lautet:

 

"Wann hieselbst am 8ten d. M eine, von der für das platte Land der Herzogthümer Schwerin und Güstrow errichteten Brand – Versicherungs – Gesellschaft assecurirter Krug- und Müller – Wohnung in Feuer aufgegangen war, so hatte die hiesige Guths Herrschaft der Herr Krull, respective den Herrn Pogge als Societäts – Genossen, und weil ein zweites Mitglied der Societät in hiesiger Gegend dem vorhabenden Geschäfte nicht füglich sich hat unterziehen können, den Herrn von Tamm zu Teschow ersucht, die Besichtigung und Taxation des erlittenen Brand Schadens zu dirigiren, auch das Aestimations Protocoll aufzunehmen.

Nachdem nun selbige sich hiezu geneigt erklärt, und heute persönlich sich alhier eingefunden hatten, wurden die zu dieser Handlung requirirten Werkleute, der Zimmermeister Pietsch und der Maurermeister Boermel beide aus Neukalden behuf der anzustellenden Besichtigung und Taxirung unter Verwarnung gegen den Meineid vereidet, und von ihnen folgender Eid körperlich abgeleget.

 

Ich (Christian Friedrich Pietsch / Friederich Boermel) schwöre, daß ich in dieser Sache, darum ich jetzt erfordert bin, so viel ich das aus Erfahrung in meiner Profession erlernet, und mit meinen leiblichen Sinnen erkundet, niemanden zu lieb noch zu leid weder um Freundschaft, Feindschaft, Neid, Haß, Gunst oder Gaben, noch sonst aus irgend anderer Ursache, wie des Menschen Sinn erdenken mag, sondern allein zur Beförderung der Gerechtigkeit, und wie ich die Gestalt der Sache erfinde, die Wahrheit sagen will, und daß ich glaube, daß dem also sey ohne alle Gefährde, als mir Gott helfe, und sein heiliges Wort!

 

Die Herren Dirigenten erbaten sich hierauf von dem Herrn Guthsbesitzer den Situations Plan der versicherten Gebäude, und das von dem Löbl. Engern Ausschuß ertheilte Receptions Gezeugniß.

 

Mit beiden begaben sich demnächst die Herren Dirigenten unter Begleitung der requirirten Handwerker zur Brandstelle, allwo letztere noch insbesondere aufgefordert wurden, gewissenhaft zu beurtheilen, ob das verunglückte Gebäude nur repariret, oder ganz neu aufgeführet werden müsse. Bei der Ankunft zeigte der Augenschein noch jetzt, daß die Brandstelle nicht weiter, als zur Hemmung und Vorbeugung des Feuers nöthig gehalten ist, aufgeräumet sey, mithin keine Materialien sind entfernt oder beseitiget worden.

Auch ergab sich bei Vergleichung des Situations – Plans, und des sub dato den 3ten März 1804 ausgefertigten Receptions – Documentes, daß das abgebrandte Krug- und Müller – Gebäude unter Nummer 14 verzeichnet, zu 600 Rthlr. versichert worden, und 74 Fuß in der Länge und 44 Fuß in der Breite befaßet hatte.

 

Bei der Rückkehr erklärten sowohl die Herren Dirigenten, als auch die vereideten Handwerker daß der erlittene Brandschaden als ein totaler Brand anzunehmen, mithin das volle Entschädigungs – Quantum von 600 Rthlr. N 2/3 für das verunglückte Gebäude von der Brand – Assecurations Gesellschaft zu erwarten sey.

Nach Maaßgabe des Reglements blieb nun noch übrig

1) Von der gewissen oder wahrscheinlichen Ursache des Schadens Erkundigung einzuziehen, und

2) sich davon zu vergewissern, daß

a) die im Reglement bestimmten Löschungs – Instrumente zur Zeit des erlittenen Unfalls vorhanden gewesen, auch

b) vorher das Erforderliche beobachtet worden.

Was den Punct ad 2) a) betrifft, so überzeugte man sich durch den Augenschein, daß die erforderlichen Löschungs Instrumente vorhanden seyn, und versicherten der Jäger Trams und der Statthalter Ristow, daß zur Löschung des Feuers nicht allein sämmtliche Feuerlöschungs – Instrumente des Guthes nemlich 12 Eimer 5 Feuerhaken 2 Feuerküben und 5 Dachleitern mit Stützen gebraucht wären, sondern daß auch die Stadt Neukalden aus nachbarlicher Freundschaft sogleich eine Feuerspritze herausgeschickt habe. Aus diesen Depositionen und aus dem Augenschein gieng hervor, daß nach Verhältniß des neuen Hufen Standes, wozu das Guth Schorrentien mit 6 Hufen catastrirt ist, es an den reglementsmäßigen Feuer – Geräthschaften nicht gefehlet habe.

Was den Punct ad 2) b) betrifft, so waren vorbeschieden der Jäger Trams und der Statthalter Ristow, und wurden, unter ernstlicher Erinnerung, die Wahrheit zu äussern, befragt.

a) Ob und wie oft die vorhandenen Schornsteine gefegt wären.

b) Ob die Schwibbögen fleißig gefegt würden und

c) monatlich deshalb die Visitation geschehe?

Sie erwiederten:

Die Schornsteine im Guthe würden regelmäßig gefegt, seyn zuletzt um Michaelis gefegt worden und dürfte es im vorliegenden Falle auch wohl nicht einmahl darauf ankommen, indem das Feuer nicht im Schornstein, sondern im Dache ausgebrochen sey. Die Schwibbögen, würden fleißig gereiniget, und halte der Herr Krull in dieser Hinsicht sehr auf Ordnung.

Was den Punct ad 1) betrifft, so ward vorgefordert, und erschien

a) der hiesige Mühlen und Krug – Pächter Jacob Matthies und ward derselbe befragt, was er von der Entstehung und Ursache des Feuers wisse? Er gab ab:

Er wisse nichts davon? – Das Feuer sey im Stalle über den Kühen im Dache aufgegangen, er habe wenig gerettet, selbst seine Kühe seyen verbrannt, und wünsche er nichts sehnlicher, als daß es herausgebracht werden möge, wer es angelegt habe, denn angelegt müsse es seyn, da nie ein Mensch mit Feuer, Licht oder Taback in den Stall kömme, indem sein Mägdchen allein seine beiden Kühe bei Tage, wie bei Licht futtere. Übrigens habe er in der Nacht vorher zwei Handwerksbursche beherberget, einen Schlächter und einen Becker. Doch seyen diese beiden Leute schon Morgens 7 Uhr von dort fort gegangen, und das Feuer sey um 4 ½ Uhr Nachmittags ausgebrochen er habe also auf diese Leute, die sich ohnehin ganz ruhig betragen hätten, keinen Verdacht und wisse nicht, wen er beschuldigen solle, doch glaube er auch nicht, daß ihm oder seinen Hausgenossen der Vorwurf der Nachlässigkeit gemacht werden könne.

b) dessen Ehefrau, geborne Jückstow. Auch sie gab das nemliche ab.

c) die Ehefrau des Tagelöhners Oelschläger, welche Nachbarin des Abgebrannten ist und das Feuer zuerst gesehen hat. – Sie gab ab:

Gesehen habe sie das Feuer zuerst, und zwar im Dache des Kuhstalls, aber weiter wisse sie auch nichts, sie habe auch keine Vermuthung darüber, und könne gewiß kein Mensch das sagen, denn, so etwas, wenn man Vermuthungen habe, spräche sich doch bald rund, aber kein Mensch wisse etwas davon.

Facta praelectione et ratihabitione dimissi.

 

Man ersuchte hierauf den beschädigten Herrn Guthsbesitzer, den, nach dem Reglement erforderlichen eidlichen Revers auszustellen, welches dann von dennselben sofort geschah, daher denn solcher Revers diesem Protocoll sub Signo 0lis beigelegt ist.

 

Schließlich ward gegenwärtiges Aestimations Protocoll verlesen, und zum Beweis von den respectiven ersuchten und requirirten Herren Dirigenten und Taxanten eigenhändig unterschrieben, mithin vorschriftsmäßig beglaubiget.

          Pogge auf Luchow                             H: Pooro Tham

                     als

      Societäts Genosse

 

Christian Friederich Pietsch           F. Boermel

        Zimmermeister                  Mauer Meister

 

und vorstehendes Protocoll geschloßen.

                                             in fidem

                                 Bernh: Joh: Christian Petri

                                      qua Notar: requiritus

 

0lis

Ich Endes unterschriebener versichere hiedurch so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort daß die Krug und Müller Wohnung, welche hieselbst am 8ten d. M. in Feuer aufgegangen ist, wider mein Wissen und Willen in Brand gerathen, und also dieser Brand nicht vorsätzlich und dolose von mir veranlaßt worden.

Schorrentien den 13ten December 1813                 JCKrull"

 

Folgendes läßt sich noch aus der Akte zur Brandkassenversicherung entnehmen:

 

An der Stelle des alten Gutshauses (Größe 90 x 40 Fuß) ist 1849 / 1850 das heute noch vorhandene Gutshaus (Größe 110 x 40 Fuß) errichtet worden.

 

  Als Wilhelm Viereck etwa 1842 nach Schorrentin zog, hatte sich der Gutshof verändert: das alte Tor- und Viehhaus war abgerissen und zwei neue Scheunen, die sogenannte Lelkendorfer Scheune und die Gartenscheune, errichtet worden.

 

1849 / 1850 wurden an der westlichen Seite der Dorfstraße zwei alte Katen abgerissen (44, 47) und für die Tagelöhner drei neue zweihischige (55, 56, 57)und ein neuer vierhischiger Katen (58) neu errichtet 3). Diese sind als Wohnhäuser heute noch vorhanden.

 

1850 wurde das alte Holländerhaus abgerissen und neu errichtet. Es diente der Milchwirtschaft, später ist hier die Molkerei eingerichtet worden.

 

Die Schmiede (39) ist leider nicht mehr vorhanden. Sie befand sich gegenüber dem Krug - Gebäude (41), welches heute noch steht.

 

Das etwa 1827 errichtete Haus 31 bewohnte um 1880 der Gutsgärtner. Bevor es um 1965 abgerissen wurde, wohnte hier die Familie Mahrdt.

 

Eine Bockwindmühle gehörte ebenfalls zum Gut. Sie stand südlich des Landweges nach Schwarzenhof.

 

1868 kündigte Otto Viereck die Mitgliedschaft in der Ritterschaftlichen Brandversicherung:

"Da ich mich entschlossen habe zur Brandenburger Feuerversicherungsgesellschaft überzugehen, ersuche ich Sie ergebenst, dieses als Kündigung meiner Mitgliedschaft der ritterschaftlichen Brandkasse anzusehen und mir gütigst den Tag des Austritts anzuzeigen. Zugleich ersuche ich Sie mir zu melden ob ich noch Rückzahlung erhalte oder Verbindlichkeit habe.

          ergebenst

O. Viereck

Schorrentin Decbr. 17

1868"

 

1) Die Karte von 1868 kann uns hier nicht weiterhelfen; sie ist in Bezug auf die eingezeichneten Gebäude eine Kopie der Karte von 1764.

2) Die Nummerierung der Gebäude ist willkürlich gewählt und dient nur der Zuordnung auf den Karten und der Auflistung.

4) Ein zweihischiger Katen hatte Wohnraum für zwei Familien (zwei Feuerstellen), ein vierhischiger Katen dementspr. für vier Familien.

 

 

 

Nr.

Bezeichnung; Größe in Fuß

 

1

Wohnhaus (Gutshaus); 90 x 40, ab 1850: 110 x 40

 

2

1792: das Wirthschafts Gebäude; 1800, 1804,1815, 1827: kleines Wirthschaftshaus; 1842, 1848: Waschhaus; 1850: Wasch und Backhaus; 62 x 33, ab 1842: 62 x 34

 

3

1815, 1827: Schweinestall; 28 x 13

 

4

1850: Kornspeicher; 80 x 32

 

5

1800, 1804, 1815, 1827: kleine Scheüne; 1842, 1848: Wagenremise und Spritzenhaus; 1850: Wagenremise; 70 x 36, ab 1815: 121 x 36

 

6

1842, 1848, 1850: der kleine Schaafstall; 40 x 36

 

7

1815, 1827: Backhaus; 44 x 20

 

8

1792 bis 1848: die große Scheure; 1850: die alte Scheure incl. Abseite; 200 x 60

 

9

1792: Bauer Scheüre; 1800, 1804: Mittelscheune; 1815, 1827, 1842, 1848, 1850: Viehhaus; 131 x 50, ab 1815: 131 x  59

 

10

1800: Wagen Schaur; 1804: Wagen Schauer; 52 x 17

 

11 

1842, 1848: der große neue Schaafstall; 1850: Schaafstall; 160 x 56

 

12

1842, 1848: der kleine neue Schaafstall; 1850: Schaafstall; 90 x 44

 

13

1792: Thor- und Viehhauß; 1800, 1804: Thor- und Viehhaus; 1815, 1827: Thor Scheüre; 149 x 45

 

14

1815, 1827: WagenSchauer 1815: 39 x 31, 1827: 54 x 38

 

15

1842, 1848: die neue große Scheure; 1850: Garten - Scheure; 240 x 52

 

16

1842, 1848: die große neue Scheure; 1850: Lelkendorfer Scheure; 240 x 55

 

17

1850: die neue Scheure; 170 x 65

 

18

1792, 1800, 1804, 1815, 1827: großes Wirthschaftsgebäude; 1842, 1848, 1850: Pferdestall; 200 x 48, ab 1815: 200 x 45

 

19

1792 zusammen mit Nr. 21: Stall; 1800 zusammen mit Nr. 21: kleiner Stall; ab 1815 separat, 1827: Hühner Stall, 1842, 1848: Federviehstall; 1792 + 1800: 100 x 11, 1850: kleiner Hühnerstall ab 1815: 40 x 11

 

20

1804, 1815: Kutschstall; 1827: Kutsch Pferde Stall; 1842, 1848, 1850: kl. Wirthschaftshaus; 52 x 28

 

21

1815, 1827: Enten Stall, 1842, 1848: Federviehställe; 1850: kleiner Hühnerstall; 40 x 11

 

22

1850: Schweinestall; 50 x 20

 

23

1764: Bauernhaus?

 

24

1764: Scheune zum Bauernhaus?

 

25

1800, 1827: Holländerhaus; 1842, 1848: das Holländerhaus mit der daran befindl. Buttermühle; 1850: das neue Holländerhaus Steindach exl. massive Mauern incl. der Buttermühle

1800 + 1804: 71 x 28, 1815 + 1827: 90 x 28, 1842+1848: 100 x 28, 1850: 112 x 32

 

26

1815, 1827: Holländer Stall; 40 x 10

 

27

1842, 1848: Holländerstall; 30 x 12

 

28

1842, 1848: Schweinekoben; 30 x 12

 

29

1827: das neue Bauer Haus; 1842: Schäferhaus; 1848: der Schäfer Kathen; 1850: Schäaferhaus;  40 x 30

 

30

1827: Bauer Stall neü; 1842, 1848: Schäferstall; 1850: Stall; 1827: 75 x 20, 1842 + 1848: 35 x 21, 1850: 30 x 20

 

31

1827: ein neuer Kathen; 1842, 1848, 1850: einhischiger Kathen; 35 x 28

 

32

1842: 2hischiger neuer Kathen; 1848, 1850: zweihischiger Kathen; 68 x 28

 

33

1842: 2hischiger neuer Kathen; 1848, 1850: zweihischiger Kathen; 68 x 28

 

34

1842: 2hischiger neuer Kathen; 1848, 1850: zweihischiger Kathen; 68 x 28

 

35

1842, 1848, 1850: zweihischiger Kathen; 68 x 28

 

36

1792, 1800, 1804, 1815, 1827: Bauerhaus; 60 x 31

 

37

1792 bis 1827: Bauerscheüre; 1792 + 1800: 89 x 30; 1804 bis 1827: 60 x 31

 

38

1792 bis 1827: Bauerstall; 1792 bis 1804: 41 x 15, 1815 + 1827: 40 x 15

 

39

Schmiede; 20 x 15

 

40

1827: das neue Krankenhaus; 1848: das Wittwenhaus; 1850: der Wittwenkathen; 50 x 35

 

41

Krughaus; 1792 bis 1804: 74 x 44, 1815 bis 1850: 60 x 32

 

42

1827: großer Krüger Stall; 1842, 1848: Krug-Stall-Scheure; 1850: Scheure und Stall; 67 x 24

 

43

1827: kleiner Krüger Stall; 1842, 1848: Krüger Stall; 25 x 23

 

44

1792 bis 1848: 4hischiger Kathen; 102 x 28

 

45

1792 bis 1827: dreihischiger Kathen; 80 x 30

 

46

1792: zweihischiger Kathen; 63 x 40

 

47

1800 bis 1848: 4hischiger Kathen; 104 x 27

 

48

1804: Bauerscheune; 60 x 31

 

49

1792: Scheüre; 1800; 1804, 1815, 1827: Bauer  Scheüne; 1842, 1848: Dorf Scheüre; 1792: 42 x 41; 1800 bis 1848: 72 x 42

 

50

1792 bis 1815: Bauerhaus; 1792: 80 x 45, 1800 + 1804: 60 x 45, 1815: 70 x 45

 

51

1800 bis 1850: zweihischiger Kathen; 72 x 25

 

52

1792 bis 1848: vierhischiger Kathen; 1792+ 1800: 73 x 25, 1804 bis 1848: 104 x 25

 

53

1764: Bauernhaus?

 

54

1792 bis 1850: zweihischiger Kathen; 61 x 30

 

55

1850: 2hischiger Kathen; 68 x 28

 

56

1850: 2hischiger Kathen; 68 x 28

 

57

1850: 2hischiger Kathen; 68 x 28

 

58

1850: 4hischiger Kathen; 108 x 29

 

59

1850: Stall, zum Holländerhaus gehörend; 75 x 24

 

60

1850: Stall, zum Holländerhaus gehörend; 35 x 20

 

61

1764: ?

 

62

1764: ?

 

63

1764: ?

 

64

1764: ?

 

65 

1764: ?

 

66

1764: Schmiede?

 

67

die Windmühle

 

 

Ausschnitt der Karte von 1764 Schorrentin

 

Ausschnitt der Karte von 1764

 

Ausschnitt der Karte von 1868

 

Ausschnitt der Karte von 1868

 

 

 

Schorrentin 1764

 

Schorrentin 1792

 

Schorrentin 1800

 

Schorrentin 1804

 

Schorrentin 1815

 

Schorrentin 1827

 

Schorrentin 1842 / 1848

 

Schorrentin 1850