Die Bäckermeister in Neukalen
Wolfgang Schimmel
Es ist heute kaum noch vorstellbar, daß früher in Neukalen bis zu dreizehn Bäckereien (1859) gleichzeitig bestanden!
Schon aus dem Jahr 1508 gibt es eine Anweisung, die die Bäcker betreffen:
“In dat allererste willn Wy beden unde setten, dat de Beckers scholen gut Brod backen, van rechter Grote unde Mate, unde gewen dat för so dane Gelt alse ydt vormals rede gesettes is. By Verlust des Brodes unde Brocke VI Gulden Mark.”
Die Bäcker sollten also das Brot in richtiger Größe und mit richtigem Maß backen und es für den vormalig üblichen Preis verkaufen. Bei Zuwiderhandlung drohte ihnen der Verlust des Brotes und eine Strafe von 6 Gulden.
Anfangs wurde streng zwischen Brot- und Kuchenbäckern unterschieden.
Nicht nur die Bäcker, sondern auch viele Einwohner backten in damaliger Zeit ihr Brot in Backöfen, welche sich innerhalb des Stadtgebietes befanden. Das stellte natürlich eine große Feuersgefahr dar. Im März 1666 kam es durch Holzscheite, welche leichtsinnigerweise auf den Rahmen eines Backofens gelegt wurden und sich entzündeten, zu einem Brand. Das Feuer konnte zwar schnell gelöscht werden, gab aber Anlaß, die Backöfen aus der Stadt zu entfernen und sie nur außerhalb der Stadt – weit entfernt von den Scheunen – zu gestatten. Das trug auch dazu bei, daß man sein Brot lieber vom Bäcker kaufte.
Der erste Bäcker, welcher uns 1685 … 1694 namentlich in Neukalen überliefert ist, war Hans Steincke. Er war 1694 Schützenkönig. Am Anfang des 18. Jahrhunderts gab es sieben Bäcker in unserer Stadt (Ernst David Betke (gestorben 1715), Jochim Clasen (in der Malchinerstraße, gestorben 1708), Jacob Gercke (Markt 16), Hans Küssow (gestorben 1712), Jacob Martens, Jochim Martens und Johan Christoff Steincke (Markt 22). Sie betrieben nebenbei auch noch etwas Landwirtschaft, hatten Garten und Vieh, denn vom Backen allein konnten sie nicht leben.
1749 schlossen sich die Neukalener Bäcker zusammen und gründeten ein Bäckeramt. Als Grundlage für ihre Amtsrolle hatten sie die Rolle der Teterower Bäckerinnung abgeschrieben und vom Herzog bestätigen lassen. Zu damaliger Zeit mußten die Einwohner Neukalens und natürlich auch die Bäcker auf der herzoglichen Wassermühle an der Peene ihr Getreide mahlen lassen. Die Neukalener Bäcker wollten nun aber besonders schlau sein und hatten den Paragraphen 8 nach ihrer Vorstellung abgeändert. Danach hatten sie die Freiheit, ihr Getreide auf beliebigen Mühlen mahlen zu lassen. Der Herzog in Schwerin hatte es nicht bemerkt und die Amtsrolle bestätigt. Es dauerte immerhin fünfzehn Jahre, bis der Amtmann Souhr dahinter kam. Eine Strafe kassierten die Bäcker nicht – immerhin hatte der Herzog ja unterschrieben. Der Paragraph 8 sollte aber sofort geändert werden, und die Bäcker mußten ihr Getreide zur Neukalener Wassermühle bringen. “Ihr habet also, bis auf die Ausnahme eines wahren Nohtfalles; wenn wegen Mangel an Waßer oder aus andern Ursachen die dortigen Mühle nicht in Gange seyn solte, euch des Ausmahlens zu enthalten, und euch daran zu begnügen, daß ihr im Mahlen vor anderen Einwohnern befördert, und der Müller, auf den Fall, da er kein gutes Mehl liefert, oder ungebührlich metzet, in exemplarische Straafe gezogen werden soll.”
Einige Jahre später, nämlich am 4.9.1786, wurde das Privilegium mit einigen Veränderungen erneut bestätigt. Hier liegt uns auch der Wortlaut vor:
“Amts – Rolle
für das Bäcker – Amt zu Neukalden
1.
Anfänglich und zum Ersten, soll niemand in das Bäcker – Amt auf- und angenommen werden, er sei denn von ehrlichen Eltern erzeuget und gebohren, habe auch solches mit seinem Gebuhrts – Brief bescheiniget.
2.
Zum Andern, soll auch ein jeder, so das Amt eschen und treiben will, guten Schein seines ehrlichen Verhaltens fürbringen, und daß er sein Handwerk ehrlich gelernt und darauf zwei Jahre gewandert habe, durch einen gewöhnlichen Lehrbrief oder andre Zeugniße beweisen.
3.
Zum Dritten, wer das Bäcker – Amt begehret, und dazu tüchtig ist, der soll zwei Jahr bei einem Meister dienen und das Amt gebührend, jedoch nicht mehr, als einmal eschen und den Alterleuten dafür in allem zwölf Schilling geben.
4.
Eines Meisters Sohn, der das Amt eschen will, oder ein Fremder, der sein Amt redlich gelernet, und entweder eines Meisters Tochter, oder eine Wittwe aus dem Amte zur Ehe begehrt, hat eben dasselbe bei der Eschung zu beobachten.
5.
Zum Fünften, soll der neue Amts – Bruder, wenn er seine Eschung gethan hat, ehe denn er noch zugelassen wird, in eines Altermanns Hause, Wecken, schön Rocken – Semmel und ander gewöhnlich Brod backen, und soll dabei kein Meister seyn, und wann ers gebacken hat, soll ers in Beiseyn des dem Amte zugeordneten Amts – Patrons vor die Alterleute und Amts – Meister bringen, wird es alsdann für genüghaft befunden, soll er zugelassen werden, und Er an die Amts – Meister 1 Rthlr. 24 Schilling erlegen, wäre es aber untüchtig, soll ihm das Amt dahin anweisen, daß er sein Handwerk beßer lerne.
6.
Zum Sechsten, wenn der Amts – Bruder sein Brod in des Altermanns – Hause gebacken und die Bürgerschaft gewonnen hat, so soll er dem Bäcker – Amte Sechs Rthlr. in die Lade und an Statt des Biers und der Köste die hiemit gänzlich verboten und abgeschaffet seyn soll, den Amts – Meistern 1 Rthlr. 24 Schilling auszahlen, worauf ihm dann von dem Amts – Patron gegen Entrichtung eines halben Guldens das Amt soll gegeben werden.
7.
Zum Siebenten, so jemand von den Amts – Brüdern wäre, der einen Lehr – Knecht nehmen wolte, der soll sich erstlich gewiße Bürgen dem Amte zwei Rthlr., daß er zwei Jahre lernen wolle, stellen laßen.
8.
Zum Achten. Bei eintretender Windstille sollen auf der hiesigen Windmühle die Bäcker vor andern vorzüglich gefordert werden, und wann auch der Müller nicht im Stande wäre, ein solches Mehl den Bäckern zu schaffen, womit selbige gegen Einheimische oder auswärtige Einwohner bestehen können, folglich ihre Nahrung dadurch sehr gehemmet wird, so soll den Bäckern in der Stadt Neukalden freistehen, auf einer Mühle, wo sie wollen und ihrer Nahrung convenable; Jedoch ohne die allergeringste Beeinträchtigung der Accise, jederzeit mahlen zu laßen.
9.
Zum Neunten, weil sich auch befindet, daß unterweilen, wegen des Müllers Nachlässigkeit, kein gut Mehl geliefert wird, so wird der Müller von seiner Obrigkeit befehliget werden, einen jeden Bäcker gut Mehl zu schaffen; würde aber befunden, daß der Müller hiewieder handelte, soll er auf Anklagen der Bäckern und Bescheinigung des guten Korns, so in die Mühle gebracht, in seiner Obrigkeit willkührliche Strafe gefallen seyn.
10.
Zum Zehnten, so sich die Amts – Brüder unter einander erzürneten, soll solches nach Gelegenheit und Beschaffenheit der Sachen, in Beiseyn ihres Amts – Patrons von dem Amte vertragen werden, würde aber die Sache von Wichtigkeit seyn, soll sie vor dem Rath dafern es Amts – Sachen, sonst aber vor das fürstl. Stadt – Gericht gebracht werden.
11.
Zum Eilften, wann das Amt nach Gelegenheit gedenket, Morgensprache zu halten, so soll der Amts – Patron gebeten werden, damit er zugegen seyn und anhören möge, was da gehandelt wird, und sollen die Alterleute schuldig seyn, woferne etwas zur Ungebühr geschehen und von einem Amtsbruder begangen worden, solches anzumelden, damit der Verbrecher nach Befinden gestrafet werde.
12.
Zum Zwölften, ist den Amts – Bäckern der Stadt Neukalden erlaubt, die öffentlichen Jahr-märkte in denen benachbarten Städten, frei und ungehindert zu beziehen.
13.
Zum Dreizehnten, soll niemand sich unterstehen, auf den im fürstl. Neukaldischen Amte belegenen Domanial oder Ritterschaftl. Dörfern, einiges Weis- oder Rocken – Brod zu backen und damit zum Verkauf auszustehen, noch ein solcher landesvergleichwidriger Pfuscher in das Bäcker – Amt aufgenommen, sondern in gesetzmäßigem Wege weggeschaffet werden, und sollen die Krüger, welche in ihren Krügen Weis – Brod benötiget sind, solches aus der Stadt Neukalden von denen Amts – Bäckern kaufen, und so dawider gehandelt wird, soll das Brod hinweggenommen und unter die Armen ausgetheilet werden.
14.
Zum Vierzehnten, soll niemand, er wohne innerhalb, oder vor der Stadt, zur Verhütung der bei so vielen heimlichen und Neben – Backöfen, besorglichen und leicht entstehenden Feuers – Gefahr, sein Haus – Brod selbst zu backen befugt, sondern ein jeder gehalten seyn, bei Vermeidung der Confiscation des Brods, auch nach Befinden anderer willkührlicher Strafe, sein benöthigtes Haus – Brod bei denen Amts- oder privilegirten Bäckern in der Stadt Neukalden gegen die in andern benachbarten Städten dafür gewöhnliche Entrichtung backen zu laßen.
15.
Zum Fünfzehnten, soll der von dem Amte zu erwählende Amts – Patron, allen und jeden Amts – Zusammenkünften beiwohnen, dabei und überhaupt im Amte auf gute Ordnung, besonders über die Beobachtung der wider die Handwerks – Misbräuche erlaßenen Reichs- und Landes – Constitutionen halten, alle Jahr in Beiseyn des ganzen Amts, die Amts – Rechnungen aufnehmen und gemeinsam mit den Alterleuten, wie bereits oben verordnet, die im Amte vorkommenden Unordnungen und Strei-tigkeiten nach den Amts – Artikeln bestrafen und abthun, oder in Güte hinzulegen suchen.”
Spätestens 1786 war also das eigene Brotbacken vorbei. Jeder Einwohner mußte Brot, Brötchen und Kuchen beim Bäcker kaufen oder sein vorgefertigtes Brot dort backen lassen. Die Anzahl der Bäckermeister nahm zu, auch auf Grund der gestiegenen Einwohnerzahl.
Mit Datum vom 23.5.1853 erhielt das Bäckeramt eine neue gedruckte Amtsrolle, die in dieser Form für ganz Mecklenburg galt. Das Protokoll dazu lautet:
“Actum Neukalden in Curia am 18. July 1853 in Gegenwart
des Herrn Bürgermeisters Mau
der Herren Senatoren Dr. Willgohs u Stüdemann
a subscripto
In Folge des am ehegestrigen Abend eingegangenen Rescripts vom 23. Mai d. J. waren heute ladungsmäßig erschienen die Mitglieder des hiesigen Bäckeramts
1. der Altermann Falius
2. der Altermann Fritz Burmeister
3. der Bäckermeister Kossow
4. der Bäckermeister Wollenzin
5. der Bäckermeister Köhler
6. der Bäckermeister Schröder
7. der Bäckermeister Otto
8. der Bäckermeister Otto Burmeister
9. der Bäckermeister Heincke
10. der Bäckermeister Mahns
11. der Bäckermeister Gamm
12. der Bäckermeister Müller
13. der Bäckermeister Schmidt
Ausserdem sind noch Mitglieder des hiesigen Bäckeramts
die Meister Anders, Wilh. Burmeister, Carl Burmeister u Fischer hieselbst, welche aber nicht erschienen waren,
imgleichen
die Meister Padderatz u Stahl zu Dargun.
Von den aufgeführten hiesigen Meistern betreiben nach desfallsiger heute abgegebener Erklärung die Meister Falius, Kossow, Wollenzin, Köhler, Schröder, Otto Burmeister, Heincke, Mahns, Müller, Schmidt u Anders das Geschäft.
Ferner wohnt hier noch die Meister Wittwe Hingst, welche aber nicht mehr backen läßt.
Das hohe Rescript vom 23. Mai wurde verlesen, imgleichen die allerhöchste Bestätigungsart de eodum und hierauf einem jeden der anwesenden Meister ein Exemplar des Regulatives eingehändiget.
Freimeister befinden sich zur Zeit hier nicht. Von beiden Aelterleuten wurde die Amtsrolle, so wie 21 Stück des Regulatives zur Aufbewahrung in der Amtslade für künftig beitretende Meister eingehändiget und dem Bäckeramte aufgegeben, die Kosten der Confirmation von 15 Rthlr. 4 Schilling Cour. mit dem Porto und sonstige Kosten an den unterschriebenen Stadtsecretair innerhalb 14 Tagen zu berichtigen.
Der Amtspatron Herr Senator Dr. Willgohs wird wegen der Wahl des Ladenmeisters demnächst das Weitere in der Amtsversammlung besorgen.
Verlesen, ist dem Bäckeramt copia dieses Protocolli so wie des hohen Rescripts vom 23. Mai d. J. zugeführt.
In fidem
CWFTimm
Secr. civit.”
1862 wandte sich das Bäckeramt mit einer Bitte an das Großherzogliche Ministerium des Innern zu Schwerin:
„Nach §. 13. des Regulativs unserer unterm 23. May 1853 Allerhöchst bestätigten Amtsrolle ist an Backgeld für das s. g. Hausbackenbrod bestimmt:
für ein Brod bis zu 12 Pfund 6 Pfennig
" " " von 12 Pfund bis 16 Pfund 9 Pfennig
" " " über 16 Pfund 1 Schilling
und haben wir in Gemäßheit dieser Bestimmung bisher für ein Hausbackenbrod, welches hier gewöhnlich etwa 14 Pfund wiegt, 9 Pfennig Backgeld genommen.
Wie bekannt, haben die Holzpreise von Jahr zu Jahr sich gesteigert und müssen wir jetzt den Faden unseres gewöhnlichen Backholzes mit 12 Rthlr. bezahlen. Daß wir bei solchem Holzpreise mit unserem bisher genommenen Backgelde nicht auskommen können, bedarf wohl keiner weiteren Auseinandersetzung, weshalb wir submissest bitten:
ein hohes Großhl. Ministerium wolle es gnädigst gestatten, daß wir von jetzt an für ein Hausbackenbrod 1 Schilling Backgeld nehmen dürfen.
Ehrfurchtsvoll und unterthänigst
Neukalen, 28. April 1862.
Falius Wollenzien
LMau
Amts - Patron.“
Auf Anforderung des Ministeriums schrieb der Magistrat dazu folgende Stellungsnahme:
„Auf die in Abschrift uns gnädigst mitgetheilte Bitte des hiesigen Bäckeramtes de 28. v. M. um Erhöhung des Backgeldes für Hausbackenbrod berichten wir submissest:
Es betreiben 10 Bäckermeister hier ihr Gewerbe, von denen jeder wöchentlich 3mal das bereits eingetuchte Hausbackenbrod backt. Jeder dieser 10 Backöfen soll im Durchschnitt circa 60 Hausbackenbröde fassen können. Bei der großen Anzahl der hiesigen Bäcker werden die Öfen aber jedesmal nicht mit solchem Brode besetzt, welche aber dessenungeachtet gehörig geheizt werden müssen. Wenn nun die Kosten dieser jedesmaligen Heizung für jeden Ofen bei den hohen Holzpreisen auf 24 Schilling veranschlagt werden, wobei die Arbeit des Bäckers noch nicht in Betracht kommt, so dürfte unserer unmaßgeblichen Ansicht nach die Bitte des Bäckeramtes nicht unbillig erscheinen und verstellen wir solche zur hohen Genehmigung.
Neukalen den 15 Mai 1862
BM u R
LM WR HSt.“
Die sogenannten Hausbackenbrote wurden von den Hausfrauen vorbereitet und dann vom Bäcker gebacken. Interessant ist, daß ihr Gewicht beachtliche 6 bis 8 kg betrug. Auch Kuchen, welchen die Hausfrauen auf Blechen oder in Formen vorbereitet hatten, ließ man beim Bäcker backen.
Neukalener Bäcker beim Heimatfest 1931.
Von links: - ? -, Heiner Oldach, - ? -, Wilhelm Specht, Adolf Peest, Lehrling Wilhelm Tübbicke,
Carl Schedler, - ?-, Rudolf Grambow, - ? -, Heinrich Schmidt.
Soweit die Überlieferungen und alten Angaben es hergeben, folgt nun eine Auflistung der Neukalener Bäckermeister. Jahreszahlen ohne von bzw. bis beziehen sich auf eine Nennung als Bäcker.
Amtstraße 15
Johann Heinrich Theodor Müller (1849 bis 1865); Heinrich Carl Friedrich Stüdemann (ab 1865 bis 1884).
Amtstraße 19a
Friedrich August Christian Hahn (1903 bis 1918 +); Adolf Friedrich Joachim Peest (wohl ab 1918 bis 1946); Eduard Johann Wagner (ab 1946 bis 15.8.1956); Hans Albert Wilhelm Martin Seemann (ab 1.9.1956 bis 1977 +). Seine Torten waren weit über Neukalen hinaus bekannt und beliebt.
Hans Seemann
arbeitete vorher beim Bäcker Hintze in Malchin (1928).
Hans Seemann
arbeitete vorher auch in Gielow (1955).
Bäckermeister Hans Seemann bei der Arbeit.
Bäckermeister Hans Seemann in seinem Garten.
Bäckermeister Hans Seemann
mit seiner Frau Grete, geb. Lütgens.
Grete Seemann, geb. Lütgens.
Bäckerei Hans Seemann, Amtstraße 19a.
Schaufenster der Bäckerei Hans Seemann,
im Hintergrund Tochter Anke Seemann.
Die Lehrlinge Joachim Bartig (links) und Uwe Zingelmann (rechts) mit Hans Seemann (um 1958).
Die Lehrlinge Uwe Zingelmann (links) und Joachim Bartig (Mitte) mit Bäckermeister Hans Seemann.
Bäckermeister Hans Seemann.
Dieter Borchard (links) als Lehrling
beim Bäckermeister Hans Seemann.
In der Mitte Hans Seemann.
Bäckermeister Hans Seemann
mit seinen beiden Lehrlingen.
Klosterstraße 11
Friedrich Johann Wilhelm Ferdinand Stoll (1905 bis 1936 +).
Klosterstraße 29
Friedrich Christoph Plötz (1789 bis 1799); Johann Christian Sonntag (1799 bis 1837 +); der uneheliche Sohn seiner Witwe Daniel Johann Christian Wollenzin (1837 bis 1875).
Krummestraße 15
Jochim Kasch (1751 bis 1778 +).
Krummestraße 21
Johann Heinrich Fischer (1814 bis 1838), ab 1838 war er dann wohl nur noch als Ackersmann tätig.
Lutherstraße 3
Johann Friedrich Christian Ludwig Heincke (1846 bis 1894 +).
Markt 12
Heinrich Friedrich Bremer (1830 bis 1835 +); Carl Wilhelm Eduard Kossow (1836 bis 1891 +).
Markt 13
Wahrscheinlich Jochim Martens (1693 … 1718); Alexander Magnus Flindt (ab 1723 bis 1758); Jacob Friedrich Lüder (ab 1758 bis 1788 +); Fritz Wilhelm Carl Stüdemann (1902 … 1907); August Helmut Martin Hinzpeter (1911 … 1918); Rudolf Ludwig Emil Konrad Grambow Bäcker (1920 … 1951); Sohn Hans Wilhelm Erich Martin Grambow (1951 … 1956); Fritz Karschnik (ab 8.11.1956 bis 3.10.1968); Uwe Zingelmann (ab 18.2.1969 bis 19.7.1994 +); Frank Zingelmann (ab 1994).
Rechnung des Bäckermeisters August Hinzpeter.
Zeitungsartikel in der „Freien Erde“ von 1956.
Markt 16
Jacob Gercke (1704 … 1707); Christian Plagemann (1730 bis 1766 +); Johann Jacob Mahns (1773 bis 1804 +); Schwiegersohn Franz Johann Hacker (1808 bis 1814 +); Johann Friederich Mahns (1821 bis 1840 +).
Markt 18
Ernst Joachim Jacob Bruger, Bäcker und Gastwirt (ab 1858 bis 1882 +).
Markt 19
Wilhelm Leopold Carl Theodor Kosegarten (1868 … 1886).
Markt 22
Hans Steincke (1685 … 1694); Johan Christoff Steincke (1709 … 1714); Joel Steincke (1712 … 1736); Christopher Steincke (1731 … 1749); Sohn Nicolaus Friederich Steincke (1751); Johann Friedrich Burmeister (1778 bis 1807 +); Sohn Johann Joachim Wilhelm Burmeister (1809 … 1835); Sohn Joachim Friederich Elias Burmeister (1838 bis 1895 +).
Rektorstraße 2
August Ernst Ludwig Kossow (Sohn des Bäckers Carl Wilhelm Eduard Kossow (1866 bis 1890); Carl Johann Ernst Lenz (ab 1890 bis 1894); Carl Wilhelm Anton Wichmann (ab 1894 bis 1907); Otto Wilhelm Johannes Trost (ab 1907 bis 1913); Otto Wilhelm Johannes Ferdinand Penzlin (ab 1913 bis 1931); Erich Karl Adolf Grambow (ab 1931 bis 1950); Richard Oskar Kirschner (ab 1950 bis 30.10. 1957). Er gab 1957 die Bäckerei auf: “Bäcker Schmidt ist besser!”
„Neukalener Wochenblatt“ vom 4.11.1894.
„Neukalener Wochenblatt“ vom 6.3.1896.
„Neukalener Tageblatt“ vom 22.12.1929.
Rektorstraße 3
Johann Jacob Joachim Christoph Gamm (1846 … 1852).
Rektorstraße 9
Ernst Jacob Heinrich Ulrich (ab 1829 … 1844).
Rektorstraße 17
Ludwig Friedrich Christian Köster, Kuchenbäcker (1841 bis 1856 +); Adolf Friedrich Rudolf Soltmann (1858 … 1909 +); Wilhelm Carl Friedrich Ludwig Schönrock (ab 1897 bis 1937).
Ringstraße 25
Daniel Peter Karnatz (1792 bis 1797 +).
Straße der Freundschaft 3
Carl Wilhelm Friedrich Louis Theodor Meincke (ab 1899 bis 1908); Hermann Wilhelm Friedrich Specht (ab 1908 bis etwa 1937); Sohn Wilhelm Friedrich Ludwig Specht (etwa ab 1937 bis 1965 +); Sohn Hermann Richard Wilhelm Specht (ab 1965 bis zum 17.4.1969).
Bäckerlehrling Wilhelm Specht (rechts).
Ansicht der Bäckerei Specht aus der Zeit vor dem I. Weltkrieg.
Die Bäckerei Specht in den 1930er Jahren.
Die Bäckerei Specht um 1955.
Mit dem Brotwagen der Bäckerei Specht unterwegs.
Straße der Freundschaft 20
Der Bäckermeister Karl Johann Friedrich Schedler richtete hier 1934 in seinem neuerbauten Haus eine Bäckerei ein (ab 1934 bis 1948 +); Erich Adolf Wilhelm Tesch (ab 1948 bis etwa 1972).
Straße des Friedens 2
Hinrich Christoffer Schlotman (1737 bis 1776 +); Andreas Bernhard Schmidt (ab etwa 1777 bis 1788 +); Joachim Schmidt (1800 … 1803); die Tochter des Bäckers Andreas Bernhard Schmidt, Dorothea Elisabeth Schmidt, erbte das Haus, sie war verheiratet mit dem Bäcker und Gastwirt Johann Jochim Christoph Anders (etwa ab 1810 bis 1843); Sohn Christian Heinrich Joachim Anders, Bäcker und Gastwirt (ab 1843 bis 1877); Sohn Wilhelm Heinrich Carl Friedrich Anders, Bäcker und Gastwirt (ab 1877 bis 1902 +); seine Witwe Maria Johanna Dorothea Friederike Anders, geb. Schoknecht-Pagels verkaufte das Haus 1904 an den Conditor Ernst Gustav Adolf Wiechert (ab 1904 ... 1955 +).
„Neukalener Tageblatt“ vom 15.8.1914.
Straße des Friedens 4
Otto Friederich Burmeister, Kuchenbäcker (1848 bis 1883 +); Sohn Carl August Christian Burmeister (ab 1883 bis 1895); Heinrich Johann Wilhelm Christian Wentzien (ab Januar 1896 bis 1917 +). Die Backstube wurde vom Nachbarn Ernst Wiechert gekauft.
„Neukalener Wochenblatt“ vom 5.1.1896.
Straße des Friedens 5
Mathias Christian Krüger, Bäcker und Brauer (1758 bis 1816 +); seine Witwe führte die Bäckerei fort, ihre Pflegetochter Maria Wundermann heiratete den Bäcker Christian Christoph Hingst (1828 bis 1847 +); Sohn August Ernst Ludwig Kossow (1866 bis 1923 +).
Straße des Friedens 6
Johann Joachim Friederich Schröder (1809 bis 1833 +); Sohn Carl Heinrich Friedrich Schröder (1848 bis 1896 +); Willy Paul Richard Schuld (1929 bis 1945 +). Er war Mitglied der NSDAP. Als die russische Armee in Neukalen einmarschierte, übergab er Geld, Papiere und Schlüssel an seinen Brotfahrer, backte einen Kuchen mit Gift und brachte sich, seine Frau Margarete und Tochter Gisela damit am 2.5.1945 um.
„Neukalener Tageblatt“ vom 22.12.1929.
„Neukalener Tageblatt“ vom 17.7.1931.
Im Auftrag der russischen Kommandantur wurde dann weiter Brot gebacken (deshalb auch als “Russenbäckerei” bezeichnet). Ab 1.7.1948 übernahm die Konsumgenossenschaft Malchin die Bäckerei. Wie das folgende Schreiben zeigt, gab es anfangs große Probleme:
“4. Juli 1952
An die Geschäftsleitung des Kreiskonsums Malchin
Betr.: Konsumbäckerei, Neukalen Str. d. Friedens 6
Auf Grund der vielen Beschwerden der Bevölkerung wegen der Lagerung des Brotes in der obengenannten Konsumbäckerei, haben wir heute die Abtl. Gewerbeaufsicht damit beauftragt den Laden zu überprüfen. Die Überpr. ergab folgendes:
Seit längerer Zeit lagern große Mengen an Brot für die auswärtige Bevölkerung Tag und Nacht auf dem Fußboden des offenen Hoftors. Besonders des Nachts werden hier bis zu 1200 Brote gelagert, die nicht nur jedem Durchgänger des Torweges zugänglich sind, sondern dieses Brot ist auch jedem Ungeziefer und Schmutz preisgegeben. Wir bitten in diesem Falle sofort Maßnahmen zu ergreifen um endlich diesen unbegreiflichen Zustand zu beseitigen.
Sollte auf Grund unseres Schreibens keine Abänderung dieses Zustandes erfolgen sehen wir uns gezwungen dieses in der Zeitung öffentlich zu kritisiren. Wir bitten um baldige Antwort.
Der Rat der Stadt Neukalen
... In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass unser Brot immer schlechter wird und die Klagen der Bevölkerung nicht aufhören. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung mit einem gewissen Recht darauf hinweisst, dass die Bäcker Schweine füttern, ohne eine Futtergrundlage zu besitzen."
Von 1961 bis 1988 war Bernhard Schmida Leiter der Konsumbäckerei. Mitarbeiter waren: Frau Tänzer, Frau Birr, Gerhard Klemke, Horst Leverenz, Siegfried Schumacher und andere. Die Verkaufsstelle wurde von der Großbäckerei Teterow beliefert. Im Verkauf waren u. a. tätig: Frau Böpple, Frau Hill, Frau Anna Waterstradt, geb. März, Frau Hilbricht, geb. Scarba, Frau Heidrun Engel, geb. Bigalke. Diese Filiale bestand bis 1998.
Konsumbäckerei, um 1985.
Von links: Ilse Volkmann, Siegfried Schumacher, Bernhard Schmida, Gabi Kunst, Frau Piatrowski.
Straße des Friedens 7
Bäckermeister Karl Johann Friedrich Schedler (1909 … 1934).
Rechnung des Bäckers Schedler vom 4.5.1914.
Straße des Friedens 11
Heinrich Gustav Friedrich Otto (1844 … 1852).
Straße des Friedens 13
Willy Paul Richard Schuld (ab 1924 bis 1929); Paul Heinrich Friedrich Harder (ab 1929 bis 1935 +); nach dem Tod ihres Mannes führte seine Frau die Bäckerei noch einige Jahre weiter. Hier arbeitete u.a.: Hans Heinrich Eduard Friedrich Ehrich.
Annonce 1926.
Straße des Friedens 14
Bäckermeister und Herbergier Johann Joachim Christoph Radöhl (1798 bis 1842 +).
Straße des Friedens 18
Friedrich Jacob Adolf Engelmann (1874 bis 1885); Wilhelm Johann Rudolf Friedrich Brinkmann (ab 1885 bis 1903); Karl Johann Friedrich Schedler (1909 bis 1934); Otto August Hugo Kruschel (ab 1934 bis 1941 +).
Wallstraße 29
Gustav Friedrich Wilhelm Schönrock (1911 … 1935); Hermann Karl Wilhelm Johann Leverenz (1935 bis 1952 +).
Wallstraße 67
Jacob Heinrich Carl Clasen (ab 1853 bis 1882 +); Sohn Carl Friedrich Johannes Clasen (ab 1882 … 1927).
Wilhelm-Pieck-Straße 1
Johann Heinrich Burmeister, Sohn des Bäckers Johann Friedrich Burmeister (1804 bis 1834 +); Sohn Joachim Carl Wilhelm Burmeister (1833 bis 1875 +).
Wilhelm-Pieck-Straße 2
Wahrscheinlich Jacob Martens (1704 … 1719); Jochim Friederich Gruel (ab 1753 … 1773); Friederich Hinrich Lindhorst (1775 bis 1799); Johann Christian Sonntag (ab 1799 … 1807); Jacob Gustav Friederich Mahns (1809 bis 1826 +); Sohn Johann Jacob Friederich Mahns (bis 1845 +); Sohn Carl Friederich Jacob Mahns (1848 bis 1892 +); Sohn Johann Jacob Friedrich Mahns (1882 bis 1927 +); Sohn Karl Heinrich Raimund Emil Mahns (ab 1927 bis 1931, am 15.5.1931 aus Neukalen – wohl nach Pannekow – verzogen); Heinrich Wilhelm Robert Schmidt pachtete 1931 die Bäckerei und kaufte etwas später das Haus. Er kam aus Teterow nach Neukalen. Auf Betreiben des Bäckermeisters Schuld, der einem Konkurrenten schaden wollte, wurde Heinrich Schmidt Ende Oktober 1942 zur Wehrmacht eingezogen und mußte an die Ostfront. Hier geriet er in russische Gefangenschaft.
Die Bäckerei Fritz Mahns, Mühlenstraße 2, Ansichtskarte 1908.
„Neukalener Wochenblatt“ vom 2.4.1909.
Meisterbrief
Heinrich Wilhelm Robert Schmidt
(20.2.1928).
Mit dem Wagen des Bäckermeisters Schmidt unterwegs.
(In Sarmstorf, vor 1945).
Ab Mai 1945 bis Juni 1946 wurde für die russischen Soldaten Brot gebacken, weshalb damals die Bäckerei im Volksmund “Russenbäckerei” genannt wurde.
"Der Bürgermeister Neukalen, den 15.9.45.
der Stadt Neukalen
Herrn
Kapitän Schumakow
In Lelkendorf.
Ihr Beauftragter in der Bäckerei Schmidt, Neukalen, ist wiederholt mit der Forderung an mich herangetreten, daß ich für den Bäckerei - Betrieb 250 Dz. Briketts und 20 Raummeter Brennholz liefern soll.
Ich muß Ihnen leider mitteilen, daß es mir leider wegen außerordentlicher Knappheit an Brennmaterialien unmöglich ist, diese großen Mengen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es mir möglich sein, in nächster Zeit neue Sendungen hereinzubekommen, bin ich gerne bereit, Ihren Wünschen nachzukommen.
Der Bürgermeister.“
Frau Irma Schmidt, geb. Hering, versuchte alles, die Bäckerei weiterzuführen. Sie trat in die SED ein (aus welcher sie aber einige Jahre später wegen Passivität ausgeschlossen wurde) und stellte einen Antrag, der jedoch von den anderen Bäckermeistern der Stadt unterstützt werden mußte. Ihr Schwager, Johannes Fischer, lud dazu die Bäcker der Stadt ein, spendierte Bier und Schnaps, und in angeheiterter Runde stimmten alle zu. Mit Genehmigung der russischen Kommandantur und der Stadtverwaltung konnte Frau Schmidt die Bäckerei ab Juni 1946 in eigene Hände übernehmen. Anfangs gab es wenig Kundschaft. Als dann aber die Umsiedler und Flüchtlinge nach Neukalen kamen, stieg der Bedarf an Backwaren an.
Arbeitsausweis für Irma Schmidt als Beschäftigte der „Russenbäckerei“ (26.4.1946).
Gutscheine von 1954.
Am 3.5.1949 kam ihr Ehemann Heinrich Schmidt aus russischer Gefangenschaft zurück. Nun ging es aufwärts. Bald war die Bäckerei Schmidt wieder sehr beliebt bei den Kunden und hatte einen guten Umsatz.
Heinrich Schmidt senior war auf Grund der russischen Gefangenschaft gesundheitlich angeschlagen. Dr. Rademacher wollte ihn invalid schreiben, aber Bäcker Schmidt wollte nicht. 1962 konnte er nicht mehr, ging zu Dr. Rademacher und wollte nun invalid geschrieben werden. Da sagte Dr. Rademacher: “Als ich wollte, wolltest Du nicht, und jetzt will ich nicht!”
Heinrich Schmidt senior übergab zum Jahresende 1962 die Bäckerei in Neukalen an seinen Sohn Heinrich Schmidt junior. Seinem anderen Sohn Manfred verschaffte er die Bäckerei Rachow in Malchin, die gerade frei wurde. Er selbst half abwechselnd freitags und sonnabends bei den Söhnen in der Backstube mit.
Heinrich Wilhelm Robert Schmidt (ab 1931 bis 31.12.1962); Sohn Heinrich Wilhelm Hermann Fritz Schmidt (ab 1.1.1963 bis Juli 1990); Sohn Torsten Schmidt (ab 1.8.1990 bis 15.4.2002).
Belegschaft der Bäckerei Schmidt, etwa 1952.
(Von links: Irma Schmidt, Heinrich Schmidt senior, unbekannt, unbekannt, unbekannt,
Horst Leverenz als Lehrling, Heinrich Schmidt junior).
1956
Meisterbrief
Heinrich Wilhelm Hermann Fritz Schmidt
(2.4.1957).
Links Bäckermeister Heinrich Schmidt senior, rechts Bäckermeister Heinrich Schmidt, junior (um 1960).
Links Irma Schmidt, geb. Hering,
rechts Bäckermeister Heinrich Schmidt senior, (Mai 1963).
Die Bäckerei Schmidt in der Wilhelm-Pieck-Straße (1983).
Meisterbrief
Torsten Schmidt
(16.7.1987).
Im Verkaufsraum der Bäckerei Schmidt (Januar 1988).
Zeitungsartikel aus der „Freien Erde“ vom 8. Januar 1988.
Wilhelm-Pieck-Straße 5
David Meefs (1751); Jochim Kasch (1751 bis 1778 +); Friederich Christian Otto Falius (ab 1779 bis 1833 +); Sohn Johann Friederich Christoph Falius (ab 1834 bis 1884 +); Sohn Friedrich Heinrich Christian Falius (ab 1884 bis 1911 +); Erich Karl Adolf Grambow (1926 bis 1932).
Wilhelm-Pieck-Straße 11
Heinrich Christian Schröder (1789 bis 1818); Sohn Friederich Christoph Schröder (ab 1818 bis 1850 +).
Ziegelei
Richard Ernst Karl Fischer, Konditor (1914 … 1947); er fertigte manchmal für Spaziergänger, die bei ihm einkehrten, Kuchen an.
Überliefert sind noch weitere Bäckermeister, wobei aber unklar ist, ob und wo sie eine eigene Bäckerei besaßen oder eventuell bei einem anderen Bäcker arbeiteten:
Otto Hermann Ludwig Buhrs (1888 bis 1890), er machte 1890 Konkurs.
Daniel Conrath (1793 … 1794).
Friederich Dreves (bis 1789 +).
Ernst Louis Karl Heller (1901 bis 1907 +).
Köhler (1853).
Christian Kröger (bis 1798).
Christoph Peters (1740).
Christian Rudolf Theodor Schmidt (1852 … 1861).
„Neukalener Wochenblatt“ vom 6.8.1890.